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Abmahnung bei falscher Zutaten-Angabe in Lebensmitteln


Gerade bei Lebensmitteln ist eine klare, leicht verständliche und zutreffende Bezeichnung enorm wichtig. Hier geht es nicht nur um den Vorteil des Händlers im Rahmen des Wettbewerbsrechts, sondern auch um die Gesundheit der Konsumenten.

Zutatenliste für Lebkuchen nicht genau angegeben

Der Online-Händler bot auf einer Online-Verkaufsplattform verschiedene Lebkuchen an. Hierfür stellte er zwei Versionen zur Verfügung. Eine Version war vegan, die andere Version enthielt tierische Mittel. Der Händler vergaß dabei, dass er die beiden Zutaten-Listen den jeweiligen Produkten genau zuzuordnen hatte. Für die Kunden muss leicht erkennbar sein, welche Inhalts-Liste für welches Produkt gilt. Da der Verbraucher aber in diesem Fall keine genaue Übersicht hatte, lag ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor und der Verkäufer wurde von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg abgemahnt. Die Abmahnungs-Kosten betrugen ca. 240 Euro. Das gleiche Prinzip ist auch auf Nahrungsergänzungsmittel anzuwenden.

Was ist die Verkehrsbezeichnung?

Die Endverbraucher müssen immer im Klaren darüber sein, welche Inhalte ein Produkt hat. Hierbei muss die Verkehrsbezeichnung immer stimmen. Dazu gehören die folgenden Inhalte:

  • Eindeutiger Name oder Firma und Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder eines Verkäufers, welcher in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) niedergelassen ist.
  • Das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum.

Bei einer mangelnden Kennzeichnung können Verkäufer gegen § 3 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) verstoßen. Dies hat wiederum zur Folge, dass ein wettbewerbswidriges Verhalten gemäß § 3, 4 Nr. 11 UWG vorliegt. Etliche Gerichte haben bereits entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, sich über die einschlägigen Kennzeichnungsvorschriften hinwegzusetzen. Hierdurch erlange man einen sachlich ungerechtfertigten Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern.


§ 3 der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV)

(1) Lebensmittel in Fertigpackungen dürfen gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn angegeben sind:

Nr. 2: der Name oder die Firma und die Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Verkäufers,

Nr. 3: das Verzeichnis der Zutaten,

Nr. 4: das Mindesthaltbarkeitsdatum oder bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln das Verbrauchsdatum (etc.)

Kennzeichnungselemente

§ 3 UWG: Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen

§ 4 UWG: Mitbewerberschutz


Abmahnungen sind ernst zu nehmen

Es ist wichtig, die Lebensmittelkennzeichnungen vorzunehmen, um keine unnötigen Abmahnungen zu bekommen. Wenn Sie wissen wollen, welche Angaben Ihre Lebensmittel-Etiketten erhalten müssen, wie man bestimmte Lebensmittel kennzeichnet oder wenn Sie sich allgemein keine Sorgen über die rechtlichen Vorschriften machen wollen, wenden Sie sich an unsere Experten. Wir unterstützen Sie in jedem Schritt und bei allen Belangen, damit Sie wenigstens eine Last weniger haben.


Von der Idee bis zum Produkt: Rechtsberatung im Lebensmittelrecht durch SBS Legal Rechtsanwälte

Die Beratung der SBS Legal Rechtsanwälte im Lebensmittelrecht reicht von Produktentwicklung bis hin zu Kennzeichnung und Bewerbung von Lebensmitteln aller Produktgruppen.

Eine Besonderheit des Lebensmittelrechts besteht darin, dass es Bezüge zu allen Teilen der Rechtsordnung aufweist. Lebensmittelrechtliche Vorschriften finden sich sowohl im Zivilrecht und im öffentlichen Recht als auch im Strafrecht. Viele Regelungen beruhen zudem auf europarechtlichen Vorgaben.

Vergleichsweise wenige Rechtsanwälte beraten regelmäßig und vertieft im Lebensmittelrecht. Der Titel Fachanwalt/Fachanwältin für Lebensmittelrecht wird nicht vergeben, erfahrene Rechtsanwälte im Lebensmittelrecht sind häufig zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht und/oder Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.

Regulierung von Produkten

Wir stecken zunächst den regulatorischen Rechtsrahmen für die jeweiligen Produkte unserer Mandanten ab und sorgen so dafür, dass sich diese kreativ und mit Rechtssicherheit auf den Vertrieb ihrer Lebensmittel konzentrieren können.

Vertrieb von Produkten

Die Kanzlei SBS Legal Rechtsanwälte verfügt über große Expertise im Vertriebsrecht. Insbesondere das Direktvertriebsrecht stellt seit Jahren eine unserer Kernkompetenzen dar. Diese Erfahrung kommt unseren Mandanten auch im Lebensmittelrecht zu Gute.

Werbung für Produkte

Die Vorschriften über die Werbung für Lebensmittel sind sehr streng. Gerade für Nahrungsergänzungsmittel aber auch diverse pflanzliche Zutaten sog. „Botanicals“ wird bei der Werbung regelmäßig über die Stränge geschlagen. Die HCVO und die LMIV geben einen engen Rahmen vor. Als spezialisierte Rechtsanwälte für Lebensmittelrecht entwickeln wir mit unseren Mandanten kreative, nachhaltige und vor allem rechtssichere Werbekonzepte, die wir zudem mit unserer Expertise im Bereich des Geistigen Eigentums (zum Beispiel Markenrecht) bestmöglich absichern.

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos.

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