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Unterlassungserklärungen oder Abmahnungen betreffen häufig Unternehmen und werfen die Frage auf, wie man kurzfristig handeln soll. Gerade, wenn die Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb kommt, ist Obacht geboten und es stellt sich die Frage: Ist die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt? Wer genau der Verband Sozialer Wettbewerb ist, warum Sie Abmahnungen von diesem Verband erhalten können und was Sie tun sollten, wenn es passiert, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Der Verband Sozialer Wettbewerb ist ein seit 1975 bestehender Wettbewerbsverband, welcher aus einer Vielzahl von Unternehmen zusammengeschlossen wurde und es zu seinen Aufgaben zählt, die gewerblichen Interessen seiner Mitglieder zu wahren und diese vor unlauteren Wettbewerb zu schützen. Ein unlauterer Wettbewerb liegt zum Beispiel dann vor, wenn ein Verhalten von anderen Unternehmen gegen die guten Sitten des Wettbewerbs verstößt. Zu den Mitgliedern zählen gewerbliche Unternehmen, freiberufliche Tätige und Wirtschaftsvereinigungen aus ganz Deutschland. Dabei sind die Branchen vielfältig, von Arzneimittel über Ernährungsberatung und Elektrohandel ist alles dabei. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) besitzt dabei eine Aktivlegitimation für diese Mitglieder. Doch was bedeutet das?
Eine Aktivlegitimation ermöglicht es einem Verband, wie hier dem VSW, Abmahnungen im Namen seiner Mitglieder auszusprechen. Eine Aktivlegitimation ist also die Berechtigung für die Mitglieder zu sprechen. Als Grundlage für diese Berechtigung sieht der VSW § 8 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), welcher besagt, dass eine eingetragene qualifizierte Einrichtung zum Schutz der Verbraucherinteressen, die Beseitigung oder Unterlassung einer unzulässigen geschäftlichen Handlung in Anspruch nehmen kann. Es liegt somit eine Berechtigung vor, gegen Wettbewerbsverstöße vorzugehen. Diese Berechtigung, also Aktivlegitimation, gilt allerdings nicht immer, es ist entscheidend, ob der Verband Sozialer Wettbewerb genügend Mitglieder in dem betroffenen Bereich besitzt, damit eine Aktivlegitimation ausgesprochen und somit abgemahnt werden kann.
Der VSW spricht, wie bereits dargestellt, eine Vielzahl von Abmahnungen in unterschiedlichen Bereichen aus, darunter zählen Abmahnungen wegen Schleichwerbung, das Heilmittelwerbegesetz, gekaufte Rezension bei Amazon oder wegen Darstellungen von Vorher/Nachher-Bildern bei Schönheitsoperationen. Am häufigsten werden allerdings fehlerhafte Produktkennzeichnungen, irreführende Aussagen, vergleichende Werbung oder ein fehlerhaftes Impressum abgemahnt.
Das Hauptziel der Abmahnung liegt in den meisten Fällen darin, eine Unterlassung zu bewirken. Der VSW fordert, das betroffene Unternehmen also in den meisten Fällen, in einer kurz bemessen Frist auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben, also schriftlich festzuhalten, das abgemahnte Vergehen in Zukunft zu unterlassen und zu beseitigen. Wird dies nicht getan, kann der VSW eine einstweilige Verfügung beantragen. Allerdings werden auch Schadensersatzansprüche vom Verband geltend gemacht. Diese Ansprüche können entstehen, wenn durch den gesetzlichen Verstoß ein Schaden entstanden ist. Wichtig und schwer ist allerdings, dass der Zusammenhang zwischen Verletzung und Schaden ausreichend dargelegt wird.
Sie haben eine Abmahnung erhalten und wollen wissen, was Sie jetzt tun können? Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht das Ziel hat, einen Wettbewerbsverstoß zu beseitigen. Durch die drohende einstweilige Verfügung sollten Abmahnungen stets ernst genommen werden, da es sonst womöglich zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden für den Abgemahnten kommen kann. Es ist daher ratsam, sich von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz oder einem Anwalt für Wettbewerbsrecht beraten zu lassen, um die erhaltene Abmahnung zu prüfen.
Das Wichtigste ist: Bewahren Sie Ruhe und eilen Sie nicht vor schnell! Lass Sie sich nicht von kurzen Fristen beängstigen. Denn schnell können Abmahnungen durch die hohen angedrohten Vertragsstrafen, Rechtsanwaltskosten oder Schadensersatzforderungen zu Panik führen. Wenn Sie Ruhe bewahren und die Abmahnung in Ruhe prüfen oder prüfen lassen, fällt ihnen womöglich schon auf, dass die Abmahnung unberechtigt ist, weil z. B. eine alte Website oder Werbung abgemahnt wird. Oder in der Abmahnung werden falsche Tatsachen unterstellt oder gar ein vollkommen falsches Unternehmen in Anspruch genommen. Das alles kann durchaus vorkommen! Ebenfalls geschieht es häufig, dass die Tatsachen und somit der Abmahngrund in der Abmahnung nicht nachvollziehbar sind. Auch dieser Mangel führt zur Unwirksamkeit der Abmahnung. Selbst wenn Sie einen Verstoß begangen haben sollten, ist noch einiges zu beachten. So könnte die vorgefertigte Unterlassungserklärungen viel zu weit gefasst oder die angegebene Vertragsstrafe viel zu hoch angesetzt worden sein. Es kann auch die Verpflichtung zur Übernahme überhöhter Rechtsanwaltskosten oder die Zahlung von Schadensersatz kaum merklich mit der Abmahnung verbunden sein. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Wollen Sie noch mehr über das Thema erfahren? Benötigen Sie rechtliche Hilfe im Bereich Wettbewerbsrecht? Möchten Sie wissen, ob Sie gegen rechtliche Vorschriften verstoßen und Ihnen eine Abmahnung drohen kann? Wollen Sie eine Abmahnung abwehren oder selbst erheben? Wollen Sie eine einstweilige Verfügung erwirken oder ihre Website wettbewerbsrechtliche prüfen lassen?
Unser Team berät Sie fachlich kompetent in allen Belangen des Wettbewerbsrechts und auch darüber hinaus. Dies umfasst sowohl die Prüfung von Wettbewerbsverträgen, Werbung oder Website, einschließlich der Beratung hierzu ebenso wie die Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sowie die Vertretung in einstweiligen Verfügungsverfahren oder anderer wettbewerbsrechtlicher Gerichtsverfahren.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung. Wünschen Sie die Rechtsberatung von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten von SBS LEGAL?