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Bitcoin: Bedrohung durch Quantencomputer


Quantencomputer könnten eines Tages Bitcoin-Signaturen knacken und Private Keys offenlegen. Warum das technisch möglich, aber juristisch kein klassischer Diebstahl ist – und was Bitcoin-Besitzer jetzt wissen sollten.

Worum geht es? Risiko durch Quantencomputer für Bitcoin und Kryptowerte

Die rasante Entwicklung von Quantencomputern bringt völlig neue Rechenleistungen mit sich – und stellt gleichzeitig eine Bedrohung für bestehende kryptografische Verfahren dar. Besonders betroffen wäre das Bitcoin-System, das auf ECDSA-Signaturen (Elliptic Curve Digital Signature Algorithm) basiert.
Fachleute warnen: Sollte ein leistungsfähiger Quantencomputer existieren, könnte er theoretisch den Private Key aus einem bekannten Public Key berechnen – und so die Kontrolle über fremde Bitcoins übernehmen.
Doch während das technisch erklärbar ist, ist die rechtliche Bewertung dieses Szenarios alles andere als eindeutig.

OLG Braunschweig entschied zum „Bitcoin-Diebstahl“

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat sich in einer Entscheidung mit dem Begriff des sogenannten „Bitcoin-Diebstahls“ befasst.

Das Gericht stellte klar: Das Übertragen oder Verschieben von Bitcoins durch den Zugriff auf einen Private Key erfüllt nicht den Tatbestand des Diebstahls nach § 242 Strafgesetzbuch (StGB).

Begründung: Bitcoins gelten nicht als „Sache“ im rechtlichen Sinn. Damit fehlt das zentrale Tatbestandsmerkmal der „fremden beweglichen Sache“, das für einen Diebstahl erforderlich wäre.

Folge: Wer fremde Bitcoins allein durch Kenntnis oder Berechnung eines Private Keys bewegt, macht sich nicht wegen Diebstahls strafbar. Allerdings können zivilrechtliche Ansprüche, etwa auf Schadensersatz oder Herausgabe, bestehen, weil der Vermögenswert rechtswidrig entzogen wurde.

Technischer Hintergrund: Wie Quantencomputer Bitcoin gefährden könnten

Bitcoin verwendet ECDSA zur Erzeugung digitaler Signaturen, die jede Transaktion absichern. Diese beruhen auf der Annahme, dass es praktisch unmöglich ist, aus einem Public Key den zugehörigen Private Key zu berechnen.
Quantencomputer könnten diese Annahme in Zukunft aufheben. Mit Shors Algorithmus wäre es theoretisch möglich, die elliptische Kurve zu „knacken“. Der dazu benötigte Rechenaufwand ist jedoch enorm – Forscher sprechen von Millionen physischer Qubits, um ECDSA effektiv zu brechen.

Aktuell existieren nur experimentelle Systeme mit einigen Hundert Qubits. Dennoch ist der Trend eindeutig: Je weiter die Technologie fortschreitet, desto näher rückt die Gefahr. Expert:innen warnen daher vor dem sogenannten „Harvest now, decrypt later“-Ansatz – also dem Speichern öffentlicher Schlüssel heute, um sie später mit einem Quantencomputer zu entschlüsseln.

Bitcoin-Adressen und Sicherheitsrisiken im Detail

Nicht alle Bitcoin-Adressen sind gleich sicher. Bei bestimmten Formaten (z. B. ältere „1“-, „3-“ oder „bc1q“-Adressen) wird der Public Key erst bei einer Transaktion offengelegt. Diese kurzzeitige Exposition ist relativ sicher – solange die Transaktion schnell bestätigt wird. Anders bei neueren Formaten wie Taproot („bc1p“-)Adressen, wo Public Keys in veränderten Formen eingebunden sind. Der technische Artikel zeigt, dass Adressen, deren Public Key dauerhaft im Netzwerk sichtbar ist, ein höheres Risiko für künftige Quantenangriffe bergen.

Rechtliche Bewertung: Zwischen Strafbarkeitslücke und Zivilrecht

Die juristische Analyse zeigt: Selbst wenn es technisch möglich wäre, Bitcoins über einen geknackten Private Key zu bewegen, wäre das nach derzeitiger deutscher Rechtslage kein Diebstahl. Das liegt daran, dass digitale Vermögenswerte wie Bitcoin keine körperlichen Sachen sind. Der Straftatbestand des § 242 StGB (Diebstahl) setzt jedoch eine „fremde bewegliche Sache“ voraus.

Andere Tatbestände – wie Computerbetrug (§ 263a StGB) oder Datenveränderung (§ 303a StGB) – greifen nur, wenn eine Täuschung, Manipulation oder unbefugte Datenverwendung nachweisbar ist. Bei einer reinen Blockchain-Transaktion fehlt meist ein solcher „Täuschungsadressat“. Das Ergebnis ist eine Strafbarkeitslücke. Zivilrechtlich kann der ursprüngliche Inhaber dennoch gegen den Angreifer vorgehen, etwa über Schadensersatz nach § 823 BGB (unerlaubte Handlung).


Bedeutung für Bitcoin-Besitzer: Technische und rechtliche Vorsorge

Die Dokumente zeigen, dass Vorsorge auf zwei Ebenen notwendig ist – technisch und rechtlich:

Technisch:

  • Verwenden Sie Adressen, deren Public Key nicht dauerhaft offengelegt wird.
  • Nutzen Sie Hardware-Wallets und aktualisieren Sie regelmäßig deren Firmware.
  • Beobachten Sie Entwicklungen zu Post-Quanten-Kryptografie (PQC), etwa zu quantenresistenten Signaturen (ML-DSA, SLH-DSA).
  • Verfolgen Sie mögliche Änderungen

Rechtlich:

  • Sollte jemand über einen Private Key fremde Coins bewegen, ist Diebstahl nach derzeitiger Rechtsprechung nicht erfüllt.
  • Dennoch bestehen zivilrechtliche Ansprüche – etwa auf Rückgabe oder Schadensersatz.
  • Strafbarkeit kann aber dann vorliegen, wenn der Private Key durch Täuschung, Hacking oder physischen Diebstahl erlangt wurde.


Fazit: Quantenrevolution enthält noch juristische Lücken

Die Quantenentwicklung schreitet voran, und Bitcoin muss langfristig auf quantensichere Signaturen umgestellt werden. Rechtlich zeigt das Beispiel des OLG Braunschweig, dass bestehende Gesetze digitale Vermögenswerte noch nicht vollständig erfassen. Damit entsteht ein Spannungsfeld zwischen technischer Innovation und juristischer Realität – ein Bereich, der in den kommenden Jahren erheblich an Bedeutung gewinnen wird.


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