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Möchte man auf der Verkaufsplattform Amazon etwas kaufen, kann einem ein Feld mit der Aufschrift „Bestellen Sie in den nächsten 2 Stunden und 34 Minuten und das Produkt wird morgen geliefert“ angezeigt werden. Doch das hält Tomasz Chróstny, der polnische Präsident des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów), für wettbewerbswidrig und leitete deshalb und auch aufgrund von weiteren möglichen Wettbewerbsverstößen ein Verfahren gegen Amazon ein. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, durch verschiedene Handlungen gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Amazons Praktiken sollen für Verbraucher irreführend sein. Der Präsident von UOKiK führte bereits seit September 2021 ein Ermittlungsverfahren gegen Amazon EU Sarl, welche auch die Seite Amazon.pl betreiben, und klagte diese nun aufgrund von Verstößen gegen kollektive Verbraucherinteressen an. Wenn sich diese durch das Verfahren bestätigen sollten, droht Amazon ein Bußgeld in Höhe von 10% des Umsatzes.
Problematisch sei nach den Feststellungen des Präsidenten der Moment, in welchem der Kaufvertrag geschlossen wird. Denn die Aufgabe der Bestellung und der Erhalt einer Bestätigungsmail seitens Amazon.pl ist nicht gleichbedeutend mit dem Abschluss eines Kaufvertrags. Dies stellt ein bloßes Angebot für einen Kaufvertrag vom Verbraucher dar. Daher ist das Unternehmen der Ansicht, dass es nicht verpflichtet ist, die Ware zu versenden und die Transaktion durchzuführen. Der Kaufvertrag wird danach erst dann geschlossen, wenn die Ware versendet wurde. Ab der Sendungsbestätigung ist dies auch für Amazon bindend.
Dies steht zwar so auch in den Verkaufsbestimmungen sowie auf der Verkaufsplattform in der letzten Phase des Kaufvorgangs, jedoch ist es für den Verbraucher sehr schwer, diese Information zur Kenntnis zu nehmen. Einerseits sind die Informationen erst ganz unten auf der Seite zu finden, und der Verbraucher muss die ganze Webseite nach unten scrollen, um diese zu finden. Andererseits ist die Schriftfarbe grau und damit schwer zu lesen. Dahingegen fallen dem Verbraucher die Buttons in auffällig blauer Farbe mit der Aufschrift „Jetzt kaufen“ oder „Weiter zum Kaufabschluss“ deutlich besser ins Auge. Daher sei es nach dem Präsidenten irreführend für den Verbraucher, denn so würde die Fehlvorstellung des Kaufabschlusses hervorgerufen werden, sobald der Verbraucher die Ware bezahlt habe, was aber nun mal nicht der Fall ist.
Oft steht auf der Verkaufsplattform bei dem bestimmten Produkt, wie viele Produkte noch verfügbar beziehungsweise auf Lager sind. Der Präsident hat jedoch festgestellt, dass die auf der Webseite dargestellten Informationen von Produkten von Amazon EU Sarl falsch sein könnten. Verbraucher gehen beim Bestellen davon aus, dass das bestimmte Produkt auch beim Händler verfügbar ist und dieser dieses auch tatsächlich besitzt. Dabei kommt es oft vor, dass das Produkt überhaupt nicht verfügbar ist und es daher auch unmöglich ist, dieses zu versenden.
Auch die Lieferfristen muss Amazon nicht einhalten. Wenn man innerhalb der nächsten 2 Stunden und 34 Minuten bestellt muss das also nicht heißen, dass die Ware tatsächlich zu dem angegeben Liefertermin zugestellt wird. Denn wie oben schon genannt ist der Vertrag noch nicht geschlossen. Die genannten Lieferzeiten seien nur ungefähre Angaben aber nicht bindend. Das kann der Verbraucher jedoch nur wissen, wenn er die Verkaufsbedingungen gelesen hat. Doch diese kann er regelmäßig nicht zur Kenntnis nehmen.
Der Präsident von UOKiK bemängelt dies. Denn neben dem Preis ist es für die Kaufentscheidung ebenso wichtig, dass die Ware bis zum vereinbarten Zeitpunkt geliefert wird. Verbraucher sollen das Recht haben, sich auf die Erklärungen auf der Webseite verlassen zu können und wissen, dass die Funktionen nicht irreführend sind. Die Verbraucher würden sich eventuell umentscheiden und nicht bei diesem Unternehmen bestellen, wenn sie wüssten, dass mit dem Bestellen kein Kaufvertrag geschlossen wird und die angegeben Liefertermine nur Richtwerte sind.
Eine „Liefergarantie“ von Amazon für ein Produkt entsteht dann, wenn dem Verbraucher angezeigt wird, bis wann er bestellen muss und ihm dann für die Lieferung ein garantiertes Lieferdatum angezeigt wird. Darauf hat der Verbraucher auch einen Anspruch. Im Falle einer verspäteten Lieferung kann der Verbraucher sich an Amazon wenden, und bekommt seine Lieferkosten zurück.
Problematisch für den Verbraucher dabei ist, dass ihm diese Information lediglich vor dem Bestellvorgang an der Kasse, ganz unten auf der Webseite, angezeigt wird. Liest der Verbraucher die Bedingungen vor dem Betätigen des „Jetzt kaufen“-Buttons nicht, kann er den Service der Erstattung jedoch nicht nutzen.
In der Bestätigung sind die Informationen hierüber dann nicht mehr enthalten. Liest er also die Verkaufsbedingungen nicht schon vor dem Bestellvorgang, kann er seine Ansprüche aufgrund fehlender Kenntnis nicht geltend machen.
Der Präsident fordert, dass die entsprechenden Informationen bereits in den Produktinformationen dem Verbraucher zugänglich gemacht werden sollen, also so früh wie möglich. Denn dann kann dieser andere Kaufoptionen vergleichen und sich entscheiden, ob er das Produkt kaufen möchte.
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