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Social Media ist aus dem Alltag vieler Deutscher nicht mehr wegzudenken. Die Plattformen werden auch bei Kindern und Jugendlichen immer beliebter. Laut einer Forsa-Umfrage der KKH Hannover nutzten 2024 mehr als 93 % der 12- bis 19-Jährigen täglich soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram oder Tiktok. Die sozialen Netzwerke bergen allerdings auch Risiken: der Konsum und die verbreiteten Inhalte können die psychische Gesundheit und Entwicklung der Nutzer gefährden. Daher drängt sich die Frage auf, ob ein Verbot oder eine Alltagsgrenze in Deutschland sinnvoll und realistisch wäre.
Ab dem 10. Dezember gilt in Australien eine weltweit einzigartige Altersgrenze für die Social-Media-Nutzung. Für Jugendliche unter 16 Jahren ist die Anmeldung auf Plattformen wie Instagram, Facebook, Snapchat oder Tiktok dann nicht länger möglich. Ausnahmen gelten für soziale Netzwerke wie Whatsapp oder Youtube, da diese Dienste - zumindest teilweise - als vorteilhaft für Kinder und Jugendliche angesehen werden. Für die Einhaltung des Verbots sind die betreibenden Firmen verantwortlich. Bei Verstößen drohen ihnen Strafen in Millionenhöhe.
Bildungsministerin Prien zeigte sich in der Vergangenheit bereits offen für eine solche Altersgrenze in Deutschland. Bevor allerdings mit einem Mindestalter auf Social Media gerechnet werden kann, ist mit einigen rechtlichen Hürden zu rechnen. Regelungen über soziale Netzwerke fallen nicht in den deutschen Zuständigkeitsbereich. Stattdessen ist die Europäische Union dafür verantwortlich, ausreichende Maßnahmen für Social Media zu treffen, die wiederum erst danach in das nationale Recht der einzelnen Mitgliedsstaaten eingebettet werden. Die EU hat allerdings schon eine Regelung für Social-Media-Plattformen getroffen: den Digital Service Act (DSA), der keine Altersgrenze vorsieht. Selbst wenn Deutschland somit ein eigenes Verbot erlassen würde, wäre es unzulässig und könnte keine Wirkung entfalten.
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Selbst wenn der deutsche Gesetzgeber für Social-Media-Plattformen geltende Regelungen erlassen dürfte, bestünde eine zweite Hürde: das sogenannte Herkunftslandprinzip. Demnach ist für die jeweilige Plattform das Land zuständig, in dem das jeweilige soziale Netzwerk seinen EU-Sitz hat. Im Falle der meisten Plattformen für Social Media liegt der Sitz in Irland. Dementsprechend wäre auch nur irisches Recht für die Unternehmen relevant - eine deutsche Regelung hätte somit keinen Einfluss auf die Social-Media-Plattformen.
Es steht allerdings noch die Frage im Raum, ob die EU ein gültiges, verbindliches Verbot für die Nutzung von Social Media durch Kinder und Jugendliche erlassen könnte. Die Union ist dafür zuständig und könnte den DSA entweder dadurch verschärfen, dass eine Altersgrenze darin aufgenommen würde, oder eine neue Verordnung erlassen. Um eine entsprechende Regelung einzuführen, müsste eine politische Mehrheit innerhalb der EU und damit die Unterstützung der Mitgliedsstaaten gefunden werden. Einige Mitgliedsstaaten - darunter unter anderem Frankreich, Belgien und Dänemark - fordern eine Altersgrenze bereits. Dennoch ist ein EU-weites Verbot aktuell nicht absehbar, um eine Verschärfung der Konflikte mit der USA zu vermeiden.
In einer Versuchsphase wurden bereits zwei mögliche Varianten der technischen Umsetzung einer Altersgrenze für Social Media getestet. Das Mindestalter wurde dort entweder mit der Identifizierung der Jugendlichen durch Ausweispapiere oder in einem biometrischen Verfahren durch Selfies oder Videos überprüft. Ein in Europa geeignetes Verfahren müsste - insbesondere mit Hinblick auf das Datenschutzrecht - im Falle einer möglichen Ausgestaltung gefunden und gewählt werden. Zudem müsste eine mögliche Umgehung, die beispielsweise ohne großen Aufwand durch VPN-Dienste erfolgen könnte, ausgeschlossen werden können.
Eine wichtige Stellschraube für den Schutz von Jugendlichen ist bereits jetzt der Umgang mit Social Media und der generellen Handynutzung an Schulen. Während einige Bundesländer schon Handyverbote auf dem Pausenhof für jüngere Schüler eingeführt haben, werden solche in anderen Bundesländern geplant oder bisher (noch) unterlassen. Eine bundesweit geltende Regelung für den Umgang mit Handys und Social Media an Schulen ist hingegen nicht möglich, da nur die einzelnen Bundesländer für ihre Schulen zuständig sind. Zudem ist es auch für Eltern wichtig, mit ihren Kindern über mögliche Gefahren von und Grenzen für Social Media zu sprechen.
Der Schutz von Jugendlichen auf Social Media wird immer wichtiger. Eine europäische Altersgrenze ist allerdings noch nicht in Sicht. SBS Legal ist dennoch schon jetzt Ihr optimaler Ansprechpartner, wenn es um den Schutz Ihrer Daten auf Social Media, Fragen rund um die Rechtslage im Bereich des Jugendschutzes oder sonstige rechtliche Anliegen geht.
Bleiben Sie jetzt bei allen rechtlichen Neuigkeiten und Entwicklungen rund um Social Media informiert! Auf dem SBS Legal Blog halten wir Sie über alle Entwicklungen aus dem Internetrecht auf dem Laufenden. Kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Fragen oder Anliegen für Ihren (rechtlichen) Schutz im Internet!