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Nach einem aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (Abkürzung: BMF) mit Bearbeitungsstand vom 20.05.2019 werden virtuelle Währungen (sogenannte Kryptowährungen) zukünftig erstmals ausdrücklich verschiedenen Gesetzestexten zugeführt. Der nachfolgende Beitrag gibt einen ersten Überblick über Hintergründe und Neuerungen der gesetzlichen Regelungen.
Hintergrund des Gesetzesentwurfs des Bundesministeriums der Finanzen ist die Änderungsrichtlinie (EU) 2018/843 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden: Änderungsrichtlinie). Mit der Änderungsrichtlinie werden gezielt Themen adressiert, die im Nachgang zu den terroristischen Anschlägen von Paris und Brüssel sowie dem Bekanntwerden der sogenannten „Panama Papers“ in den Fokus der Aufmerksamkeit gerieten. Die G20 sahen sich im Zuge dessen veranlasst, auch virtuelle Währungen zum Zwecke der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu regulieren. Die Richtlinie ist von den Mitgliedstaaten bis zum 10. Januar 2020 umzusetzen. Angepasst werden in Deutschland zum 10. Januar 2020 unter anderem das Geldwäschegesetz (Abkürzung: GwG) und das Kreditwesengesetz (Abkürzung: KWG).
Die Änderungsrichtlinie weitet den sachlichen Anwendungsbereich der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie auf Dienstleistungsanbieter aus, die den Umtausch von virtuellen Währungen in gesetzliche Währungen ausführen, sowie auf Anbieter von elektronischen Geldbörsen. Damit sollen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung die zuständigen Behörden in die Lage versetzt werden, die Verwendung virtueller Währungen mittels Verpflichteter zu überwachen.
In materieller Hinsicht haben die gesetzlichen Anpassungen keine wesentlichen Auswirkungen für die bisherige Rechtsauffassung und Praxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Abkürzung: BaFin). Denn schon bislang stufte die BaFin gewerbsmäßige Betreiber von Wechselstuben/Tauschbörsen (sogenannte Exchanges), Walletserviceprovider, die in den Besitz des sogenannten Private-Keys kamen sowie Dienstleister, die Token gegen eine traditionelle Währung umtauschten als erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungsinstitute ein.
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