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Bewertungserpressung – Bewertungen als Machtausübung


Die Bewertung eines Unternehmens ist grundsätzlich von der Meinungsfreiheit geschützt und daher in der Regel hinzunehmen es gibt allerdings auch Fälle, wo die Bewertung unzulässig ist und nicht hingenommen werden muss. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn unwahre Tatsachen behauptet werden oder die Grenze zu einer Schmähkritik überschritten worden ist. Ebenfalls unzulässig ist allerdings auch die Bewertungserpressung, also wenn Bewertungen als Mittel zur Machtausübung verwendet werden. Wann genau eine Bewertungserpressung vorliegt, die Hintergründe und Handlungsmöglichkeiten, im folgenden Artikel.

Die Bedeutung von Bewertungen

Bewertungen sind für Unternehmen enorm wichtig. Die Konkurrenz ist groß und man möchte Kunden für sich gewinnen. Wie ein Unternehmen bewertet wurde, ist für viele Verbraucher eins der entschiedensten Kriterien bei der Entscheidung, welches Unternehmen sie wählen. Negative Bewertungen können daher für ein Unternehmen ernsthafte Folgen haben oder dieses sogar in den Ruin treiben. Ebenso können auch positive Bewertungen sehr wichtig und entscheidend sein, denn viele gute Bewertungen können das Vertrauen in ein Unternehmen stärken und potenzielle Kunden positiv beeinflussen. Verbraucher können daher unwahre Bewertungen schnell als Mittel der Machtausübung missbrauchen. Wird diese Macht also genutzt, um Unternehmen zu erpressen, spricht man von Bewertungserpressung.

Was ist eine Bewertungserpressung?

Negative Bewertungen können, wie bereits aufgeführt, unzulässig sein, wenn diese den Rahmen wahrer Tatsachen überschreiten, allerdings können auch positive Bewertungen unzulässig sein, und zwar, wenn diese erpresst werden. Die Bewertungserpressung beinhaltet die Fälle, indem gezielt durch erpresserische Mitteln Bewertungen positiv beeinflusst werden. Erpresserische Mittel können dabei vielfältig auftreten und eingesetzt werden. So ist zum Beispiel die Beeinflussung durch mögliche negative Folgen, also durch Drohung möglich, ebenso wie die positive Beeinflussung, indem Dinge durch eine positive Bewertung versprochen werden. 

Beispielsweise kann ein möglicher Verbraucher damit drohen, eine negative Bewertung zu hinterlassen, wenn nicht zusätzliche Leistungen oder andere Vorteile wie beispielsweise Preisnachlasse gewährt werden. Ebenso kann aber auch versprochen werden, dass eine positive Bewertung hinterlassen wird, wenn zusätzliche Vorteile gewährt werden. Derartige durch Bewertungserpressung generierte Bewertungen können dem Unternehmen erheblich schaden, weil mögliche andere Verbraucher durch diese abgeschreckt werden könnten. Diese Täuschung anderer Verbraucher ist eine Förderung des unlauteren Wettbewerbs und ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. 

Was kann man bei Machtausübung tun? 

Wenn mit negativen Bewertungen gedroht wird oder Dinge für eine positive Bewertung gefordert werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie man sich verhalten kann. Zunächst ist es natürlich wichtig, dass die Bewertungserpressung möglichst nachweisbar ist, also sollte es Nachrichten oder Aufzeichnungen anderer Art geben, welche eine Drohung oder Forderung enthalten, so sollten diese aufgehoben werden. Weiter ist wichtig, dass auf die Bewertungserpressung nicht eingegangen wird. Bewertungen haben zwar wie aufgeführt eine große Relevanz, allerdings würde den Forderungen nachzugeben selbst zu möglichen rechtlichen Konsequenten führen und dem Unternehmen dadurch ebenfalls schaden. Ebenfalls wäre es nicht richtig, selbst Drohungen auszusprechen. Vielmehr sollte die Bewertung zugelassen werden, dann kann probiert werden, durch Melden der Bewertung diese je nach den Richtlinien der Plattform zu löschen. Zudem können weitere rechtliche Schritte in die Wege geleitet werden.

Welche Straftat stellt die Bewertungserpressung dar? 

Die Bewertungserpressung kann sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen mit sich bringen.  Die Drohung, um einen finanziellen Vorteil zu erlangen oder für eine Leistung eine positive Bewertung in Aussicht zu stellen, kann als Erpressung gem. § 253 StGB gesehen und geahndet werden. Wird nur gedroht, ohne eine direkte finanzielle Forderung, kann nach § 240 StGB als Nötigung strafbar sein, insbesondere dann, wenn ein bestimmtes Verhalten erzwungen werden soll. Die zivilrechtlichen Folgen von Bewertungserpressung können je nach Schwere der Handlung und den nachweisbaren Auswirkungen auf das betroffene Unternehmen ausfallen und insbesondere zu Schadensersatzforderungen führen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die unwahre Bewertung zu Umsatzeinbußen geführt hat. Zudem können Unternehmen einen Unterlassungsanspruch geltend machen, der darauf abzielt, den Verfasser dazu zu verpflichten, die erpresserische Bewertung zu entfernen und zukünftige Handlungen in dieser Form zu unterlassen.

Auch gegen den Plattformbetreiber, auf welchem die Bewertung verfasst wurde, kann vorgegangen werden. Erlangt beispielsweise Google Kenntnis von einer rechtswidrigen Bewertung und entfernt diese nicht, kann dies zu Haftungsansprüchen führen. Wie bei jedem rechtlichen Problem ist es allerdings immer vom Einzelfall abhängig, welche Ansprüche konkret in Frage kommen.


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