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| Markenrecht, Urheberrecht

Angesagt wie eh und je: EU fördert die Markenanmeldung


Die EU Kommission kofinanziert die Anmeldegebühren der Markenanmeldung

Wegen der Corona Krise mussten viele Geschäfte ihre Türen dauerhaft schließen. Marken haben in dieser Zeit jedoch nicht an Wert verloren. Dies erkannte auch die Europäische Kommission und hat daher in Kooperation mit dem europäischen Markenamt (EUIPO) KMU Fonds zur Förderung von Markenanmeldungen freigegeben. Von der EU-Förderung sollen vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen profitieren. Dabei steht der Nachlass im Vordergrund. Und zwar auf der einen Seite bei den Anmeldegebühren von Geschmacksmustern und Marken und auf der anderen Seite bei der Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums. Letzteres könnte speziell für Unternehmen mit Geschäftssitz in Deutschland wichtig sein, wo in den Ämtern keine Vorabdiagnose möglich ist. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über die EU-Förderung der Markenanmeldung.europa eu flagge fahne sterne

Höhe der Förderung

Die Förderung der Europäischen Kommission beläuft sich auf maximal 1.500 Euro je Markenanmeldung und 50% der Anmeldegebühren. Dabei werden Anmeldungen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene gepusht. Die für die EU-Förderung eingeplanten 20.000.000 Euro sollen in 2021 über 5 Zeitfenster an die Antragsteller verteilt werden.

Um von der Förderung zu profitieren, muss das Unternehmen innerhalb der Fristen einen Antrag stellen (01.03 31.03.2021). Nachdem ihm stattgegeben wurde, wird dem Unternehmen ein amtlicher Finanzhilfebeschluss zugestellt. Daraufhin ist es innerhalb von 30 Tagen möglich eine Markenanmeldung zu vollziehen. Die Kosten hierfür werden dem Antragsteller nachträglich erstattet (Erstattungsantrag). Die Förderung beläuft sich jedoch nur auf eine Markenanmeldung.

Unternehmen, die Anspruch auf die Förderung haben

Wie bereits erwähnt ist die EU-Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gedacht, die sich auf 10 bis 250 Beschäftigte beschränken, ihren Geschäftssitz in einem EU-Mitgliedsstaat haben, nicht vom Verfahren ausgeschlossen sind und einen Jahresumsatz von 2 bis 50 Millionen Euro haben.

Wurde die Anmeldung zuvor schon einmal über EU-Hilfen finanziert, ist eine zusätzliche Förderung nicht mehr möglich. Von der Förderung können Unternehmen zudem bloß dann profitieren, solange Finanzmittel übrig sind. Ist das Kontingent für ein Zeitfenster ausgeschöpft, ist man auf das folgende Zeitfenster angewiesen.


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