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Blog News
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Möglichkeit, öffentlich vor Unternehmen zu warnen. Dies kann sie bei solchen Unternehmen tun, bei denen sie einen Verdacht auf unerlaubtes Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Was in solchen Fällen zu beachten ist und wie Unternehmen sich wehren können, erfahren Sie hier.
Wie wir schon in einigen Blogartikeln berichtet haben, benötigen Unternehmen, die Finanzdienstleistungen erbringen, eine sog. BaFin-Lizenz. Das war lange Zeit auch im Bereich der Kryptowährungen ein umstrittenes Thema. Zu den erlaubnispflichtigen Dienstleistungen gehören bspw. die Anlagevermittlung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) oder der Betrieb eines organisierten Handelssystems nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1d KWG.
Wird ein Erlaubnisantrag gestellt, prüft die BaFin das Unternehmen anhand einiger Kriterien. Und zwar prüft sie die Geschäftsleiter, Aufsichtsorgane, Antragsteller und Inhaber bedeutender Beteiligungen sowie den Geschäftsplan. Das ist im Einzelnen in § 32 KWG geregelt. Besteht das Unternehmen die Prüfung, wird eine Erlaubnis erteilt. Doch Vorsicht! Wird innerhalb eines Jahres nach der Erteilung der Erlaubnis von dieser kein Gebrauch gemacht, so erlischt sie.
Die BaFin hat jedoch auch mehrere Möglichkeiten, einzuschreiten, wenn ohne eine nötige Erlaubnis gehandelt wird. Heute betrachten wir die Maßnahme der öffentlichen Information gem. § 37 Abs. 4 KWG. Dieser lautet:
Soweit und solange Tatsachen die Annahme rechtfertigen oder feststeht, dass ein Unternehmen unerlaubt Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, kann die Bundesanstalt die Öffentlichkeit unter Nennung des Namens oder der Firma des Unternehmens über diesen Verdacht oder diese Feststellung informieren.
Satz 1 ist entsprechend anzuwenden, wenn ein Unternehmen zwar die unerlaubten Bankgeschäfte nicht betreibt oder die unerlaubten Finanzdienstleistungen nicht erbringt, aber in der Öffentlichkeit den Anschein erweckt, dass es diese Bankgeschäfte betreibt oder diese Finanzdienstleistungen erbringt.
Vor der Entscheidung über die Veröffentlichung der Information ist das Unternehmen anzuhören.
Stellen sich die von der Bundesanstalt veröffentlichten Informationen als falsch oder die zugrundeliegenden Umstände als unrichtig wiedergegeben heraus, so informiert die Bundesanstalt die Öffentlichkeit hierüber in der gleichen Art und Weise, wie sie die betreffende Information zuvor bekannt gegeben hat.
Der wesentliche Sinn dieser Regelung besteht in dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit, wenn es um solche unerlaubten oder verbotenen Handlungen geht. Bevor die BaFin Finanzdienstleistungen ohne Lizenz untersagen kann, muss sie erstmal prüfen, was an dem jeweiligen Verdacht wirklich dran ist.
Jedoch sollten Personen, die mit den jeweiligen Unternehmen zu tun haben, schon früher die Möglichkeit erhalten, wachsam zu werden. Denn durch unlautere Kaufempfehlungen manipulierte Aktienkurse können große Schäden bei Anlegern verursachen.
Um hier der Interessensabwägung Genüge zu tun, muss die BaFin verhältnismäßig handeln. Das bedeutet im juristischen Kontext, dass es einen legitimen Zweck geben muss, die Maßnahme geeignet sein muss, diesen Zweck zu erreichen, es keine minder schweren aber gleich effektiven Mittel geben darf und im Einzelfall das beeinträchtigte Interesse das geschützte Interesse nicht stark überwiegen darf.
Ansonsten hat die BaFin aber großen Spielraum. Insbesondere kann sie diese Maßnahme bereits ergreifen, wenn ein bloßer Anschein besteht, dass das Unternehmen ohne Lizenz handelt. Abzuwägen ist das natürlich mit einem möglicherweise großen Reputationsschaden. Denn wenn der Name eines Unternehmens auf der BaFin-Verdachtsliste landet, ist das absolut nicht gut fürs Image.
Wir schauen uns das Ganze natürlich aus der Perspektive eines Unternehmens an, das gerade keine Finanzdienstleistungen ohne BaFin-Lizenz erbringt. Warnt die BaFin trotzdem vor dem Unternehmen, ist schnelles Handeln angesagt. Das Handeln der BaFin ist Verwaltungshandeln, gegen welches man bei den Verwaltungsgerichten vorgehen kann.
Am schnellsten geht es, Eilrechtsschutz zu beantragen. Außerdem kann man noch Feststellungsklage erheben, um das Gericht feststellen zu lassen, dass die Information nicht richtig war. In jedem Fall lohnt sich eine professionelle anwaltliche Beratung.
Schließlich muss die BaFin bei einer Falschmeldung selbst nach § 37 Abs. 4 S. 4 die Öffentlichkeit in der gleichen Art und Weise informieren, wie sie die betreffende Information zuvor bekannt gegeben hat. Das ist eine gerechte Vorschrift, da es somit nicht nur dem Unternehmen selbst aufgebürdet wird, den Imageschaden rückgängig zu machen.
Das Steuerrecht gehört zum öffentlichen Finanz- oder Abgabenrecht und kann grob unterteilt werden in das Einkommenssteuerrecht, Gewerbesteuerrecht, Körperschaftssteuerrecht Umsatzsteuerrecht und das Steuerstrafrecht.
Die Tätigkeit eines Beraters für Steuerrecht teilt sich auf in Steuerberatung und der anwaltlichen Beratung in Steuerrecht. Die Steuerberatung erfolgt zumeist über den Steuerberater und umfasst Tätigkeiten wie die Erstellung des Jahresabschlusses, der Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung oder Umsatzsteuererklärung. Der Anwalt für Steuerrecht ist dagegen regelmäßig mit Steuerverwaltungsverfahren wie etwa einem Einspruch gegen Steuerbescheide oder einer Klage gegen den Steuerbescheid vor einem Finanzgericht betraut.
Sie brauchen eine Steuerberatung oder einen Anwalt für Steuerrecht? Etwa, um eine ungerechtfertigte öffentliche Warnung der BaFin vor Ihrem Unternehmen prüfen zu lassen? Dann sind Sie bei uns richtig.