Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
T (+49) 040 / 7344 086-0
Rechtsanwalt & Spezialist für Handels- und Gesellschaftsrecht
T (+49) 040 / 7344 086-0
Blog Artikel
Nach einer scheinbar unendlichen Hängepartei ist der Brexit nun seit dem 01.01.2021 vollzogen.
Neben den vielen Unzumutbarkeiten, die dieser mit sich bringt und die nun auch den VerbraucherInnen gewahr werden, hatten sich mit dem Brexit bereits zuvor all diejenigen zu befassen, die Gesellschafter bzw. Geschäftsführer einer Gesellschaft – hauptsächlich der Limited oder auch kurz Ltd – nach englischem Recht waren. Die größte Zahl der Anwendungsfälle dürfte dabei die Limited (Ltd) betreffen. Bemüht man derzeit die gängigen Suchmaschinen zu den Stichworten Limited oder Ltd und Brexit, erhält man vor allem Aussagen aus 2020 und davor, was alles zu tun sei.
Jetzt, da der Brexit real ist, stellt sich die Frage, wie es nun ist und wie es weiter geht. Viele sind noch vor dem Brexit gestalterisch tätig geworden und sind mit Ihrer Gesellschaft umgezogen, haben diese aufgelöst oder mit einer deutschen Gesellschaft verschmolzen. Dabei ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob es sich um eine Gesellschaft englischer Rechtsform in einem englischen Register, also in England, oder ob es sich um eine Gesellschaft englischer Rechtsform in einem deutschen Register, also in Deutschland handelt. Hier ist so manche Darstellung missverständlich.
Englische Gesellschaften, also solche mit Sitz in England, bestehen weiterhin und sollen nach dem Brexit-Vertrag in der EU nicht schlechter behandelt werden als deutsche EU-Gesellschaften.
Aber deutsche Gesellschaften haben sich mit dem Brexit in eine dem deutschen Recht bekannt Gesellschaftsform gewandelt, zumindest dann, wenn man vorher nicht tätig wurde. So wurde aus der Ltd in der Regel ein eingetragener Kaufmann (e.K.), eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder offene Handelsgesellschaft (OHG).
Sollte das der Fall sein, gilt es jetzt zu handeln und die aktuelle Situation zu bewerten. Es stellen sich die Fragen:
- Existiert meine Ltd nach dem Brexit noch?
- Was muss ich nach der begonnenen Umwandlung und dem nun erfolgten Brexit jetzt unternehmen?
- Was muss ich gegenüber dem Handelsregister nach dem Brexit veranlassen?
- Welche steuerlichen Punkte habe ich jetzt nach dem Brexit zu beachten?
Auch all diejenigen, die vor dem Brexit tätig wurden, müssen nun i. d. R. den zweiten Schritt gehen. Abwarten ist auch jetzt das schlechteste Vorgehen.
Unsere Rechtsanwälte von SBS Legal verfügen über langjährige Erfahrung in der Betreuung von Mandanten im Gesellschaftsrecht: Wir begleiten Sie fachkundig u.A. bei der Gründung Ihrer Gesellschaft und dem Aufsetzen des Gesellschaftsvertrags oder aber auch bei der Abwicklung Ihres Unternehmens.
Sind auch Sie Gesellschafter einer GmbH oder denken darüber nach, eine GmbH zu gründen? Es ist uns ein persönliches Anliegen, Sie durch kompetente Beratung und Betreuung in rechtlicher Hinsicht abzusichern und so Ihren Erfolg mitzugestalten. Kontaktieren Sie uns gern bei Fragen oder Wünschen jeglicher Art – wir freuen uns auf Sie!
Über Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns!