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Datenschutz: 50 Webseiten-Betreiber wegen Tracking ermahnt!


Immer schärfere Durchsetzung der DSGVO: Datenschutzbehörde ahndet Tracking ohne Einwilligung.

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In einer Pressemitteilung gibt Maja Smoltczyk, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit bekannt: Sie habe 50 Unternehmen angeschrieben – weil die Tracking-Technologien auf ihren Webseiten rechtswidrig seien. Die Firmen müssen ihre Webseiten nun überarbeiten, sodass sie der DSGVO entsprechen. Ansonsten droht ein förmliches Prüfverfahren bis hin zu einer Anordnung oder einem Bußgeld.

Das Ganze sei ein „Signal an Berliner Webseitenbetreibende“, sagt Smoltczyk. Mit der Aktion soll endlich für eine datenschutzrechtlich korrekte Gestaltung von Webseiten gesorgt werden – ergänzend zu den Prüfverfahren, die bereits auf Grundlage von persönlichen Beschwerden eingeleitet wurden. Vor allem der Einsatz von Tracking-Technologien und Drittdiensten lässt häufig noch zu wünschen übrig. So ein Datenschutzverstoß kann schnell sehr teuer werden! Doch hohe Bußgelder können verhindert werden – indem man seine Webseite mit anwaltlichem Rat DSGVO-konform gestaltet.


Tracking und der Datenschutz…

Wenn auf einer Webseite Tracking-Technologien und Drittdienste eingesetzt werden, werden persönliche Daten über den jeweiligen Nutzer gesammelt – meist, um daraus ein Persönlichkeitsprofil zu erstellen bzw. das bereits vorhandene zu ergänzen. Werbetreibende weltweit kaufen diese Profile dann ab. Für sie sind die Informationen darüber, wer was mag und worauf anspringt, Gold wert. Denn basierend darauf können sie personalisierte Werbung schalten – individuell auf jede Person zugeschnitten.

Hinsichtlich des Datenschutzes ist das nicht ganz unbedenklich. So gehen bei den entsprechenden Behörden immer mehr persönliche Beschwerden und allgemeine Prüfanfragen von Bürgern zu Webseiten ein. Immerhin gibt es genaue Regeln zum Tracking – die nur leider nicht immer so genau eingehalten werden.

Dazu sagt die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk: „Aus dem Datenschutzrecht ergibt sich, dass es ebenso einfach sein muss, Tracking abzulehnen, wie darin einzuwilligen. Die Ablehnung darf nicht aufwendiger oder gar versteckt sein.“ Und sie kritisiert: „[…] Einwilligungsabfragen [werden] gerne eingebettet in unvollständige oder missverständliche Angaben und Beschriftungen. Wie die Webseitenbetreibenden bei solch einer Gestaltung nachweisen wollen, dass die Nutzer*innen freiwillig und informiert zugestimmt haben, ist mir ein Rätsel.“


Was schreibt die Datenschutzbehörde?

Die Datenschützer haben sich die Gestaltungsmerkmale und Datenströme einiger Webseiten angeschaut. In den Fällen, in denen sie dabei datenschutzrechtliche Mängel feststellen mussten, haben sie die Webseiten-Betreibern konkret damit konfrontiert. Ein häufiges Problem ist auch eine fehlende oder mangelnde Einwilligung in das Tracking. Denn eigentlich brauchen Webseiten-Betreiber eine Rechtsgrundlage (in Form einer wirksamen Einwilligung), um Cookies und andere Technologien zum Analysieren Ihrer Nutzer einsetzen zu dürfen. Viel zu oft ist so eine Einwilligung nicht DSGVO-konform gestaltet – oder fehlt gar gänzlich.

Vom Online-Handel über Gesundheit, Finanzen, Immobilien, Bildung oder Software usw. wurden Unternehmen aus ganz unterschiedlichen Branchen angeschrieben – all diejenigen, die viele Nutzer auf ihrer Webseite haben, mit besonders schützenswerten Daten arbeiten oder deren Cookie-Banner sehr zu wünschen übriglässt.


Wie geht es weiter? Das sollten Unternehmen jetzt tun:

Nach Erhalt des Schreibens haben die Webseiten-Betreiber erstmal die Möglichkeit, die genannten Fehler bei sich auszubügeln – wirksame Einwilligung für Tracking einholen, Cookie-Banner richtig gestalten usw. Danach werden sie nochmal von der Datenschutzbehörde geprüft. Werden dann immer noch DSGVO-Verstöße festgestellt, kommt es zu einem förmlichen Prüfverfahren. Das kann in einer Anordnung oder einem Bußgeld münden. Und so ein Bußgeld wegen eines Datenschutzverstoßes kann schnell sehr hoch ausfallen…

So weit sollte man es also nicht kommen lassen! Mit der juristischen Expertise eines kompetenten Datenschutzexperten können Sie ihre Webseite rundum rechtskonform gestalten. So kann jeder Ihre Webseite sorglos nutzen, ohne sich Sorgen um den Schutz seiner Daten machen zu müssen – und Sie verhindern horrende Strafen der Behörde. Beim Datenschutz gilt wie so oft: Besser Vorsicht als Nachsicht!



SBS LEGAL - Kanzlei für Datenschutzrecht in Hamburg

Datenschutz ist ein laufender Prozess, der stetig neue Anpassung an sich verändernde Gesetzeslagen erfordert. Als Kanzlei für Datenschutzrecht beraten wir von SBS Legal Sie kompetent und fachlich versiert in allen Belangen des Datenschutzes. Unser Team aus erfahrenen Anwälten sorgt dafür, dass Unternehmen (darunter auch solche mit Geschäftssitz außerhalb der EU) den hohen Anforderungen des Datenschutzrechtes in jeder Hinsicht gerecht werden und die von der Rechtsprechung gesetzten Maßstäbe souverän umsetzen – und das schon seit vielen Jahren.

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