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Alles, was Sie über Security Token Offering wissen sollten


Alles was Sie über Security Token Offering wissen sollten

Bekannt sind auf dem noch recht jungen Zweig der Finanzierungs- und Anlageform der Kryptowährungen die Initial Coin Offerings (ICO). Das Crowdinvesting stand immer häufiger in der Kritik zu wenig Sicherheiten bieten zu können und war bisher als unregulierte Methode bekannt. Das soll mit dem Security Token Offering anders werden. Während man bei ICO mit sogenannten Utility Token jedoch über keine Sicherheiten verfügt, da Utility Token kein Eigentum am Unternehmen abbilden, sollen nun Security Token Anteilsrechten am Vermögen des ausgebenden Unternehmens bringen. Bisher hatten Käufer also lediglich den zukünftigen Zugriff auf das Produkt oder den Service. Security Token werden zu Wertpapieren und Vermögensanlagen. Das neue digitale Instrument zur Finanzierung von Unternehmen oder zur Geldbeschaffung bringt einige nennenswerte Vorteile, doch sicher ebenso viele rechtliche Vorschriften und Regularien, welche sich nur mit Experten, wie den Spezialisten der SBS Legal, auf dem Gebiet des Kryptorechts umsetzen lassen.

SBS Legal ist im Bereich von STO und ICO Vorhaben erster Ansprechpartner. Seit vielen Jahren haben wir uns als Kanzlei für Kryptorecht mit unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Steuerberater auf IT-Projekte auf Basis der Blockchain-Technologie, Mining-Unternehmen, Initial-Coin-Offerings (ICO), Bitcoin-Händler und -Vermarkter, Exchanges, Kryptowährungen akzeptierende Handelsplattformen, ebenso wie neu entstehende Kryptowährungen spezialisiert.

Blockchain Token im Überblick

Token sind, so aus dem Englischen übersetzt, Wertmarken. Blockchain Token sind im Grunde genommen also ein Tauschmittel und man unterscheidet unterschiedlichen Arten, sodass die Security Token Offerings nicht die einzige, gleichwohl die neuste Möglichkeit der Kapitalbeschaffung abbilden. Alle Erscheinungsformen können unter den Begriff der Initial Coin Offering (ICO) zusammengefasst werden. Man unterscheidet also zwischen Security Token, Utility Token und Currency Token. Alleine durch ihre Funktion unterliegen die ICO Arten anderen Rechtgrundlagen und können regulatorische Pflichten auslösen. Genau hier liegen für juristische Laien viele Fallstricke, weshalb eine fachlich hoch qualifizierte Rechtsberatung bei Initial Coin Offering Projekt zwingend erforderlich ist. Das Kryporecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetzesgrundlagen und EU-Verordnungen zusammen, die auch in Deutschland unmittelbare Anwendung finden.

Die drei verschiedenen Token-Arten:

  • Security-Token

Die Security-Token sind mit Wertpapieren und Vermögensanlagen vergleichbar und gewähren Anteilsrechte an Unternehmen, Unternehmensanleihen und Zinszahlungen. Diese unterliegen strengen Regularien.

Utility-Token sind mit Gutscheinen und Wertmarken vergleichbar. Sie sind meist ähnlich den Crowdfunding-Projekten aufgesetzt und dienen der Finanzierung von neue Produkten und Dienstleistungen. Die Erscheinungsformen der Utility-Token sind zahlreich.

  • Currency-Token

Currency-Token sind die bekannten Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether, IOTA & Co. Sie sind eine sogenannte Ersatzwährung mit Geldersatzfunktion und können für Bezahlvorgänge oder Geldaufbewahrung auf Kryptoplattformen genutzt werden.

Aus den wesentlichen Merkmalen wird der Nachteil des bisher gängigen Modells des Initial Coin Offerings (ICO) deutlich: Mit Utility Token ist eine finanzielle Zuwendung, wie etwa die Zahlung von Zinsen oder eine Beteiligung an dem Unternehmensergebnis, nicht möglich. Erst im Zuge der Security Token sind in dieser Form Wertpapiere oder Vermögensanlagen möglich, was jedoch zwingend die Erstellung und Billigung eines Verkaufsprospekts im Vorfeld des ersten öffentlichen Angebots der Security Token voraussetzt. So lösen nahezu alle Ausgestaltungen mit Security Token kapitalmarktrechtliche Pflichten aus und bedürfen der Erlaubnispflicht. Das erhöht den Beratungsbedarf der neuen Form der Kapitalbeschaffung immens. Nicht selten sind schriftliche Abstimmungen mit der zuständigen BaFin erforderlich und ein eigenes, rechtlich unsicheres Handeln kann immense wirtschaftliche und private Folgen nach sich ziehen.

Wir von SBS Legal bieten Ihnen eine umfassende Begleitung bei Ihren STO-Projekten mit einer rechtlich fundierten Expertise und unterstützenden Maßnahmen bei Auseinandersetzung mit Aufsichtsbehörden, ebenso wie in gerichtlichen Streitigkeiten. Wir verfügen für diese forensische Tätigkeit in einer Vielzahl von Ländern über ein Netzwerk von spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien, um eine flächendeckende internationale Betreuung zu gewähren.


Security Token Offerings als innovative Form der Kapitalbeschaffung

STO-Projekte sind in der heutigen Zeit und vor allem nach der Finanzkrise 2008 für viele Unternehmen besonders interessant geworden. Die moderne und innovative Art der Finanzierung am Kapitalmarkt löst nicht nur mit der wegfallenden Wertpapierverwahrung einen Kostenfaktor, sondern spart eine Menge Administrationsaufkommen, da es sich eben um eine digitalisierte Form von Wertpapieren oder Vermögensanlagen handelt.

Nicht nur Unternehmen können sich an STOs beteiligen. Auch institutionelle und private Investoren haben, im Gegensatz zu den Utility Token, die Möglichkeit einer Investition. Zudem kommen Security Token zusätzlich mit einer Sicherheit daher, denn die Ausgabe von Security Token ist deutlich stärker reguliert. Das ist ein Vorteil, stellt rechtlich gesehen einige Stolperfallen in den Weg, welche Laien kaum erfassen können. 2018 brachte die BaFin ein Merkblatt zur grundsätzlichen aufsichtsrechtlichen Einordnung von Krypto-Token als Finanzinstrument im Bereich der Wertpapieraufsicht heraus. Hier kann man sich einen grundsätzlichen Eindruck über die Prospekt- und Erlaubnispflichten im Zusammenhang mit der Ausgabe der Krypto-Token bilden. Diese ist jedoch als alleinige Handlungsgrundlage in keinem Fall ausreichend.

Ein Beispiel der rechtlichen Herausforderungen bei Security Token Offerings

Grundsätzlich unterliegen STO Projekte dem Kapitalmarktaufsichtsrecht, bei Erweiterung auf weitere Mitgliedstaaten der Europäischen Union als Wertpapier im Sinne der EU-Prospektverordnung. Die Erstellung eines von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekts ist insofern sinnvoll, da auch die Nutzung in anderen Zielländern eingeschlossen ist.

Es lässt sich bereits erkennen, dass Security Token eine große rechtliche Herausforderung darstellen und hierbei viele unterschiedliche Gesetzesgrundlagen berührt werden können. Damit der Security Token unter das Wertpapierprospektgesetz fällt, muss dieser als Wertpapier im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes gelten. Damit stößt das Gesetz jedoch schon an seine ersten Grenzen, denn wenn das Wertpapier in einer Urkunde verbrieft wird, kann das deutsche Sachenrecht zur Anwendung kommen. ABER für digital existente Anlagen, wie dem Token, ist das deutsche Sachenrecht nicht anwendbar, da es sich eben um keine Sache im Sinne des deutschen Zivilrechts handelt. Daher können Security Token rechtlich nicht wie Wertpapiere behandelt werden.

Der Grat ist, was das heutige Kryptorecht angeht, noch schmal, da der neue Wirtschaftszweig momentan nur mit einem Querschnitt unterschiedlicher Rechtsgebiete, wie unter anderem dem IT-Recht, Finanzaufsichtsrecht, Finanzanlagerecht oder Vertragsrecht, um nur einige zu nennen, auskommt. Unsere Kanzlei und Mitarbeiter der SBS Legal haben sich daher auf das Kryptorecht spezialisiert und betreuen zusammen mit Steuerberatern seit mehreren Jahren IT-Projekte mit unserer Expertise.

Unsere Leistungen im Bereich Kryptorecht

Mit dem umfassenden Beratungsmodell der SBS Legal im Bereich von Initial-Coin-Offerings (ICO), Exchanges, Kryptowährungen und anderen FinTech (Finanztechnologie) Projekten unterstützen wir Unternehmen und namenhafte Kunden im Bereich des Gesellschaftsrechts, IT-Rechts, Vertragsrechts, Datenschutzrechts, Steuer- und Geldwäscherechts (KYC-Verfahren), Wettbewerbsrechts und Verbraucherrechts. Unsere Leistungen:

  • Kompetente Beratung von IT-Unternehmen bei der Umsetzung von FinTech Programmierungen.
  • Rechtliche Planung und Entwicklung von regulierten Krypto-Finanzprodukten.
  • Aufsichtsrechtliche Beratung und Begleitung von Blockchain-Startups.
  • Betreuung von Gerichts- und Verwaltungsverfahren mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
  • Rechtliche Begleitung von Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen bei der Entwicklung neuer Finanzprodukte.
  • International rechtliche Begleitung von FinTech Projekten.
  • Steuerrechtliche Begleitung von Kryptowährungs-Anlegern.
  • Betreuung von Krypto-Projekten im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts.

Mit unserer Erfahrung und das umfangreiche Fachwissen bewältigen wir die Hürden der Regularien und bieten Unternehmen einen rechtlich abgesicherten Handel der modernen Kapitalbeschaffung und Investitionen.


SBS Legal – Der Spezialist für Kryptorecht und Internetrecht

Rechtsanwälte, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Kryptorechts und Internetrechts benötigen eine spezielle Expertise. Diese Expertise haben bei uns. Wir stehen auch Ihnen gern als Partner in allen Belangen des Wettbewerbsrechts zur Seite. Sehen Sie sich entsprechenden rechtlichen Fragestellungen ausgesetzt, freuen wir uns jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme.

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos.

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