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Wie verändert die kommende EU-Antigeldwäsche-Verordnung den Umgang mit digitalen Identifizierungsverfahren und bedeutet sie das Aus für das in Deutschland weitverbreitete Videoident-Verfahren?
Mit dem Inkrafttreten der AML-VO (Anti-Money-Laundering Regulation) ab Juli 2027 werden die Regeln zur Kundenidentifizierung in der gesamten Union vereinheitlicht. Ziel ist es, nationale Sonderwege zu beenden und einheitliche Standards im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schaffen. Gerade für die Distanzidentifizierung, die bislang oft per Videoident durchgeführt wird, bringt dies erhebliche Unsicherheiten. Welche Auswirkungen die AML-VO auf das Videoident hat und ob dieses Verfahren künftig noch zulässig bleibt oder endgültig durch eIDAS-konforme Lösungen ersetzt wird, ist eine der zentralen Fragen, die dieser Beitrag einmal näher beleuchten soll.
Die neue EU-Antigeldwäsche-Verordnung verändert die Rahmenbedingungen für die Kundenidentifizierung grundlegend. Künftig sollen nur noch Verfahren zulässig sein, die unmittelbar an die eIDAS-Verordnung anknüpfen. Dazu gehören insbesondere die Nutzung staatlicher elektronischer Identitäten oder die qualifizierte elektronische Signatur. Das Ziel ist es, europaweit einheitliche Standards zu schaffen und zugleich die Sicherheit bei der Identifizierung zu erhöhen.
Das in Deutschland weitverbreitete Videoident-Verfahren findet sich in diesem Katalog jedoch nicht wieder. Es handelt sich um eine bislang nur national zugelassene Methode, die keine unmittelbare Grundlage im europäischen Recht hat. Ab Juli 2027, mit der unmittelbaren Geltung der AML-VO, wäre es daher nicht mehr mit den europäischen Vorgaben vereinbar. Für Banken, Versicherungen und andere Verpflichtete bedeutet dies eine erhebliche Umstellung, da sie ihre bestehenden Prozesse an die neuen Vorgaben anpassen müssen.
Besonders brisant ist, dass das Videoident bislang einen zentralen Bestandteil der digitalen Kundenidentifizierung darstellt. Es hat sich in Deutschland über Jahre als Standard etabliert, weil es rechtssicher und zugleich benutzerfreundlich erschien. Mit dem europäischen Ausschluss dieses Verfahrens steht nun die Frage im Raum, wie die Übergangsphase gestaltet wird und welche Alternativen in der Praxis rechtzeitig bereitstehen.
Das Videoident-Verfahren ist eine Form der Distanzidentifizierung, bei der sich Kunden über eine Videoverbindung legitimieren. Dabei überprüft ein geschulter Mitarbeiter eines Dienstleisters die Identität anhand eines gültigen Ausweisdokuments, das vor die Kamera gehalten wird. Zusätzlich werden Sicherheitsfragen gestellt, um Manipulationen zu verhindern.
Varianten des Videoident-Verfahrens
Vorteile des Videoident-Verfahrens
Das mögliche Ende des Videoident-Verfahrens würde vor allem jene Sektoren treffen, die in besonderem Maße auf digitale und zugleich rechtssichere Identifizierungsprozesse angewiesen sind. In Deutschland hat sich das Verfahren zu einem zentralen Bestandteil des digitalen Geschäftsalltags entwickelt. Mit Inkrafttreten der AML-VO ab Juli 2027 wären diese Abläufe jedoch nicht mehr zulässig, was für viele Unternehmen eine umfassende Umstellung bedeutet.
Besonders betroffen wären:
Ein zentrales Anliegen der neuen EU-Antigeldwäsche-Verordnung ist es, nationale Unterschiede bei der Kundenidentifizierung zu beseitigen. Bislang hatten Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten eigene Maßstäbe entwickelt, was zu erheblichen Unterschieden in der Praxis führte. Mit der unmittelbaren Geltung der AML-VO ab Juli 2027 soll diese Fragmentierung beendet werden. Künftig gelten europaweit dieselben Vorgaben, die von den zuständigen Behörden einheitlich durchgesetzt werden müssen. Damit entfällt auch die Möglichkeit, nationale Ausnahmeregelungen wie das deutsche Videoident beizubehalten. Ziel ist ein gleichmäßiges Schutzniveau in allen Mitgliedstaaten und eine verlässliche Grundlage für grenzüberschreitende Geschäftsmodelle.
Die AML-VO gilt ab Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und ersetzt nationale Sonderregelungen. Damit entfällt für Deutschland die Möglichkeit, Verfahren wie das Videoident eigenständig zu regulieren. Ob es in einer Übergangszeit noch weiter eingesetzt werden darf, ist bislang offen. Klar ist jedoch, dass die Vorgaben der Verordnung Vorrang haben und ab Geltungsbeginn verbindlich sind. Für die Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen frühzeitig prüfen müssen, wie bestehende Prozesse ersetzt oder angepasst werden können, um rechtssicher zu bleiben.
Die neue Rechtslage zwingt Banken, Versicherungen, FinTechs und andere Verpflichtete, ihre Identifizierungsverfahren grundlegend umzustellen. Da das Videoident-Verfahren keine Grundlage mehr in der AML-VO findet, müssen Unternehmen frühzeitig Alternativen etablieren, die den europäischen Anforderungen entsprechen. Dies betrifft nicht nur die technische Umsetzung, sondern auch organisatorische Fragen wie die Schulung von Mitarbeitern, die Anpassung interner Abläufe und die Kommunikation gegenüber Kunden. Für viele Unternehmen bedeutet dies erhebliche Investitionen, um bis zum Stichtag im Juli 2027 vollständig rechtskonform zu arbeiten.
Mit dem absehbaren Ende des Videoident-Verfahrens rücken andere Identifizierungsmethoden in den Vordergrund, die nach den Vorgaben der AML-VO und der eIDAS-Verordnung zulässig sind. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Nutzung staatlicher elektronischer Identitäten. Diese basieren auf hoheitlich ausgestellten Dokumenten, die digital ausgelesen und überprüft werden können. Ebenfalls anerkannt ist die qualifizierte elektronische Signatur, die ein hohes Maß an Sicherheit bietet und für zahlreiche Vertragsabschlüsse eingesetzt werden kann.
Daneben existieren Verfahren wie das Postident, bei dem die Identifizierung physisch durch Mitarbeitende der Deutschen Post erfolgt. Dieses Verfahren ist zwar rechtssicher, erreicht jedoch nicht die Benutzerfreundlichkeit rein digitaler Lösungen. Auch hybride Ansätze, bei denen mobile Apps mit der Ausweischip-Funktion kombiniert werden, gewinnen zunehmend an Bedeutung.
Für Unternehmen stellt sich die Frage, welche Methode nicht nur rechtskonform, sondern auch praktikabel und kundenfreundlich ist. Die Wahl des richtigen Verfahrens hängt stark vom Geschäftsmodell, den Sicherheitsanforderungen und den Erwartungen der Nutzer ab.
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Verfahren |
Rechtsgrundlage (AML-VO/eIDAS) |
Sicherheitsniveau |
Nutzerfreundlichkeit |
Bemerkungen |
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Staatliche eID (Personalausweis mit Online-Funktion) |
eIDAS-konform, AML-VO anerkannt |
Sehr hoch |
Mittel (Benötigt Kartenlesegerät oder App) |
Hoheitlich geprüft, langfristig bevorzugt |
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Qualifizierte elektronische Signatur (QES) |
eIDAS-konform, AML-VO anerkannt |
Sehr hoch |
Mittel (Registrierung erforderlich) |
Weit verbreitet im Vertragswesen |
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Postident (Vor-Ort-Prüfung) |
Nationale Umsetzung, bleibt zulässig |
Hoch |
Niedrig (physischer Gang nötig) |
Sehr zuverlässig, aber umständlich |
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App-basierte Ausweisprüfung (NFC-Auslesen) |
eIDAS-konform |
Hoch |
Hoch (Smartphone-basiert) |
Moderne Lösung, zunehmend verbreitet |
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Videoident (bisher) |
National geregelt, künftig nicht mehr zulässig |
Mittel |
Hoch |
Ab Juli 2027 nicht mehr AML-VO-konform |
Das absehbare Ende des Videoident-Verfahrens markiert einen tiefen Einschnitt in die Praxis der Kundenidentifizierung. Ab Juli 2027 gelten mit der EU-Antigeldwäsche-Verordnung europaweit einheitliche Regeln, die keine nationalen Sonderwege mehr zulassen. Für Unternehmen bedeutet das, ihre Prozesse frühzeitig auf eIDAS-konforme Alternativen wie die qualifizierte elektronische Signatur oder staatliche eID-Lösungen umzustellen.
Wir von SBS LEGAL stehen Unternehmen in dieser Umbruchsphase beratend zur Seite. Unser Team begleitet die rechtssichere Anpassung bestehender Abläufe, prüft die Einführung geeigneter Alternativen und sorgt dafür, dass alle Vorgaben der AML-VO rechtzeitig umgesetzt werden. Damit erhalten Sie nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch praxisnahe Unterstützung bei der Digitalisierung Ihrer Identifizierungsprozesse.
Fragen Sie sich, welche Folgen das absehbare Ende des Videoident-Verfahrens für Ihr Unternehmen hat? Möchten Sie wissen, wie Sie Ihre Identifizierungsprozesse rechtzeitig an die neuen Vorgaben der EU-Antigeldwäsche-Verordnung anpassen können? Benötigen Sie Unterstützung bei der Einführung rechtssicherer Alternativen wie eID-Lösungen oder qualifizierten elektronischen Signaturen?
Unser erfahrenes Team berät Sie umfassend in allen Fragen des Wirtschafts- und Wirtschaftsstrafrechts. Dazu gehören die Abwehr und Durchsetzung von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Gerichtsverfahren ebenso wie die Erstellung und Prüfung von Unterlassungserklärungen. Wir setzen strafbewehrte Unterlassungserklärungen durch, einschließlich Vertragsstrafen, und vertreten Ihre Interessen bei Schadensersatz- und Gewinnabschöpfungsansprüchen. Darüber hinaus prüfen und gestalten wir Wettbewerbsverbotsverträge, Vereinbarungen über Geschäftsgeheimnisse, Wettbewerbsklauseln sowie Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs).
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