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Achtung! Diese Fristen beim Jahresabschluss beachten


Jahresabschluss einer GmbH

Das Ende des Jahres rückt näher und so müssen sich die Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wieder um den Jahresabschluss Gedanken machen. Der Jahresabschluss ist für das Management und die Gesellschafter jedes Jahr ein wichtiger Aspekt innerhalb einer GmbH. Für die Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschluss müssen Kapitalgesellschaften einige Fristen beachten.

Was sagt der Jahresabschluss einer GmbH aus?

Der Jahresabschluss einer GmbH verrät viel über die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Gesellschaft. Der Jahresabschluss gibt die Gewinnsituation und die Vermögen- und Schuldenlage des Unternehmens für das abgelaufene Geschäftsjahr wieder.

Der Abschluss hat einen großen Einfluss auf weitere Bereiche der Gesellschaft und insbesondere auf die Reputation gegenüber Geschäftspartnern und Banken. So sagt der Jahresabschluss etwas über die Kreditwürdigkeit der GmbH aus, sodass dies herangezogen werden kann, bei der Frage ob eine Bank einen Kredit gewähren würde. Außerdem ist der Jahresabschluss auch eine Bedingung für die Gewinnausschüttung in der GmbH und auch für die Höhe der Jahresdividende. Der Abschluss dient als Entscheidungsgrundlage für die Verteilung zwischen den Gesellschaftern.

Aufgrund der großen Bedeutung dieses Abschlusses bestehen einige Vorschriften hinsichtlich der Aufstellung, Prüfung und Veröffentlichung.

Wonach bestimmen sich die Fristen für den Jahresabschluss?

Es bestehen unterschiedliche Fristen hinsichtlich der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses.

Außerdem können die GmbH in verschiedene Größenklassen unterteilt werden. Je kleiner eine GmbH ist, desto lockerer sind die Anforderungen an die Aufstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses.

Größenklassen der GmbH

Es wird unterschieden zwischen Kleinstgesellschaften §267a HGB, kleine Kapitalgesellschaften §267 Absatz 1 HGB, mittelgroße Kapitalgesellschaften §267 Absatz 2 HGB und große Kapitalgesellschaften §267 Absatz 3 HGB. Welche Größenklasse vorliegt entscheidet sich anhand der Umsatzerlöse, der Bilanzsumme und auch der Anzahl der Mitarbeiter.


Fristen für die Aufstellung des Jahresabschlusses

Für mittlere und große Kapitalgesellschaften kann die Aufstellung des Jahresabschlusses innerhalb der ersten drei Monate nach Geschäftsjahresende erfolgen. Das ist der 31. März des nachfolgenden Jahres, sofern das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Bei kleineren Kapitalgesellschaften beträgt die Frist zur Erstellung des Jahresabschlusses sechs Monate.

Fristen für die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung

Von der Gesellschafterversammlung wird dann der Jahresabschluss festgestellt. Die Feststellung ist die Genehmigung des Jahresabschlusses. Sie muss 8 Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres erfolgen, also bis zum 31. August. Bei kleineren Kapitalgesellschaften gilt auch hier eine längere Frist und zwar 11 Monate.

Achtung! Sanktionen bei Fristversäumung

Die Fristvorgaben für den Jahresabschluss werden von mittelständischen Unternehmen oftmals nicht genau beachtet. Für die verspätet Erstellung des Jahresabschlusses bestehen allerdings auch keine Sanktionen. Wofür jedoch eine Sanktion drohen kann, ist die verspätete Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger. Der Jahresabschluss muss unbedingt  rechtzeitig vorliegen.

Der Jahresabschluss der GmbH muss vor Ablauf des 12. Monats des Abschlussstichtages des nachfolgenden Geschäftsjahres veröffentlicht werden. Bei kleinen Kapitalgesellschaften genügt die Hinterlegung beim Unternehmensregister. Alle anderen Gesellschaften müssen den Bericht darüber hinaus veröffentlichen.

Die Offenlegungsfristen sind verpflichtend. Wird diese Frist nicht eingehalten können Ordnungsgelder in Höhe von bis zu 25.000 € drohen. Wird ein solches Ordnungsgeld verhängt, kann außerdem auch eine Geschäftsführerhaftung bestehen.

Bei großen Unternehmen, die am Kapitalmarkt aktiv sind, müssen die Fristen noch penibler eingehalten werden. Wird der Jahresabschluss nicht innerhalb der Frist aufgestellt und festgestellt, droht ein Kursverlust. Außerdem droht das Risiko sich der Marktmanipulation strafbar zu machen.

Erstellung der Steuerbilanz

Eine weitere Frist, die es einzuhalten gilt, ist die Frist zur Erstellung der Steuerbilanz. Die Steuerbilanz muss bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden. Erstellt ein Steuerberater den Jahresabschluss neben den Steuererklärungen, verlängert sich die Frist bis Ende Februar des darauffolgenden Kalenderjahres.


SBS LEGAL – Ihre Kanzlei für Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht beinhaltet eine Vielzahl von Rechten und Pflichten für die Gesellschafter und Geschäftsführer. Um Ordnungsgelder zu vermeiden und auch nicht dem Risiko einer Haftung ausgesetzt zu sein, müssen Sie die gesetzlichen Vorgaben beachten und einhalten.

Haben Sie noch Fragen zu den Fristen hinsichtlich des Jahresabschlusses?

Sind Sie sich unsicher, ob Sie die Fristen eingehalten haben? Benötigen Sie Hilfe bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben? Unser Team von SBS LEGAL verfügt über umfassende Kenntnisse im Gesellschaftsrecht und ist mit den gesetzlichen Vorgaben zu den Jahresabschlüssen einer GmbH bestens informiert.

Lassen Sie sich von einem unserer Anwälte professionell und zielorientiert beraten. Bei uns erhalten Sie eine steuerliche und gesellschaftsrechtliche Beratung für die Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses.

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos.

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