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Call-Center Cell it! GmbH & Co. KG muss Bußgeld von 145.000 Euro zahlen
Manchmal ist der Name doch Programm: Die Bundesnetzagentur hatte Informationen darüber erhalten, dass das Call-Center Cell it! unerlaubte Telefonwerbung für den Mobilfunkanbieter Mobilcom-debitel und den Pay TV Anbieter Sky Deutschland Fernsehen hatte laufen lassen.
Der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann äußerte sich dazu folgendermaßen: "Wir ahnden unerlaubte Telefonwerbung und gehen konsequent gegen alle beteiligten Unternehmen vor. Call-Center sind bei der Beachtung der gesetzlichen Regelungen genauso in der Pflicht wie ihre Auftraggeber." (Quelle: bundesbetzagentur.de, Pressemitteilung)
Die Bundesnetzagentur verhängte gegenüber Cell it! ein Bußgeld in Höhe von 145.000 Euro auf Affiliate-Links hinzudeuten
Der Mobilfunkanbieter Mobilcom-debitel hatte Cell it! damit beauftragt an ihre Kunden hauptsächlich Drittanbieterabonnements für Hörbücher und Zeitschriften, Video-on-Demand Dienste, Sicherheitssoftware oder Handyversicherungen zu veräußern. Wiederholt wurden Kunden nach einem Telefonat mit Zusatzleistungen konfrontiert. Wurden diese Leistungen nicht bestellt, wurden sie dennoch in Rechnung gestellt.
Mobilcom-debitel hatte im vergangenen Jahr bereits ein Bußgeld in Höhe von 145.000 Euro für solch ein Vorgehen zahlen müssen.
Des Weiteren hatte Cell it! für den Pay-TV-Anbieter Sky Deutschland Fernsehen telefonische Neukundenakquise betrieben. Trotz einer fehlenden Werbeeinwilligung kontaktierte das Call-Center seine Kunden mehrfach telefonisch. Der Bundesnetzagentur wurde von den betroffenen Personen zugetragen, dass sie sich deutlich gegen eine erneute Kontaktaufnahme ausgesprochen hätten. Es wurden jedoch weitere Anrufe getätigt bis es sich zur Belästigung steigerte.
Die Bundesnetzagentur hatte schon einmal gegen Sky Deutschland Fernsehen aufgrund von rechtswidriger Telefonwerbung ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro angeordnet. (Quelle: bundesnetzagentur.de)
Die Neukundenakquise für Sky Deutschland Fernsehen verlief so, dass Cell it! Adresskontigente bei Adresshändlern erwarb. Den betroffenen Personen wurde dann unterstellt auf den Websites der Adresshändler namens First Online Trading GmbH, Flow Factory Solutions GmbH und ARU Media GmbH an dortigen Gewinnspielen partizipiert zu haben, womit sie gleichzeitig auch ein Werbeeinverständnis abgegeben hätten. Laut Bundesnetzagentur, haben die Betroffenen jedoch niemals auf diese Websites zugegriffen und erst recht keine Werbeeinwilligung in Verbindung mit einem Gewinnspiel getätigt. Sowohl Cell it! als auch Sky TV Deutschland hatten es versäumt dies vor ihrer Telefonkamapgne umfassend zu kontrollieren.
Das Bußgeld gegen die Cell it! GmbH & Co. KG ist noch nicht rechtskräftig. Das AG Bonn wird mit der Entscheidung über den Einspruch betraut.
Leider handelt es sich hierbei nicht um einen Einzelfall. Sollten Sie als Verbraucher oder Verbraucherin Werbeanrufe erhalten, die nicht aus einer vorherigen Einwilligung erfolgen oder bereits ein Werbewiderruf Ihrerseits vorliegt, kontaktieren Sie die Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde.
Für eine Überführung der Täter sind genaue und ausführliche Angaben förderlich.
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André Schenk, LL.M.Eur. (Rechtswanwalt für Wettbewerbsrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz)
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