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Mitunter trägt das Jahressteuergesetz 2024, welchem der Bundesrat mit dem 22.11.2024 zugestimmt hat, Änderungen für all solche Steuerpflichtige, die dem Gedanken zugetan sind, aus Deutschland wegzuziehen.
Besondere Beachtung hat dabei erfahren, die Wegzubesteuerung auf Investmentfonds zu erweitern.
Die Wegzugbesteuerung bezeichnet eine steuerliche Regelung in Deutschland, bei der bestimmte Vermögenswerte, insbesondere Unternehmensbeteiligungen, beim Verlegen des Wohnsitzes ins Ausland als fiktiv veräußert gelten und der daraus entstehende Wertzuwachs (sogenannter Veräußerungsgewinn) besteuert wird.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass Deutschland auf während der Ansässigkeit entstandene Wertsteigerungen von Vermögenswerten Steuern erheben kann, bevor der Steuerpflichtige in ein anderes Land wechselt und damit der deutschen Besteuerung entzogen wird.
Anders ist es für Kryptoanleger und sonstige risikofreudige Anleger, deren Tätigkeit in Termingeschäften und Margin Trading besteht: Hier ergeht eine lang herbeigesehnte Verbesserung, nämlich die Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung.
Die Verlustverrechnungsbeschränkung ist eine steuerliche Regelung, die die Möglichkeit begrenzt, Verluste, die in einem Steuerjahr entstehen, mit anderen Einkünften oder Gewinnen zu verrechnen. Sie dient dazu, die steuerliche Belastung durch die Nutzung von Verlusten zu regulieren und das Steueraufkommen zu sichern.
Normalerweise können Verluste mit Gewinnen oder Einkünften verrechnet werden, um die Steuerlast zu senken. Die Verlustverrechnungsbeschränkung legt jedoch fest, dass dies nur unter bestimmten Bedingungen und bis zu bestimmten Grenzen möglich ist.
Die Anpassungen haben zum Ziel, die bis dahin erfolgten Wertsteigerungen in Investmentfonds für den Fall eines Wegzugs aus Deutschland der Besteuerung zu unterwerfen. Erfasst sind demnach zukünftig auch Anteile an Investmentfonds inklusive ETFs und Spezial-Investmentfonds. Besondere Beachtung erfahren natürliche Personen, die Investmentanteile im Privatvermögen halten. Eine Besteuerung findet in dem Fall statt, dass der Anleger inerhalb der letzten fünf Jahre vor dem relevanten Ereignis, nämlich dem Wegzug, mindestens 1% der ausgegebenen Investmentanteile gehalten hat oder die Anschaffungskosten für den relevanten Investmentanteil mindesten einen Wert von 500.000 Euro aufweisen.
Auf Unbehagen trifft die Wegzugbesteuerung insbesondere deswegen, weil sie Anwendung findet, ohne dass beim Wegzug ein tätsächlicher Liquiditätszufluss erfolgt. Dies bezeichnet man als die sogenannte dry-income Problematik. Solche Anleger, die sich gedanklich eines Wegzugs beschäftigen, sollten in Zukunft ihr Investmentportfolio im Bezug auf die geplanten Schwellenwerte überprüfen und gegebenenfalls frühzeitig Maßnahmen ergreifen.
Erfreut sehen können sich Anleger, die mit hohen Hebeln und Risiken spekulieren: Die bis dahin bestehende Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte, die auf einen Wert von maximal 20.000 Euro jährlich festgelegt war, gilt zukünftig und auch für alle offenen Fälle nicht mehr.
Verluste, welche im Bereich des Margin Trading potentiell auftauchen und auf eine Weise Teil des Ganzen sind, können künftig mit Gewinnen verrechnet werden.
Seit 2021 sah das Einkommenssteuergesetz in § 20 Absatz 6 Satz 5 eine Begrenzung vor, welche thematisch die Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäfte behandelte. Die Normierung legte fest, dass derartige Verluste lediglich bis einem Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Jahr mit entsprechenden Gewinnen oder Einkünften ausgeglichen werden konnten. Zwar war es ein gangbarer Weg bei Überschreiten dieses Betrages, sie in die Folgejahre zu übertragen, jedoch blieb auch in den Folgejahren eine Verrechnung auf den Betrag von 20.000 Euro p.a. bestehen.
Für einen Trader beispielsweise, der 2,5 Millionen Euro Gewinn gemacht hatte, dem aber 2,3 Millionen Euro Verluste gegenüberstehen, war die fianzielle Totalpleite absehbar. Die 2,5 Millionen Euro waren mit dem Abgeltungssteuersatz von 26,375 % zu versteuern, also nahezu 660.000 Euro Steuern zahlen, obgleich er lediglich einen Überschuss von 200.000 Euro erzielt hatte. Dass diese Regelung der Verfassung zuwiderläuft, war offensichtlich. Der Gesetzgeber ist nun zu der gleichen Einsicht gelangt.
Die Neuregelungen sind mit dem 01.01.2025 in Kraft getreten.
Die Änderungen rund um das Jahressteuergesetz 2024 haben entscheidende Auswirkungen auf die steuerlichen Prozesse und sollten allen von den Änderungen Betroffenen wahrgenommen und verstanden sein. Ein versierter Anwalt im Bereich des Steuerrechts ist im Stande, Ihnen die steuerlichen Vorteile, die aus den Änderungen hervorgehen, aufzuzeigen und diese im konkreten Fall für Sie im steuerwaltungssinne wie vor der Finanzbehörde geltend zu machen.
Es wäre uns als Team von SBS Legal ein bedeutendes Anliegen, Sie bei einem solchen Vorhaben zu unterstützen. Gerne übernehmen wir dabei die Aufgabe, den für Sie besten steuerlichen Lösungsweg zu finden und umzusetzen.
Die bei uns beschäftigten Anwälte sind erfahrene Spezialisten im Bereich des Steuerrechts. Eine kompetente Beratung und Durchsetzungsstärke können Sie sowohl im Bereich außerhalb der Gerichte in Auflösungsabsicht wie auch gerichtlich in Anspruch nehmen. Zögern Sie deswegen nicht, noch heute in Kontakt zu uns zu treten und sichern Sie sich unsere kompetente und professionelle Unterstützung.