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Zum Schengen-Raum gehören momentan 26 europäische Staaten, darunter auch Deutschland. Innerhalb des Schengen-Raums gilt für Privatpersonen eine uneingeschränkte Freiheit bei ihrer Reise, das heißt, dass sie sich ohne Pass- und Grenzkontrollen frei bewegen können. Personen von Drittstaaten benötigen hingegen ein Schengen-Visum für ihre Reise. Ausnahmsweise besteht auch ein Abkommen zwischen den Schengen-Staaten und dem Nicht-Schengen-Staat, sodass ein Visum nicht erforderlich ist.
Mit dem Schengen-Visum sollen kurzfristige Aufenthalte in dem Schengen-Raum ermöglicht werden. Mit dem Visum kann eine Person sich bis zu 90 Tage über einen Zeitraum von 180 Tagen in den Schengen-Staaten aufhalten.
Lediglich unter engen Voraussetzungen kann das Schengen-Visum verlängert werden. Falls ohnehin ein längerer Aufenthalt geplant ist, sollten andere Erlaubnisse und Visaformen bevorzugt gewählt werden.
Von dem Schengen-Raum sind neben Deutschland die meisten Mitglieder der Europäischen Union umfasst. Darüber hinaus gibt es Abkommen mit Ländern wie Irland, dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz, die auch eine Visumfreiheit ermöglichen. Weitere Staaten sind etwa Australien, Kanada, Mexiko, Neuseeland und die USA.
Ob ein Schengen-Visum erforderlich ist, hängt davon ab, ob das Heimatland der Person ein Abkommen mit den Schengen-Staaten geschlossen hat, wonach eine Visumsfreiheit gewährleistet wird. Liegt ein solches Abkommen nicht vor, ist ein Schengen-Visum erforderlich.
Ein Schengen-Visum ist etwa notwendig, wenn Sie aus einem dieser Staaten kommen:
Für ein Schengen-Visum ist der Grund für die Reise ausschlaggebend. Die Anforderungen an das Visum hängen stark von dem erklärten Grund ab.
Fällt die Reise lediglich unter dem Tourismus, muss grundsätzlich der Reiseplan, Nachweise über die Unterkunft und ein aktueller Kontoauszug vorgelegt werden.
Wollen die Antragssteller hingegen Freunde oder Familie besuchen, muss ein Einladungsschreiben und eine Verpflichtungserklärung der Freunde bzw. der Familie eingereicht werden.
Unter den zahlreichen möglichen Gründen finden sich auch medizinische Gründe. Soll eine medizinische Behandlung in einem Schengen-Staat durchgeführt werden, kann dafür ein Schengen-Visum beantragt werden. Dafür ist ein Schreiben des Arztes notwendig, der die Erforderlichkeit der medizinischen Behandlung erklärt.
Als aktives Mitglied von einem Kultur-, Sport oder Fernsehteam kann ein Schengen-Visum beantragt werden. Sollte eine Veranstaltung in einem Schengen-Land stattfinden, kann dies einen Grund für das Visum darstellen.
Ein weiterer Grund kann auch im Rahmen der Erwerbstätigkeit sein, auch dafür ist ein Schengen-Visum möglich. Natürlich kann auch ein Schengen-Visum für das Studium an einer Universität, Sprachschule oder einer ähnlichen Bildungseinrichtung beantragt werden. Dementsprechend sind Nachweise einzureichen. Allerdings muss beachtet werden, dass das Schengen-Visum lediglich für einen Zeitraum von 90 Tagen gilt. Alternativ wären als Aufenthaltserlaubnisse die Blaue Karte EU oder die Grenzgängerkarte möglich.
Neben den extra Nachweisen gibt es ganz bestimmte Dokumente, die immer eingereicht werden müssen. So muss etwa immer das Antragsformular ausgefüllt beigefügt werden, zwei aktuelle Bilder, ein gültiger Reisepass, der Reiseplan, eine Reisekrankenversicherung und Nachweise über die Unterkunft, ausreichend finanzieller Mittel und den bezahlten Visumsgebühren. Nachdem alles vorhanden ist, kann der Antrag gestellt werden.
Es gibt verschiedene Formen des Schengen-Visums. So gibt es etwa ein Schengen-Visum für einmalige Reisen, damit darf nur innerhalb der Dauer des Visums innerhalb des Schengen-Raums gereist werden. Wird der Schengen-Raum verlassen, gilt auch das Visum nicht mehr.
Eine andere Form ist das Doppeleinreisevisum. Mit diesem Visum ist es möglich, den Schengen-Raum zu verlassen und mit dem Visum wieder einzureisen.
Zuletzt gibt es auch ein Visum für die mehrfache Einreise. Damit kann man so oft wie man will aus dem Schengenraum ausreisen und wieder einreisen. Auch bei diesen beiden Formen gelten die 90 Tage je 180 Tage. Bei dem Visum für die mehrfache Einreise sind außerdem unterschiedliche Gültigkeitsdauern möglich, so etwa das 1 Jahres-, 3 Jahres- oder 5 Jahres -Visum.
Eine Verlängerung des Visums ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Der Antrag muss auf jeden Fall vor Ablauf des Visums gestellt werden. Während der Bearbeitungszeit darf der Schengen-Staat nicht verlassen werden.
Eine Verlängerung ist z.B. möglich, wenn die Einreise in den Schengen-Raum verspätet war und damit erst einige Tage oder Wochen nach Beginn des Visums erfolgte. Aber auch Notsituationen rechtfertigen eine Verlängerung, wie etwa die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums oder auch Umstände, die eine Ausreise unmöglich machen. Ist eine Verlängerung aufgrund von Naturkatastrophen oder ähnlichen nötig, kann dies beantragt werden.
Im Einzelfall können persönliche Gründe für eine Verlängerung sprechen, wenn diese Gründe überzeugend genug sind.
Möglich ist auch ein Flughafentransitvisum. Dieses Visum wird vergeben, wenn Sie den Flughafen eines Schengen-Staats betreten, um einen Anschlussflug zu erreichen. Möchte also jemand von einem Nicht-Schengen-Staat in einen Nicht-Schengen-Staat einreisen, wobei in einem Schengen-Staat der Flugwechsel durchgeführt werden muss, ist ein solches Visum erforderlich.
Es bestehen allerdings auch Ausnahmen von dieser Regelung. Es muss sich somit ausreichend darüber informiert werden, ob ein solches Visum erforderlich ist. Das Flughafentransitvisum muss, falls erforderlich, frühestens 3 Monate und spätestens 15 Tage vor dem Flug beantragt werden.
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