SBS Firmengruppe Logos

| Internetrecht, Reputationsrecht

1 Stern Bewertung? Naja…


Mit Urteil vom 17.07.2019 (Az.: 3 W 147/19) hat das OLG Nürnberg einen Auskunftsanspruch gemäß § 14 Abs. 3 TMG abgelehnt.

Der Fall: Schlechte Bewertung über Google Maps

Bei Google Maps erschien über eine Zahnarztpraxis eine 1-Stern-Bewertung mit dem Kommentar „Oje. Naja“. Kurze Zeit später war das Profil des Users nicht mehr abrufbar. Die Zahnarztpraxis begehrte von Google gemäß § 14 TMG Auskunft über die vorhandenen Bestandsdaten des Users, insbesondere Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer zum Profil zu erteilen.

Meinungsäußerung? Die Urteilsbegründung

Das Gericht hat einen Auskunftsanspruch abgelehnt. Denn der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragsteller sei nicht rechtswidrig. Die Bewertung sei als Meinungsäußerung zu qualifizieren. Gleiches gelte für die Äußerung „Oje. Naja“. Diese Meinungsäußerung sei - mangels Schmähcharakter - grundsätzlich zulässig. Einer Begründung habe es nicht bedurft. Denn die Äußerung von zulässiger Kritik habe nicht zur Voraussetzung, dass zugleich die Hintergründe und Umstände aufgedeckt werden müssen, die zu der Meinungsbildung geführt haben. Zudem konnten die Antragsteller nicht darlegen und beweisen, dass der Meinungsäußerung keine wahre Tatsachenbehauptung zu Grunde lag. Zwar hatte der Antragsteller vorgetragen, dass der Verfasser in der Praxis nie in Behandlung gewesen sei, so dass Google jetzt hätte weiter nachforschen müssen. Jedoch hatte der Bewertende sein Profil unstreitig gelöscht, so dass bei Google nach einer Frist von 30 Tagen keine Daten mehr vorhanden waren. Aufgrund der faktischen Unmöglichkeit seien die Antragsteller damit darlegungs- und beweisfällig geblieben.

Darüber hinaus liege, mangels Beleidigung oder übler Nachrede, ohnehin kein Fall des § 14 Abs. 3 TMG vor. Die gegenständliche Bewertung beträfe nämlich keine rechtswidrigen Inhalte, die von § 1 Abs. 3 NetzDG erfasst werden.

SBS LEGAL - Anwalt für Medienrecht und Reputationsrecht

SBS LEGAL setzt Ihre Rechte sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich durch. Schildern Sie uns unverbindlich Ihr Anliegen. Wir möchten Sie lösungsorientiert und rechtssicher an Ihr Ziel begleiten.

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist kostenlos.

SBS Direktkontakt

telefonisch unter (+49) 040 / 7344086-0 oder
per E-Mail unter mail@sbs-legal.de oder
per unten angebotenem SBS Direktkontakt.

Ich habe die Datenschutz-Richtlinien gelesen und stimmen diesen hiermit zu.

Zurück zur Blog-Übersicht