Rechtsanwältin, Fachanwältin für Informationstechnologierecht & Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV)
T (+49) 040 / 7344 086-0
Blog News
Das Metaverse stellt die Rechtswelt und seine Nutzer vor zahlreiche spannende Fragen. Wir haben uns bereits mit Themen wie dem Datenschutz, den Plattformen oder dem allgemeinen Metaverse-Recht beschäftigt. Heute wollen wir uns anschauen, welches Rechtssystem überhaupt Anwendung findet. Denn die unterschiedlichen Rechtssysteme unterscheiden sich teilweise extrem voneinander, sodass die jeweilige Anwendbarkeit für den Einzelfall große Unterschiede bedeuten kann. Werden nun im Metaverse Rechte verletzt, sei es bspw. durch das Zerstören eines virtuellen Gebäudes oder das Kopieren geschützter Marken, stellt sich genau diese Frage. Denn welche Rechte man wo geltend machen kann, richtet sich auch nach dem jeweils anwendbaren Rechtssystem.
In der juristischen Ausbildung spielen Themen wie das internationale Privatrecht oder das internationale Zivilverfahrensrecht immer größere Rollen. Dies lässt sich in einer zunehmend globalisierten Welt auch kaum verhindern. Die Anwälte und Anwältinnen von morgen müssen dafür gewappnet sein, grenzüberschreitende Sachverhalte in den Griff zu bekommen.
Hierbei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, auf die abgestellt werden kann. Darunter ist vor allem die Parteivereinbarung wichtig. Schließen zwei Parteien einen Vertrag, dann können sie ihn maßgeblich selbst gestalten. Dazu zählt auch, festzulegen, welches Rechtssystem und welche Gerichtsbarkeit im Falle eines Streits Anwendung finden soll.
Nicht selten werden sogenannte Schiedsklauseln vereinbart, die dann statt einem staatlichen Gericht die Kompetenz einem Schiedsgericht zusprechen. Dieses setzt sich dann aus einem oder mehreren Schiedsrichtern zusammen, die über den Fall entscheiden.
Liegt keine solche Vereinbarung vor oder ist sie aufgrund der Umstände unwirksam, so finden allgemeine Regeln Anwendung. Für Deutschland sind diese Fragen maßgeblich im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) geregelt. Dort wird für das anwendbare Recht bspw. auf den gewöhnlichen Aufenthaltsort einer Person abgestellt.
Auf Metaverse-Plattformen wie Horizon Worlds, The Sandbox oder Decentraland ist es nicht einfach zu bestimmen, wie die Rechtslage sich gestaltet. Liegt überhaupt ein internationaler Sachverhalt vor, wenn ein Nutzer das Haus eines anderen im Decentraland zerstört? Oder wenn ein Nutzer als Urheber gegen Meta selbst vorgehen will, weil aufgrund eines Serverfehlers seine Fashion-Kollektion in Horizon Worlds gelöscht wurde?
Wie man schnell sieht, wirft das Probleme auf. Welche der beteiligten Personen genau soll nun dafür maßgeblich sein, welches Rechtssystem anwendbar ist? Denn die Plattformen selbst existieren ja in einer virtuellen Welt ohne reale Grenzen. Die Server dafür können ebenfalls überall auf der Welt stehen. Nutzer können von überall herkommen und die Betreiber haben ihren Firmensitz irgendwo anders.
Genau hierfür gibt es Rechtswahlklauseln in Verträgen. Wie oben bereits beschrieben, können diese ein wichtiger Anknüpfungspunkt für das anwendbare Recht sein. Haben die Parteien sich bspw. geeinigt, dass der Gerichtsstand in Berlin für Streitigkeiten zuständig sein soll, so spricht vieles dafür, dass sie auch deutsches Recht als anwendbar erklären wollen. Doch auch hier kann es zu Schwierigkeiten kommen.
Wenn es um das anwendbare Recht im Metaverse geht, lohnt es sich einen Blick auf die jeweiligen Plattformen zu werfen. Sie haben in ihren allgemeinen „terms of use“ für Nutzer geregelt, welches Recht auf etwaige Streitigkeiten anwendbar sein soll. Dies entspricht dem, was wir hierzulande als allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) kennen.
Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert AGB in § 305 folgendermaßen: „Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.“ Regelmäßig werden sie bei Verträgen zwischen einem Unternehmen und zahlreichen Verbrauchern eingesetzt, so auch im Metaverse.
Die EU hat Verbraucherschutz groß geschrieben, weshalb es hier zahlreiche Sondervorschriften für solche Regelungen gibt. Das deutsche Recht kennt in den §§ 305 ff. BGB eine ganze Reihe von Vorschriften, an denen sich AGB-Klauseln messen lassen müssen. Bspw. darf man keine Vertragsstrafen vereinbaren für den Fall, dass sich die andere Partei vom Vertrag lösen möchte. Solche Vorschriften sind auch der Grund, weshalb das deutsche Recht international nicht gern gewählt wird – gleiches gilt für andere Rechtssysteme in der EU, welche die gleichen Vorgaben des Unionsgesetzgebers umgesetzt haben. Schauen wir uns ein Beispiel an.
Wirft man einen genaueren Blick auf die AGB der Metaverse-Plattformen, stößt man durchaus auf interessante Informationen. Wir haben einmal in die „terms of use“ von The Sandbox geschaut. Sie befinden sich auf dem Stand von November 2023 und regeln AGB zwischen der TSB Gaming Ltd. mit Sitz in Malta und den einzelnen Nutzern.
„The rights and obligations of the parties hereunder and the interpretation of these Terms will be governed by the laws of Malta, without giving effect to its principles of conflicts of law. If either party brings against the other party any proceeding arising out of these Terms, that party may bring proceedings only in the courts of Malta and no other courts, and each party hereby submits to the exclusive jurisdiction of those courts for purposes of any such proceeding.“
Hier haben wir euch im Original so eine Klausel mitgebracht. Sie bringt klar und deutlich zum Ausdruck, dass ausschließlich die Gerichte im Malta zuständig sein sollen. Ob so eine Vorschrift einem Unionsbürger vorgesetzt werden kann, ist fraglich. Jedenfalls wird sie dafür sorgen, dass zahlreiche Nutzer Schwierigkeiten haben werden, an ihr Recht zu gelangen. Das Metaverse ist zwar kein Rechtsfreier Raum. Doch Klauseln wie diese machen es schwierig, den Rechtsweg zu beschreiten.
Das Metaverse wirft spannende rechtliche Fragestellungen auf. Es handelt sich dabei keinesfalls um einen rechtsfreien Raum für große Unternehmen und Plattformen. Um das Potenzial ohne Risiko nutzen zu können, empfiehlt sich eine professionelle rechtliche Beratung. Wir sind gern bereit, Ihnen bei möglichen Fragestellungen tatkräftige Unterstützung zu leisten.
Sie wollen als Unternehmen oder Investor das Metaverse nutzen, eine Werbekampagne in den virtuellen Welten starten, Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihren Metaverse-Shop erstellen oder Sie interessiert anwendbares Recht im Metaverse? Dann sind Sie bei SBS LEGAL genau richtig. Unser Team berät Sie fachlich versiert in allen Belangen des Internet- und Metaverse-Rechts. Wir freuen wir uns jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne auch telefonisch zur Verfügung. Wünschen Sie die Rechtsberatung von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten von SBS LEGAL?