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| Reputationsrecht

Beleidigung auf Facebook begründet 10.000,- € Streitwert


Facebook, Twitter und Co. bieten Nutzern eine riesen Plattform für den Meinungsaustausch und die –kundgabe. Leider kommt es auch ab und zu vor, dass die kundgegebene Meinung den anständigen Rahmen verlässt und eine strafbare Beleidigung (sogenanntes Hatespeech) darstellt. So auch im vorliegenden Fall. Der Beklagte wurde am 05. September 2022 per Versäumnisurteil verurteil, unserer Mandantin knapp 1.000 Euro zu zahlen, weil er die Klägerin zutiefst beleidigte. Der Gegenstandswert / Streitwert betrug 10.000 Euro (vgl. § 13 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes RVG). Wie es dazu kam, erfahren Sie im Folgenden.

Landgericht Osnabrück: Tatsachenvortrag wurde zugestanden

Facebook Messenger Beleidigung Die Klägerin ist eine aktive Nutzerin auf der Plattform Facebook und befürwortet die Impfungen gegen das Coronavirus. Das war auch öffentlich in ihrem Profil zu erkennen. Sie fügte entsprechende Studien zu diesem Thema ein und gab ihre Meinung zu diesem Thema auch gerne preis.

Am 03. November 2021 schrieb ihr ein unbekannter Mann (der Beklagte) über den Facebook-Messenger eine verachtenswerte und zutiefst beleidigende Nachricht, worunter auch das F-Wort zu lesen war. Er war ein offenkundiger Impfgegner und teilte dies der Klägerin auf unverschämte Weise mit.

Die Klägerin suchte anschließend die Hilfsorganisation „HateAid“ (englisch für: „Hilfe gegen Hass“) auf. Die Organisation hilft Personen, die von Hatespeech und Beleidigungen betroffen sind. Die vertretungsberechtigten Personen von „HateAid“ beauftragten anschließend unsere Kanzlei (SBS Legal – Anwälte für Medienrecht und Reputationsrecht).

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SBS LEGAL Versäumnisurteil gegen Facebook-Beleidiger

Unsere Anwälte forderten daraufhin den Beklagten in einer Abmahnung auf, solche Aussagen gegenüber der Klägerin zu unterlassen und die angefallenen Kosten zu zahlen. Der Beklagte reagierte hierauf nicht. Schließlich reichten unsere Anwälte die Klageschrift ein und beantragten, dass der Beklagte der Klägerin knapp 1.000 Euro zahlen solle, wobei der Streitwert auf bis 10.000 Euro festgesetzt wurde. Die Beleidigung auf Facebook wird also mit 10.000,- € Streitwert begründet.

Da der Kläger innerhalb der zwei wöchigen Notfrist keine Verteidigungsbereitschaft anzeigte und auch keine Klageerwiderung einreichte, erging am 05 September 2022 ein Versäumnisurteil des Landgerichts Osnabrück gem. § 331 Absatz 1 und 3 der Zivilprozessordnung (ZPO). Diese Entscheidung kann zwar mit einem Einspruch angefochten werden, aber dennoch hat die Klägerin jetzt einen Titel und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte trägt außerdem die Kosten des Rechtsstreits. Es bleibt jetzt abzuwarten, ob er in der über einen Rechtsanwalt in der Frist gegen dieses Versäumnisurteil einen Einspruch einlegt.

§ 185 des Strafgesetzbuches (StGB), Beleidigung

Wer durch die Verbreitung eines Inhalts eine Beleidigung begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Beleidigung ist die Kundgabe eigener Nicht- oder Missachtung. Inhalte sind gem. § 11 Absatz 3 StGB auch Nachrichten, die über Social Media (Kommunikationstechnik) übertragen werden.


§ 1004 BGB (analog), Unterlassungsanspruch

Wenn das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Artikel 1 und 2 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) als Eigentum beeinträchtigt wird, dann kann der Eigentümer dieses Rechts vom Störer eine Unterlassung verlangen. In Verbindung mit § 823 Absatz 1 und 2 BGB und § 185 StGB kann die Eigentümerin auch infolge der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Schadensersatz (bzw. Schmerzensgeld) verlangen. Wie hoch das Geld ist, hängt immer vom Einzelfall ab.


SBS LEGAL - Anwalt für Reputations-, Medien- und Social Media Recht

In Deutschland haben wir das Glück uns immer auf unsere Meinungsfreiheit, welche fest in den Grundrechten verankert ist, berufen zu können. Dennoch muss man auch immer im Blick haben, dass besonders das Internet eine sehr freie Form der Meinungsäußerung darstellt. Oftmals sind die Hemmschwellen sehr gering und direkte Konfrontationen mit dem Resultat des Gesagten oder Geschriebenen sind nicht notwendig. Und so wertvoll das Recht der freien Meinungsäußerung in unserer Gesellschaft ist, so sehr muss man allerdings auch aufpassen, dass man keine Anderen Rechte durch die Ausübung der Meinungsfreiheit verletzt.

Sie haben Fragen rund um das Reputationsrecht?

Vor allem der Schutz einer jeder Persönlichkeit, die auch unter das Reputationsrecht fällt, sollte bei einer scheinbar nicht verfolgbaren, risikolosen und letztlich zügellosen Mitteilungsfreiheit nicht in Vergessenheit geraten. Viel mehr möchten wir Sie von SBS Legal darauf hinweisen, dass Verletzungen der Persönlichkeitsrechte sogar noch schwerer wiegen, wenn sie im Netz stattfinden, da es eine scheinbar uferlose Verbreitungs- und Abrufmöglichkeit gibt und die Hemmschwelle für Pöbeleien aufgrund des Deckmantels der Anonymität in den Sozialen Medien merklich niedriger als in der „realen Welt“ ist. Der Schutz der Persönlichkeit gilt im Bereich des Social Media Rechts sowohl für Unternehmen, als auch für Privatpersonen.

Haben Sie Fragen zu einem der oben genannten Themen? Wir von der Kanzlei SBS LEGAL, mit unseren Experten für Social Media Recht, Anwälten für Medienrecht und Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz, verfügen über langjährige Erfahrung bei der Betreuung von Mandanten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise!

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