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Amazon-Händler – Was tun bei Maßnahmen von Amazon?


Amazon verursacht Probleme beim Händler Konto -  diese Maßnahmen sind zu ergreifen

Als Amazon-Händler können immer wieder Probleme entstehen, die schnell behoben werden müssen. So werden oftmals Händler Konten gesperrt oder ähnliche Maßnahme von Amazon ergriffen. Davon betroffen kann jeder Händler oder jedes Unternehmen sein. Auch Markteinsteiger aus anderen Ländern sind vor solchen Maßnahmen nicht geschützt und sehen sich regelmäßig Problemen gegenüber. Unternehmen aus China oder auch Unternehmen aus anderen Ländern innerhalb Europa sollten sich über die Möglichkeiten bewusst sein, die sie haben, wenn Sie von so einer Maßnahme betroffen sind.

Händlermodelle bei Amazon

Bei Amazon gibt es für Händler zwei verschiedene Modelle, das Vendor-Modell und das Seller-Modell. Bei dem Vendor-Modell kauft Amazon den Markenherstellern, also z.B. den Unternehmen aus China, die Produkte direkt ab. Diese Produkte verkauft Amazon dann im eigenen Namen auf der Plattform. Es handelt sich damit um ein B2B-Geschäft für die Markenhersteller, ohne direkten Kontakt zu den Endkonsumenten.

Im Seller-Modell nutzen die Markenhersteller Amazon nur als eine Plattform, auf der sie selbst ihre Produkte an die Endkunden verkaufen. Wird die Lagerung und der Versand von Amazon übernommen, handelt es sich um das FBA-Modell (Fulfillment by Amazon). Ob nun Amazon die Logistik übernimmt oder der Händler diese selbst ausführt, es handelt sich hier um ein B2C-Geschäft.

Maßnahmen gegen die Händler

Als Amazon Seller können verschiedene Probleme aufkommen. So können Schwierigkeiten wegen den anderen Wettbewerbern entstehen oder aufgrund von technischen Problemen. Sollte der Amazon Seller dahingehend Ansprüche haben, weil Rechte oder Pflichten verletzt worden sind, kommen als Anspruchsgegner die Wettbewerber oder Amazon direkt in Betracht.  

Technische Probleme sind gar nicht selten. So kann es vorkommen, dass eine Kontosperrung eines Händlers erfolgt. 

Kontaktaufnahme mit Amazon

Bei diesen Problemen mit Amazon gibt es verschiedene Ansprechpartner, die helfen könnten. Amazon stellt zum einen den sog. Seller Support zur Verfügung. Aber es gibt auch noch andere Ansprechpartner wie dem Amazon Performance Team, Amazon Account Health Support, Executive Customer Relations und die Amazon Legal Abteilung.

Amazon ist in der Seller Central über ein Kontaktformular oder per E-Mail zu erreichen. Außerhalb der Seller Central gibt es ein Kontaktformular über Amazon direkt. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Anrufbitte. Dabei können die Händler ihre Telefonnummer hinterlassen und werden dann von Mitarbeitern von Amazon kontaktiert und zurückgerufen. Daneben bestehen auch weiterhin die klassischen Kommunikationswege über Brief/Einschreiben und Fax.

Nach einer Kontaktaufnahme reagiert Amazon oftmals eher schleppend. Meist wird zunächst darüber informiert, dass Amazon das Problem untersucht und der Händler kontaktiert wird, sobald es Informationen gibt.

Was tun wenn das Problem nicht gelöst wird?

Sollte das Problem von Amazon nicht gelöst werden, bestehen verschiedene Möglichkeiten. Es können sich zunächst Anspruchsgrundlagen aus Vertrag ergeben.

Dabei muss zuerst ermittelt werden, ob Amazon eine Pflichtverletzung begangen hat und ob Amazon für diese Pflichtverletzung haftet. Um seine Rechte geltend machen zu können ist der Gerichtsstand entscheidend.

Gesetzliche Ansprüche

Mögliche Ansprüche können sich auch aus dem Gesetz ergeben. Besonders aus dem Wettbewerbsrecht und Kartellrecht kann eine Anspruchsgrundlage bestehen. Im Wettbewerbsrecht ist vor Allem § 4 Nr. 4 UWG und § 3a UWG zu beachten. § 4 Nr. 4 UWG regelt den unlauteren Wettbewerb, während § 3a UWG bei der Verletzung von Marktverhaltensregeln greift. Weiterhin kann der Händler einen Eingriff in seinen eingerichteten und ausgerichteten Gewerbebetrieb geltend machen. Aus dem Kartellrecht können sich ebenfalls Ansprüche auf Unterlassung § 33 GWB und Schadensersatz § 33a GWB ergeben.

Lösung über die P2B Verordnung?

Die am 12.07.2020 in Kraft getretene P2B Verordnung (Platform-to-Business-Verordnung) wurde eingeführt, mit dem Ziel Klarheit innerhalb der Geschäftsbeziehungen zu schaffen und eine Vorhersehbarkeit für den Händler zu ermöglichen. Es sollte die Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer fördern, insbesondere bei Nutzer-Ranking und Aktivitäten für Vertriebskanälen. Außerdem soll es unlauteren Wettbewerb verhindern.

Ob die P2B Verordnung als Lösung für Probleme von Händlern angesehen werden kann ist jedoch zweifelhaft. Die Verordnung regelt keine individuellen Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche gewerblicher Nutzer gegen Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten. Die Mitgliedsstaaten sind außerdem für die angemessene und wirksame Durchsetzung der Verordnung verantwortlich. Es ist dahingehend noch nicht viel passiert.

Allerdings kann ein Verstoß von Amazon gegen die Verordnung zu einem UWG Verstoß führen. Es handelt sich dabei um einen Verstoß gegen die Marktverhaltensregeln. Indirekt kann die Verordnung den Händlern somit helfen und zugutekommen.

Wie sollte am besten vorgegangen werden?

Sollten Händler Probleme mit Amazon haben,  ist die Herangehensweise entscheidend. Zuerst sollten Händler die Kontaktmöglichkeiten nutzen und den Seller Support über das Problem aufklären. Es sollte dabei bereits bei der Kontaktaufnahme um eine Begründung für die Maßnahme erfragt werden. Hat Amazon also z.B. das Konto gesperrt haben, sollte in Erfahrung gebracht werden, weshalb das Konto überhaupt gesperrt wurde. So können die Probleme in Zukunft auch vermieden werden.

Sollte Amazon nach dieser Kontaktaufnahme nicht oder nicht ausreichend reagiert haben, kann die Rechtsabteilung von Amazon kontaktiert werden.

Ist auch dies nicht zielführend, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden. Es kann sich dann zunächst um eine außergerichtliche Klärung der Sachverhalts bemüht werden.

Umgang mit unlauterem Wettbewerb

Probleme können außerdem durch Wettbewerber entstehen. Verstoßen Händler gegen Rechte und Gesetze erlangen diese Wettbewerber oftmals einen Wettbewerbsvorteil. Sollten Wettbewerber eine Verletzung des Wettbewerbsrechts durch unlauteren Wettbewerb begehen, kann gegen diesen Wettbewerber vorgegangen werden. Möglichkeiten, um gegen unlauteren Wettbewerb vorzugehen sind etwa die Abmahnung des Händlers oder einstweiliger Rechtsschutz.


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