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Bußgelder wegen DSGVO-Verstoß steigen in die Höhe


Bußgelder in Höhe von 2 % bzw. 4 % des weltweiten Jahresumsatzes möglich!

Der europäische Gesetzgeber hat zur Sicherstellung der Umsetzung datenschutzrechtlicher Normen Sanktionen geregelt, nach denen Bußgelder für Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhängt werden können. Diese Regelungen hat die Europäische Union vor allem geschaffen, da die nationale Durchsetzung der vormals geltenden Datenschutz-Richtlinie von den EU-Mitgliedsstaaten eher stiefmütterlich behandelt wurde. Der Spielraum, den die DSGVO zur Verhängung von Bußgeldern einräumt, ist dabei enorm: Je nach konkretem Verstoß sind Bußgelder von bis zu 10 bzw. 20 Millionen Euro oder 2 % bzw. 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes des sanktionierten Datenverarbeiters möglich.

Datenschutzverstöße werden vermehrt gemeldet - die Intensität der Kontrollen bezüglich der Einhaltung der DSGVO steigt

Nachdem die DSGVO nunmehr seit vielen Monaten in Kraft ist, nimmt auch die Verhängung von Bußgeldern wegen Verstößen gegen die Verordnung Fahrt auf. Angetrieben wird diese Entwicklung durch die Meldung von Datenschutzrechtsverletzungen an die Datenschutzbehörden. Aber auch die Datenschutzbehörden selbst bringen von sich aus vermehrt Datenschutzverstöße zu Tage, indem sie Datenschutzüberprüfungen durchführen.

Das erste Bußgeld einer deutschen Datenschutzbehörde wurde dabei im November 2018 verhängt und fiel mit 20.000,- EUR relativ gering aus. Grund für diesen Betrag war das kooperative Verhalten des sanktionierten Unternehmens (das soziale Netzwerk „knuddels.de“) im Rahmen der Aufklärung des Datenschutzverstoßes sowie die eigenständige Meldung des Verstoßes bei der Datenschutzbehörde. Hinzu kommen jedoch die weiteren Kosten, die das Unternehmen für die Umstrukturierung seiner IT-Sicherheit zu tragen hat – diese bewegen sich laut Datenschutzbehörde im sechsstelligen Bereich.

Das bekannt gewordene zweite Bußgeld in Höhe von 80.000,- EUR fällt im Vergleich hierzu bereits erheblich höher aus – hier wurde der Verstoß gegen Datenschutzrecht in Zusammenhang mit besonders sensiblen Gesundheitsdaten geahndet. Führt man sich die Praxis der Datenschutzbehörden anderer EU-Mitgliedsstaaten vor Augen, so zeichnet sich eine noch viel beträchtlichere Entwicklung ab: Beispielsweise sprach die portugiesische Aufsichtsbehörde Commissao Nacional de Proteccao de Dados (CNPD) ein Bußgeld in Höhe von 400.000,- EUR gegenüber einem Krankenhaus wegen Verstößen gegen die DSGVO aus. Diese Datenschutzrechtsverstöße betrafen Patienten- und Gesundheitsdaten und damit besonders sensible Daten.

Vor allem Unternehmen, die solche besonders sensiblen Daten verarbeiten (wozu unter anderem Gesundheitsdaten und biometrische Daten zählen) stehen dabei häufig im Fokus der Datenschutzbehörden – denn mit sensitiven Daten ist ganz besonders streng unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben umzugehen.

Überdies besteht für Betroffene die Möglichkeit, die Datenschutzbehörden auf Verletzungen des Datenschutzrechts aufmerksam zu machen. Dies wird vermehrt von miteinander konkurrierenden Unternehmen als Mittel genutzt werden, um die Einleitung von Bußgeldverfahren in Gang zu bringen, quasi als mittelbares Vorgehen gegen einen Wettbewerber. Daneben bietet aber auch das Wettbewerbsrecht die Möglichkeit, konkurrierenden Unternehmen wegen Verstößen gegen geltendes Datenschutzrecht Abmahnungen auszusprechen.

Diese Entwicklungen sollten Unternehmen bzw. Datenverarbeiter zum Anlass nehmen, das Thema Datenschutz nunmehr schleunigst umzusetzen, denn jedenfalls ist die Intensität der Kontrollen im Hinblick auf die Einhaltung der DSGVO gestiegen und damit einhergehend auch die Wahrscheinlichkeit, dass Datenschutzverstöße geahndet werden.


SBS LEGAL - Rechtsanwälte für Datenschutzrecht

Gerne unterstützt das Experten-Team von SBS Legal Rechtsanwälte Sie, die Verhängung von Bußgeldern wegen DSGVO-Verstößen zu vermeiden!

Die Rechtsanwälte von SBS Legal greifen auf jahrelange Erfahrung bei dem Begründen und Halten von Datensicherheit zurück. Auch beraten wir täglich Unternehmen mit Geschäftssitz außerhalb der Europäischen Union, bei denen vor allem die rechtmäßige Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein EU-Drittland sicherzustellen ist.

Wir stehen auch Ihnen gern als Partner in allen Belangen des Datenschutzes zur Seite. Sehen Sie sich entsprechenden rechtlichen Fragestellungen ausgesetzt, freuen wir uns jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme.

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