SBS Firmengruppe Logos

| Wirtschaftsrecht

Automatisierte Läden: Öffnung an Sonn- und Feiertagen?


Technologischer Fortschritt trifft Recht: Automatisierte Läden im Fokus der Ladenschlussgesetze

Vollautomatisierte Läden wie REWE Pick & Go oder Amazon Go revolutionieren den Einzelhandel. Dank digitalem Zugang und kontaktloser Bezahlung ermöglichen sie den Einkauf ganz ohne Verkaufspersonal – rund um die Uhr. Doch wie verhält es sich rechtlich mit der Öffnung an Sonn- und Feiertagen?

Rechtslage: Was sagen die Ladenschlussgesetze?

Seit der Föderalismusreform haben fast alle Bundesländer eigene Ladenschlussgesetze erlassen, nur in Bayern gilt weiterhin das bundesrechtliche Regelwerk. Trotz kleiner Unterschiede sehen die Gesetze gemeinsam vor: Eine "Verkaufsstelle" unterliegt grundsätzlich den Ladenschlusszeiten, was insbesondere die Öffnung an Sonn- und Feiertagen untersagt.

Zweck der Regelung: Schutz von Ruhe und Wettbewerb

Die Ladenschlussgesetze dienen primär dem Arbeitsschutz – insbesondere der Arbeits- und Nachtruhe. Sekundär sollen sie Wettbewerbsverzerrungen vermeiden, die durch ungleiche Öffnungszeiten entstehen könnten. Darüber hinaus ist auch der verfassungsrechtlich verankerte Schutz der seelischen Erhebung an Sonn- und Feiertagen ein zentrales Anliegen.

Streitpunkt: Gelten die Gesetze auch für automatisierte Läden?

In der Literatur wird diskutiert, ob automatisierte Läden überhaupt unter die Definition einer „Verkaufsstelle“ fallen – schließlich fehlt der direkte Kundenkontakt. Manche Experten argumentieren, solche Betriebe ähnelten eher Warenautomaten als klassischen Ladengeschäften. Die Gerichte urteilen bislang jedoch anders: Verwaltungsgerichte in Hessen, Bayern und Hamburg haben automatisierte Läden als verkaufsstellenähnlich eingestuft. Sie sehen in ihnen eine geschäftige Wirkung, die dem werktäglichen Betrieb gleichkommt und damit dem Schutzauftrag des Sonn- und Feiertagsrechts zuwiderlaufe.

SBS LEGAL war maßgeblich an der Entscheidung beteiligt

Die dargestellte Rechtsprechung zur Einordnung automatisierter Läden als verkaufsstellenähnliche Betriebe stützt sich unter anderem auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg, die unsere Kanzlei maßgeblich mitgestaltet hat. In dem Verfahren (VG Hamburg, KommJur 2024, 16) wurde argumentiert, dass automatisierte Läden trotz fehlenden Personals eine „für jedermann wahrnehmbare Geschäftigkeit“ erzeugen und daher dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe unterliegen. Das Gericht bestätigte diese Sichtweise und lehnte eine Gleichstellung mit Warenautomaten ab. Wir freuen uns, zu dieser wegweisenden Entscheidung beigetragen zu haben.

Gesetzgeberischer Handlungsbedarf und erste Reformen

Ob die Argumentation der Gerichte der Realität automatisierter Geschäftsmodelle gerecht wird, ist umstritten. Einige Bundesländer reagieren inzwischen mit gesetzlichen Ausnahmen:

  • Mecklenburg-Vorpommern schließt seit 2024 sogenannte Kleinstverkaufsstellen ohne persönlichen Kundenkontakt von den Ladenschlussregelungen aus.
  • Hessen erlaubt seit Mitte 2024 digitalen Kleinstsupermärkten eine durchgehende Öffnung – allerdings nur bis zu einer Verkaufsfläche von 120 m².
  • Bayern plant ein eigenes Ladenschlussgesetz mit ähnlichen Ausnahmen für kleine automatisierte Läden.

Fazit – Automatisierte Läden bleiben umstritten

Als Fazit lässt sich festhalten, die Öffnung automatisierter Läden an Sonn- und Feiertagen bleibt rechtlich umstritten. Zwar zeigen erste gesetzliche Anpassungen eine Öffnungstendenz, doch gelten diese meist nur für kleine Flächen und spezifische technische Betriebsformen. Eine flächendeckende Liberalisierung steht noch aus – der Gesetzgeber ist weiterhin gefordert.


SBS LEGAL – Ihre Kanzlei für Wirtschaftsrecht

Möchten Sie noch mehr zum Thema automatisierte Läden erfahren? Das Wirtschaftsrecht kann mit seiner komplexen Struktur und den weitreichenden Folgen eine große Herausforderung darstellen. Unsere Anwälte von SBS LEGAL verfügen über jahrelange Expertise im Bereich des Wirtschaftsrechts. 

Suchen Sie juristische Beratung auf diesem Gebiet?

Wünschen Sie die Rechtsberatung und professionelle Hilfe von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten von SBS LEGAL? Zögern Sie nicht uns auf unseren vielfältigen Wegen zu kontaktieren.

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos.

SBS Direktkontakt

telefonisch unter (+49) 040 / 7344086-0 oder
per E-Mail unter mail@sbs-legal.de oder
per unten angebotenem SBS Direktkontakt.

Ich habe die Datenschutz-Richtlinien gelesen und stimmen diesen hiermit zu.


Zurück zur Blog-Übersicht