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Bei falscher Schufa-Eintragung droht eine Strafe wegen Datenschutzverletzung. Die Bemessung dieses immateriellen Schadensersatzanspruchs richtet sich nach der DSGVO. Erst kürzlich wurde die Herbeiführung einer rechtswidrigen Schufa-Eintragung mit einer Strafe in Höhe von 1.500,- Euro (€) bemessen. Diese Bemessung wurde von dem OLG Dresden in seinem Urteil vom 29.08.2023 (4 U 1078/23) für richtig befunden.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Datenschutzverordnung der Europäischen Union, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Das Ziel der Verordnung besteht darin, den Schutz personenbezogener Daten zu stärken und die Datenschutzrechte der Bürger in der EU zu stärken.
In Art. 82 Absatz 1 DSGVO wird klargestellt, dass Personen, die aufgrund einer Datenschutzverletzung Schäden erlitten haben, das Recht haben, Schadensersatz einzuklagen. Dieser Schadensersatz kann sowohl materielle als auch immaterielle Schäden abdecken.
Um immateriellen Schadensersatz geltend zu machen müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss aufgezeigt werden, dass es zu einer Verletzung der Datenschutzrechte gekommen ist, beispielsweise durch unbefugten Zugriff auf persönliche Daten oder deren unsachgemäße Verarbeitung. Diese Verletzung muss gegen die Vorschriften der DSGVO verstoßen haben. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass tatsächlich immaterielle Schäden erlitten wurden, die aufgrund der Datenschutzverletzung entstanden sind. Immaterielle Schäden können beispielsweise emotionaler Stress oder eine Beeinträchtigung der Privatsphäre sein.
Grundsätzlich sieht die DSGVO vor, dass Schadensersatzansprüche in angemessenem Verhältnis zum erlittenen Schaden stehen müssen. Die DSGVO gibt keine konkrete Höchstgrenze oder festen Betrag für immaterielle Schäden vor. Stattdessen sind die Entschädigungsbeträge von den tatsächlichen Umständen des Falls abhängig.
Die Höhe des Schadensersatzes in Bezug auf immaterielle Schäden wird durch die Gerichte oder Datenschutzbehörden festgelegt. Sie müssen verschiedene Faktoren berücksichtigen, wie die Schwere der Datenschutzverletzung, den Grad des erlittenen Schadens und die Dauer der Verletzung.
Eine rechtswidrige Herbeiführung eines Schufa Eintrages kann einen Schadensersatzanspruch entstehen lassen. Die Schufa ist eine Wirtschaftsauskunftei, die Informationen über die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern und Unternehmen sammelt, speichert und bereitstellt.
Wenn ein Schufa-Eintrag unrechtmäßig oder fehlerhaft ist und dies zu immateriellen Schäden führt, kann dies einen Verstoß gegen die DSGVO darstellen. Die DSGVO ermöglicht betroffenen Personen das Recht auf Schadensersatz, wenn sie aufgrund einer Verletzung ihrer Datenschutzrechte Schäden erleiden. Dies kann auch immaterielle Schäden umfassen.
Wenn ein fehlerhafter Eintrag in der Schufa-Datenbank zu einem immateriellen Schaden führt, kann der Betroffene Schadensersatz von der betreffenden Auskunftei oder der Organisation, die den Eintrag verursacht hat, verlangen.
Das OLG hat im zuvor genannten Fall klargestellt, dass die Grundsätze der Bemessung des Schadensersatzes im Rahmen des Art. 82 Absatz 1 Satz 1 DSGVO unter Verweis auf den Erwägungsgrund 146 Satz 3 vom Landgericht zuvor zutreffend erfolgte.
Nach dem Erwägungsgrund muss der Begriff des Schadens im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs weit auf eine Art und Weise ausgelegt werden, die den Zielen der Verordnung in vollem Umfang entspricht.
Die neuere Rechtsprechung des EuGH hat als relevante Faktoren Ängste, Stress, Komfort- und Zeiteinbußen, sowie die potentielle Rufschädigung zur Auslegung herangezogen.
Die rechtswidrige Störung dauerte ca. ein halbes Jahr und wurde grob fahrlässig von der Beklagten herbeigeführt. Die Störung rechtfertigte allerdings nur einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 1.500 €. Ein höherer Anspruch konnte aus den Faktoren nicht gezogen werden.
In einem anderen Fall wurde bei einem unberechtigten Schufa-Eintrag ein immaterieller Schaden in Höhe von 5.000 € anerkannt. Dort hatte der Kläger allerdings auch darlegen können, dass er massive Beeinträchtigung seines sozialen Ansehens erlitten hat. Das war der Fall aufgrund eines mehrjährigen Verstoßes, der lange Zeit nicht gelöscht wurde und tatsächlich zu Bloßstellungen im Hauptberuf des Klägers führte.
In dem vom OLG Dresden behandelten Fall lagen solch überzeugende Darlegungen nicht vor. Vielmehr hatte der Kläger keinen existenziellen Druck aufgrund des falschen Eintrages erlitten, weil er genügend Zeit hatte Dispositionen zu treffen. Er hat außerdem lediglich einige Unannehmlichkeiten in seinem Nebengewerbe erlitten, sodass keine vergleichbare Lage zum anderen Fall bestand.
Ein Schadensersatzanspruch für einen immateriellen Schaden aufgrund eines rechtswidrigen Schufa Eintrages ist somit grundsätzlich möglich. Allerdings richtet sich die Höhe der Entschädigung nach den dargelegten erlittenen Schäden. Je nach dem wie überzeugend die Ausführungen sind, kann ein unterschiedlich hoher Schadensersatz erlangt werden.
Die Schufa erfasst und speichert eine Vielzahl von Daten. Dies hängt unweigerlich mit der DSGVO zusammen. Die DSGVO begegnet uns nahezu überall und mit jeder Zustimmung werden neue Daten gesammelt und verarbeitet.
Unser Team von SBS LEGAL hat dank seiner jahrelangen Expertise im Datenschutzrecht einen umfassenden Überblick und vertiefte Kenntnisse zu den Schadensersatzansprüchen hinsichtlich einer Verletzung der DSGVO.
Unsere erfahrenen Anwälte sind Experten für das Datenschutzrecht wissen genau was zu beachten ist. Unser Team aus Anwälten für Datenschutzrecht und zertifizierten Datenschutzbeauftragen berät Sie fachlich kompetent und zielorientiert in allen Belangen des Datenschutzrechts. Wir stehen Ihnen zu allen Fragestellungen im Datenschutzrecht zur Verfügung.
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