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Der Umweltschutz hat in unserer heutigen Gesellschaft einen immer höheren Stellenwert - auch auf dem Gebiet des Elektro- und Elektronikmarkts. Der Elektro- und Elektronikschrott gehört zu den stärksten Abfallströmen Europas und sollte zum Schutz der Umwelt zukünftig vermieden werden. Denn sowohl die Produktion als auch die Entsorgung belasten nicht nur die Umwelt, sondern kosten auch erhebliche Reserven. Die Umweltkonformität von Produkten bekommt für den Exporteur so eine immer höhere Relevanz.
Dies thematisiert auch die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU, die am 13.08.2012 in Kraft getreten ist. Sie stellt Regelungen zum Vertrieb, der Rücknahme und Entsorgung von Altelektrogeräten auf. Die EU-Mitgliedstaaten haben die WEEE-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland erfolgte dies durch das Elektrogesetz.
Nach § 6 Absatz 2 Satz 2 Elektrogesetz (ElektroG) sollen diejenigen für die Entsorgung des Elektroschrotts zur Verantwortung gezogen werden, die die Produkte in den Umlauf gebracht haben. Daher müssen Verkaufsplattformen wie Amazon oder eBay ab dem 01.07.2023 überprüfen, ob Händler die WEEE-Nummer ihres Produkts ordnungsgemäß hinterlegt haben. Folglich, dass der Hersteller seiner Registrierungspflicht nach § 3 Nummer 9 ElektroG nachgekommen ist und das Produkt bei der Stiftung EAR angemeldet hat.
Dadurch soll bestimmt werden, wie Altgeräte umweltgerecht entsorgt werden. Haben es Händler bis zum 05.06.2023 nicht geschafft die WEEE-Nummer anzugeben, so droht eine Abmahnung sowie ein hohes Bußgeld und die Aussetzung des Angebots. Daher rät der Händlerbund, sich an die Mitwirkungspflichten proaktiv zu halten.
Um zukünftig sanktionslos auf Amazon aufzutreten, ist es nun notwendig zu überprüfen, dass sämtliche vom Händler angebotenen Marken und Gerätearten registriert wurden. Auch für bloß weitervertriebene Produkte muss die WEEE-Nummer beim Hersteller eingeholt und bei Amazon niedergelegt werden. Für eigene Produkte muss eine eigene WEEE-Nummer bei der EAR Stiftung beantragt werden, was sich einige Wochen hinziehen kann. Die Kosten für die Registrierung belaufen sich auf 191,50 € je Geräteart und Herstellermarke. Erhält man dann die Nummer, so muss anschließend eine Übermittlung an Amazon erfolgen. Die WEEE- Nummer besteht aus dem Länderkürzel sowie einer 8-stelligen Ziffernfolge.
Amazon muss seit dem 01.07.2023 die Hinterlegung der WEEE-Nummer für Elektro- und Elektronik-Altgeräte in Deutschland überprüfen. Wurde eine Hinterlegung unterlassen, so folgt eine Deaktivierung der Angebote durch Amazon. Es droht gar eine endgültige Kontosperrung. Amazon behält es sich nämlich vor eine Geschäftsbeziehung mit einem Händler dauerhaft zu beenden, wenn es zu gravierenden und stetigen Verstößen kommt. Ist es dem Händler nicht länger möglich seine Produkte zu verkaufen, kann sich dies existenzbedrohend auswirken. Sanktionen können mithilfe des Händlerbunds vorgebeugt werden. Bei einer bereits eingetretenen Sanktion hilft der Händlerverbund gebührend der Professional-Mitgliedschaft sogar rückwirkend bei der Reaktivierung des Amazon-Kontos
Hat man sich als Hersteller nicht registriert oder als Händler Artikel, die nicht registriert wurden, vertrieben, droht auch eine Abmahnung.
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