SBS Firmengruppe Logos

| Gesellschaftsrecht

BGH: Begriff „Partners“ im GmbH Namen erlaubt


BGH stellt klar: GmbH darf den Begriff „partners“ verwenden

Die Rechtsanwaltskammer stufte den Namen der Rechtsanwaltkanzlei „XY partners mbH“ als unzulässig ein.
Grund hierfür ist der §11, Absatz 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz: „Den Zusatz „Partnerschaft“ oder „und Partner“ dürfen nur Partnerschaften nach diesem Gesetz führen“.
Die Kanzlei der Klägerin ist jedoch keine Partnerschaft im Sinne des PartGG, sondern firmiert als GmbH. Dies scheint zunächst ein Problem zu sein, der Bundesgerichtshof lehnte den Standpunkt der Rechtsanwaltskammer jedoch ab.

Enge Auslegung des Verbots aus dem PartGG

Der BGH argumentierte mit einer engen Auslegung des Verbots aus §11, Absatz 1 PartGG. Der Begriff „partners“ sei, so der BGH, insbesondere dem Wortlaut nach auszulegen. Während in §11, Absatz 1 PartGG ausdrücklich die Formulierung „und Partner“ verboten wird, trägt die Rechtsanwaltskanzlei eben den Begriff „partners“. Durch das angehängte „s“ und die Kleinschreibung des Begriffes sei erkennbar, dass es sich um den Plural des englischen Begriffes „partner“ handelt.
Für eine Partnerschaftsgesellschaft wäre der fremdsprachige Begriff „partners“ als Rechtsformzusatz allerdings unzulässig. Insbesondere durch die Verwendung des Rechtsformzusatzes „GmbH“ im Namen der Kanzlei, sei die Gefahr einer Irreführung über eine Partnerschaftsgesellschaft nicht gegeben.

SBS Legal - Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht

SBS Legal und SBS Tax bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen einen „Full-Service“ aus einer Hand. Die Anwälte für Handels- und Gesellschafsrecht, Steuerrecht und Wettbewerbsrecht beraten und unterstützen Sie nicht nur zu gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Themen Ihres Unternehmens, sondern unterstützen Sie z.B. auch im Reputationsrecht, bei sämtlichen Fragen zum Datenschutz- und Arbeitsrecht und vielen mehr.

Sie haben Fragen zu den oben angesprochenen gesellschaftsrechtlichen Themen oder suchen Beratung von einem Anwalt für Gesellschaftsrecht?

Dann sind Sie genau richtig bei uns. Kontaktieren Sie uns unter den folgenden Kontaktmöglichkeiten – wir freuen uns bereits jetzt, Ihren Erfolg zu gestalten.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Wünschen Sie die Rechtsberatung von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten der SBS LEGAL?

Der Erstkontakt zu den Anwälten der SBS LEGAL ist immer kostenlos.

 


SBS Direktkontakt

telefonisch unter (+49) 040 / 7344086-0 oder
per E-Mail unter mail@sbs-legal.de oder
per unten angebotenem SBS Direktkontakt.

Ich habe die Datenschutz-Richtlinien gelesen und stimmen diesen hiermit zu.

Zurück zur Blog-Übersicht