Rechtsanwältin für Arbeitsrecht & Wirtschaftsmediatorin
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Dr. Miriam Prinzen, LL. M.
Definitiv unterschätzt wird das Auskunftsrecht des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber. Den meisten Unternehmern und Beschäftigten ist nicht bewusst, wie umfangreich das bestehende Auskunftsrecht bereits war und nun durch die Datenschutzgrundverordnung weiter gestärkt wurde. Es ist stärker denn je! Firmen müssen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Zudem wurde das Auskunftsrecht des Arbeitnehmers um die Herausgabe einer Kopie sämtlicher elektronisch gespeicherter Daten ergänzt.
Auf diese Neuregelung hat sich ein Manager in seinem Prozess in zweiter Instanz gegen seinen Arbeitgeber Daimler berufen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg verurteilte den Autokonzern, dem Kläger auch Auskunft über nicht in seiner Personalakte gespeicherte Leistungs- und Verhaltensdaten samt seiner Kopie zu übergeben.
Von Seiten des Bundesarbeitsgerichts heißt es, dass Revision eingelegt worden sei. Jedenfalls streiten die Parteien derzeit um die Vollstreckung des Urteils, also den Umfang der herauszugebenden Daten.
Auch aufgrund dieses noch nicht veröffentlichen Urteils des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg wird mit einer drastischen Zunahme solcher Verfahren gerechnet. Das könnte der Auftakt einer neuen Prozesswelle sein.
Wenn auch Sie als Arbeitgeber von dem Auskunftsrecht Ihrer Arbeitnehmer betroffen sind oder aber als Arbeitnehmer von Ihrem umfassenden Auskunftsrecht Gebrauch machen möchten, kontaktieren Sie gerne unsere kompetenten Rechtsanwälte von SBS LEGAL.
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