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Account-Sperrung durch Facebook-Seite unrechtmäßig


Keine Frage: Eine Account-Sperrung stellt für Unternehmen oft eine erhebliche Beeinträchtigung dar – besonders dann, wenn die Sperrung ohne nachvollziehbare Begründung erfolgt. Dies musste jüngst auch die Filmwerkstatt Düsseldorf erfahren, deren Seite auf Facebook ohne Angabe von Gründen durch Meta gesperrt wurde. Der gemeinnützige Verein wehrte sich gegen die Maßnahme – mit Erfolg: Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass die Sperrung unrechtmäßig war.

Das Urteil unterstreicht, dass Plattformbetreiber ihre Eingriffe sorgfältig prüfen und transparent begründen müssen. Für Betroffene schafft dies die Möglichkeit, rechtlich gegen ungerechtfertigte Account-Sperrungen vorzugehen und ihre Rechte durchzusetzen.

Was bedeutet eine Account-Sperrung ohne Grund?

Genau das stellte jüngst das Landgericht Düsseldorf klar: Eine Account-Sperrung ohne vorherige Begründung und Anhörung ist als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und unzulässige Behinderung zu werten.

Plattformen, die über eine marktbeherrschende Stellung verfügen, tragen eine besondere Verantwortung im Umgang mit den Rechten ihrer Nutzer. Wird ein Account ohne nachvollziehbare Begründung und ohne vorherige Anhörung gesperrt, kann dies existenzielle Folgen für Betroffene haben und einen kartellrechtlich relevanten Missbrauch der Machtbasis darstellen. Solche Eingriffe müssen immer transparent, verhältnismäßig und rechtlich nachvollziehbar begründet werden.

Für Nutzer bedeutet das: Auch gegenüber großen Digitalunternehmen bestehen klare Rechte und Schutzmechanismen gegen willkürliche Sperrungen. Der rechtliche Schutz gegen unzulässige Behinderung wird durch die aktuelle Rechtsprechung weiter gestärkt.


Wer steckt hinter Meta?

Hinter dem Unternehmen Meta steht der US-amerikanische Technologiekonzern Meta Platforms, Inc., der im Jahr 2004 ursprünglich als Facebook gegründet wurde. Meta vereint heute verschiedene digitale Dienste und Plattformen unter einem Dach, darunter Facebook, Instagram, WhatsApp und den Messenger-Dienst. Geleitet wird das Unternehmen von Gründer und CEO Mark Zuckerberg. Mit Milliarden Nutzern weltweit zählt Meta zu den einflussreichsten Akteuren im Bereich sozialer Medien und digitaler Kommunikation.

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Der aktuelle Fall

Im Jahr 2022 wurde die Facebook-Seite eines gemeinnützigen Vereins, der Filmwerkstatt Düsseldorf, von Meta gesperrt, ohne dass dazu eine Begründung oder vorherige Anhörung erfolgte. Der Account, der hauptsächlich zu Marketingzwecken genutzt wurde, war plötzlich nicht mehr erreichbar. Meta verwies lediglich pauschal auf einen angeblichen Verstoß gegen die eigenen Gemeinschaftsstandards, ließ jedoch offen, um welche konkrete Regel es sich handelte und welche Möglichkeiten zur Stellungnahme oder zum Widerspruch bestanden. Die Filmwerkstatt hatte kurz zuvor ein Standbild eines oscarnominierten Films veröffentlicht. Ob dies mit der Sperrung in Zusammenhang stand, blieb allerdings unklar. Meta selbst konnte im Nachhinein keine genaue Begründung für die Sperrung nennen.

Versuche, den Account durch die von Meta vorgesehenen Wege wiederherzustellen, blieben erfolglos. Daraufhin wandte sich die Filmwerkstatt an die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), um rechtliche Schritte einzuleiten.

Der Fall ging vor Gericht.


Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

Meta verwies zunächst auf eine Gerichtsstandsvereinbarung in Irland, um die Zuständigkeit deutscher Gerichte abzuwehren. Das OLG Düsseldorf sah die Zuständigkeit jedoch gegeben: Da es sich um kartellrechtliche Ansprüche handelte, war das deutsche Gericht nach europäischem Recht zuständig. Eine vertragliche Gerichtsstandsvereinbarung konnte den deliktsrechtlichen Gerichtsstand nicht verdrängen.

Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

Die Gerichte erkannten an, dass Meta auf dem Markt sozialer Netzwerke eine marktbeherrschende Stellung einnimmt, da keine vergleichbaren Alternativen bestehen. Die Account-Sperrung ohne Begründung und ohne Möglichkeit zur Stellungnahme bewerteten sie als unzulässige Behinderung (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB). Die wettbewerbliche Freiheit des Vereins wurde durch das Vorgehen von Meta erheblich eingeschränkt.

Erforderlichkeit von Begründung und Anhörung

Das Gericht betonte, dass Sperrungen von Nutzerkonten eine klare und nachvollziehbare Begründung sowie eine vorherige oder unmittelbare Anhörung erfordern. Die Betroffenen müssen so in die Lage versetzt werden, sich gegen die Sperrung zu wehren und gegebenenfalls Rechtsmittel zu ergreifen. Das Fehlen jeglicher Möglichkeit zur Klärung des Sachverhalts stellte nach Auffassung des Gerichts einen Missbrauch der Machtposition von Meta dar.

Interessenabwägung und Anforderungen an Plattformbetreiber

Im Rahmen der Interessenabwägung wurde klargestellt, dass Plattformbetreiber wie Meta ihre strukturelle Überlegenheit nicht für willkürliche Maßnahmen nutzen dürfen. Konsequenzen wie Account-Sperrungen dürfen nur auf objektiven und überprüfbaren Gründen beruhen. Zusätzlich sollten Nutzer vor der Sperrung informiert werden und Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Erst nach einer gründlichen Prüfung ist eine abschließende Entscheidung über die Sperrung zulässig.


Was bedeutet das Urteil in der Praxis?

Das Urteil des OLG Düsseldorf stärkt die Rechte von Nutzerinnen und Nutzern gegenüber großen Plattformen spürbar. Plattformbetreiber müssen Account-Sperrungen nachvollziehbar begründen und Betroffene vorab anhören. Auch der seit Anfang des Jahres geltende Digital Services Act der EU schreibt strengere Transparenz- und Sorgfaltspflichten vor, um willkürliche Sperrungen wie unter anderem für Facebook Ads Konten einzudämmen. Trotz dieser neuen gesetzlichen Regeln bestehen in der Praxis weiterhin Unsicherheiten und Lücken.

Wer von einer Account-Sperrung betroffen ist, sollte nicht zögern und rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen.


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