Rechtsanwalt & Spezialist für MLM- und Vertriebsrecht
T (+49) 040 / 7344 086-0
Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
T (+49) 040 / 7344 086-0
Blog Artikel
Weißer Sandstrand, türkis-blaues Meer und grüne Palmen - und eine Brise Plastikmüll. Das Bild der Urlaubsidylle ist heute oft nicht mehr das, was es einmal war. In immer mehr Ländern ist der Blick auf die „Traumlandschaft“ leider auch geprägt von verdreckten Meeren, Müll an den Stränden oder Stellen, an denen illegal Müll verbrannt wird - auf Kosten von Umwelt und Gesundheit - vor allem in Entwicklungsländern.
Grund dafür sind Exporte von Kunststoffabfällen, die in den letzten Jahren vermehrt unsachgemäß und illegal entsorgt worden sind. Die EU will nun als gutes Beispiel vorangehen - seit dem 01.01.2021 gelten hier nun verschärfte Regelungen für den Export von Kunststoffabfällen.
Um das Risiko zu so gering wie möglich zu halten, dass Abfall in den Importländern illegal in die Umwelt gelangt und somit zum Verhängnis für Mensch, Tier und Umwelt wird, soll ab nun mit unsortiertem und verdrecktem Plastikmüll, der sich nur besonders schwer recyceln lässt, nicht mehr gehandelt werden. Denn genau dieser wird dann leider oft, der Einfachheit halber, auf illegalem Wege in die Umwelt geleitet und dort entsorgt.
Sprich: Ab nun darf nur noch sauberer, leicht recyclebarer und vorher sorgfältig sortierter Kunststoffmüll exportiert werden. Dieser wird vorher einer strengen Kontrolle unterzogen.
Denn reine Kunststoffabfälle hingegen, sind sogar ein wertvoller und gefragter Rohstoff, da er leichter wiederverwendet werden kann. Deshalb gibt es bei „sauberem Müll“ auch keinen Anreiz für die Importeure diesen im Meer oder sonst wo zu entsorgen - immerhin haben sie den Rohstoff ja auch bezahlt und können ihn wiederverwerten. So bleibt das Geschäft zwischen den Händlern hoffentlich genau so clean wie der Ozean.
In Deutschland gelten diese Regeln bereits seit 2019. Und sogar noch mehr:
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister ist hierzulande sogar ermächtigt, von den dualen Systemen einen konkreten Nachweis für eine ordnungsgemäße Verwertung der exportierten Mengen systembeteiligungspflichtiger Verpackungsabfälle zu verlangen. Diese Nachweise werden im Rahmen ihrer jährlichen Mengenstromnachweise durchgeführt und sollen den Export von illegalem Plastikmüll einschränken und verhindern.
China und Südostasien gehörten bis 2016 dabei meist zu den größten Importländern von deutschem Kunststoffabfall. Die Zahl der Exporte aus Deutschland ist dabei seit den verschärften Regelungen und Kontrollen erheblich gesunken.
Während 2016 rund 562.910 Tonnen Plastikmüll von Deutschland nach China exportiert wurden, waren es 2019 nur noch um die 2600 Tonnen. Insgesamt ging dabei der Export nach Südostasien um rund 58% zurück - das sind 374.588 Tonnen.
Vielleicht ist ein Grund, warum immer mehr Künstler anfangen mit Müll zu arbeiten - wir haben einfach zu viel davon. Der Rückgang der Export unseres Kunststoffmülls ist gut, heißt aber nicht, dass es davon nun insgesamt weniger gibt. Denn gleichzeitig hat die Verwertung der Abfälle innerhalb Europas zugenommen. Deshalb soll nun auch in Europa das Recycling weiter ausgebaut werden. Die EU setze deshalb die verschärften Regelungen des Basler Abkommens um. Dadurch sollen illegale Exporte ein für allemal verhindert werden.
Die verschärften Regelungen zum Export von Kunststoffabfällen sind in der europäischen Verordnung über die Verbringung von Abfällen enthalten, die am 22.12.2020 geändert wurde. Sie sind unmittelbar wirksam und bedürfen nicht der Umsetzung in nationales Recht der EU-Mitgliedsstaaten. Auch die Regelungen für Exporte in OECD-Staaten und Importe von dort wurden von der EU-Kommission verschärft.
Wir, von der Kanzlei SBS Legal Rechtsanwälte Schulenberg und Partner, setzen uns schon länger mit dem Thema Umweltschutz auseinander. So haben wir schon vor der aktuellen Digitalisierung damit begonnen, eine nahezu papierlose Kanzlei zu werden. Umso mehr freut es uns, dass diese schwierigen Zeiten auch Positives hervorbringen. Digitalisierung verändert zwar Arbeitsabläufe, aber sie vereinfacht und verschnellert sie ebenso! Stichwort: Effektivität. Dazu kommt: Keine Lagerkosten für Akten mehr, kein Drucken von tausenden von Dokumenten und keine unnötige Verschwendung von Papier und Sondermüll (Druckertoner/Druckerfarbe).
Diese Entwicklung begrüßen wir sehr.
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung, so melden Sie sich gern. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.