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| Bank- und Kapitalmarktrecht, Steuerrecht
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Aktiengewinne können in Deutschland in bestimmten Fällen steuerfrei sein. Doch wann ist das wirklich so? Entscheidend sind vor allem der Sparer-Pauschbetrag, steuerfreie Altbestände von Aktien vor 2009 sowie die sogenannte Günstigerprüfung bei der Abgeltungssteuer. Drei Situationen erlauben den steuerfreien Verkauf von Aktien. Die erste und für die meisten Privatanleger relevanteste ist der Sparer-Pauschbetrag. Seit 2023 bleiben Kapitalerträge bis 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Verheiratete steuerfrei. Dabei zählen alle Kapitalerträge eines Jahres zusammen, also Dividenden, Zinsen und Kursgewinne aus Aktienverkäufen. Um diesen Freibetrag zu nutzen, erteilt der Anleger seiner Bank einen Freistellungsauftrag. Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer (pauschale Steuer auf Kapitalerträge in Deutschland) sowie Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein.
Die zweite Möglichkeit betrifft Altbestände. Aktien, die man vor dem 1. Januar 2009 gekauft habe, kann man heute noch komplett steuerfrei verkaufen. Dieser Bestandsschutz gilt zeitlich unbegrenzt und sogar nach Vererbung. Hier greift das FIFO-Prinzip („First In, First Out“ – zuerst gekaufte Aktien gelten steuerlich als zuerst verkauft). Hat man beispielsweise 2008 hundert Aktien und 2010 weitere hundert Aktien desselben Unternehmens gekauft, bleiben beim Verkauf von 150 Stück die ersten hundert steuerfrei, während auf die restlichen fünfzig Abgeltungssteuer anfällt.
Die dritte Option ist die Günstigerprüfung. Liegt mein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, kann man in der Anlage KAP meiner Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt vergleicht dann beide Varianten und wendet automatisch die Günstigere an. Diese Option lohnt sich vor allem für Rentner, Studierende oder Geringverdiener, deren zu versteuerndes Einkommen unter etwa 18.000 Euro liegt.
Der Freistellungsauftrag ist die Basis jeder Steueroptimierung. Man richtet ihn online im Banking-Portal seiner Bank ein und benötige dafür nur meine Steuer-ID. Hat man Konten bei mehreren Banken, verteilt man die 1.000 Euro strategisch. Dabei setzt der Anleger den höchsten Betrag dort ein, wo man die meisten Erträge erwarte.
Verluste verrechnet die Bank automatisch mit Gewinnen, allerdings nur innerhalb zweier getrennter Töpfe. Aktienverluste darf der Anlager ausschließlich mit Aktiengewinnen verrechnen, nicht mit Dividenden oder Zinsen. Verkauft man beispielsweise Aktie A mit 3.000 Euro Verlust und Aktie B mit 5.000 Euro Gewinn, reduziert sich die Steuerlast erheblich. Ohne Verlustverrechnung würde man auf 4.000 Euro (nach Freibetrag) Steuern zahlen, mit Verrechnung nur auf 1.000 Euro.
Sollten Sie betroffen sein oder Fragen zum Inhalt dieses Beitrags haben, kontaktieren Sie uns gern jederzeit unter mail@sbs-legal.de.
Führt der Anleger Depots bei verschiedenen Banken, muss er bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen. Nur so kann man Verluste bei Bank A mit Gewinnen bei Bank B steuerlich verrechnen. Verpasst der Anleger diese Frist, trägt die Bank die Verluste automatisch ins nächste Jahr vor.
Bei ausländischen Brokern wird die Abgeltungssteuer in der Regel nicht automatisch abgeführt. Anleger müssen ihre Kapitalerträge selbst in der Anlage KAP der Steuererklärung angeben. Sie führen keine Steuern automatisch ab. Das Kapital steht mir länger für weitere Trades zur Verfügung, allerdings muss man die Gewinne selbst in der Anlage KAP angeben.
Ab einem gewissen Vermögen stößt man mit den klassischen Privatanleger-Strategien an Grenzen. Vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften bieten dann deutlich bessere Steuerkonditionen. Eine GmbH benötigt zwar ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro, alternativ kann man aber auch eine Unternehmergesellschaft bereits ab 1 Euro gründen.
Bei Growth-Aktien entfaltet eine vermögensverwaltende GmbH ihre volle Wirkung. Während man privat 25 Prozent Abgeltungssteuer zahle, sind Kursgewinne in der GmbH zu 95 Prozent steuerfrei. Die verbleibenden 5 Prozent gelten pauschal als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. Somit beträgt die effektive Steuerbelastung nur rund 1,5 Prozent. Allerdings muss man dabei beachten, dass bei einer späteren Ausschüttung an sich selbst als Gesellschafter erneut 25 Prozent Kapitalertragsteuer anfallen.
Bei Dividenden sieht die Rechnung anders aus. Hier zahlt die GmbH die vollen 30 Prozent, es sei denn, man hält mindestens 10 Prozent für die Körperschaftsteuerbefreiung oder 15 Prozent für die Gewerbesteuerbefreiung. Diese Beteiligungsquoten erreicht man bei börsennotierten Unternehmen realistischerweise nicht.
Eine Familienstiftung reduziert die Steuerlast auf Kursgewinne sogar auf 0,75 Prozent, da hier keine Gewerbesteuer anfällt. Zudem schützt sie mein Vermögen generationenübergreifend vor Zersplitterung und Gläubigerzugriffen.
Die steuerfreien Verkaufsmöglichkeiten für Aktien sind vielfältiger als viele denken. Nutze zunächst den Sparer-Pauschbetrag durch einen Freistellungsauftrag und verrechne Verluste strategisch mit Gewinnen. Gleichzeitig bieten Altbestände aus der Zeit vor 2009 eine vollständige Steuerbefreiung. Vermögende Anleger profitieren zusätzlich von einer vermögensverwaltenden GmbH oder Familienstiftung, die die Steuerlast auf Kursgewinne drastisch reduzieren. Wähle die Strategie passend zu deinem Vermögen und deiner Anlagephilosophie.
Steuern auf Aktiengewinne lassen sich vor allem durch den Sparer-Pauschbetrag und einen Freistellungsauftrag reduzieren. Damit bleiben Kapitalerträge bis zu 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Verheiratete steuerfrei. Zusätzlich kannst du Verluste strategisch mit Gewinnen verrechnen, um deine Steuerlast zu reduzieren. Bei mehreren Depots solltest du den Freibetrag dort einsetzen, wo du die höchsten Erträge erwartest.
Ja, Aktien die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, können auch heute noch vollständig steuerfrei verkauft werden. Dieser Bestandsschutz gilt zeitlich unbegrenzt und sogar nach Vererbung.
Gewinne innerhalb des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro (Singles) bzw. 2.000 Euro (Verheiratete) bleiben steuerfrei.
Aktienverluste können ausschließlich mit Aktiengewinnen verrechnet werden, nicht jedoch mit Dividenden oder Zinsen. Die Bank verrechnet Verluste und Gewinne automatisch innerhalb des gleichen Jahres. Bei Depots bei verschiedenen Banken musst du bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen, um Verluste bankübergreifend verrechnen zu können.
Die Günstigerprüfung ist eine Option für Anleger, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Du kannst sie in der Anlage KAP deiner Steuererklärung beantragen. Das Finanzamt vergleicht dann die Abgeltungssteuer mit deinem individuellen Steuersatz und wendet automatisch die günstigere Variante an. Besonders lohnenswert ist dies für Rentner, Studierende oder Geringverdiener.
Bei einer vermögensverwaltenden GmbH sind Kursgewinne zu 95 Prozent steuerfrei, was zu einer effektiven Steuerbelastung von nur etwa 1,5 Prozent führt – deutlich weniger als die 25 Prozent Abgeltungssteuer für Privatanleger. Diese Struktur eignet sich besonders für vermögende Anleger mit Growth-Aktien, erfordert jedoch ein Mindeststammkapital und verursacht zusätzliche Verwaltungskosten.
Die rechtliche und steuerliche Behandlung von Kapitalanlagen kann komplex sein – insbesondere wenn es um Aktienverkäufe, Kursgewinne, Abgeltungssteuer oder steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Kapitalerträgen geht. SBS Legal Rechtsanwälte berät Sie umfassend im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Steuerrecht. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, steuerliche Risiken zu erkennen, Gestaltungsmöglichkeiten rechtssicher zu prüfen und Ihre Kapitalanlagen strukturiert zu optimieren. Dabei behalten wir stets sowohl die rechtlichen als auch die steuerlichen Rahmenbedingungen im Blick.
Wenn Sie Fragen zu Aktiengeschäften, steuerlichen Auswirkungen von Kapitalerträgen oder möglichen Gestaltungsoptionen bei größeren Vermögen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an mail@sbs-legal.de, rufen Sie uns an und vereinbaren einen Beratungstermin oder kontaktieren Sie uns via Direktkontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!