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| Kosmetikrecht, Nahrungsergänzungsmittelrecht
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Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat am 19. November 2020 (C-663/18) entschieden, dass natürlich gewonnenes Cannabidiol (CBD) nicht als Betäubungsmittel einzustufen ist.
► Was genau ist CBD-Recht?
Viele Hersteller und Händler freuten sich über diese Entscheidung. Die EU-Kommission hatte vorher alle Anträge gestoppt, die darauf zielten, CBD-Produkte als sog. „Novel Food“ einzustufen. Das sind neue, zum Teil mit gentechnischen Hilfsmitteln entwickelte Lebensmittel, die noch nicht allgemein verbreitet sind. Begründet wurde dieser Stopp damit, dass natürlich gewonnenes CBD als Betäubungsmittel zu behandeln sei. Nach der Entscheidung nahm die EU-Kommission von dieser kurzfristigen Einstufung aber Abstand.
Die CosIng-Datenbank („European Commission database for information on cosmetic substances and ingredients“) der EU-Kommission enthält alle Informationen über Substanzen und Inhaltsstoffen und deren Funktionen in Kosmetikprodukten. Seit der Kosmetik-Richtlinie werden hier sämtliche Stoffe gelistet. Die Datenbank dient den Mitgliedsstaaten der EU als Orientierungshilfe.
Hanf-Extrakte in Kosmetikprodukten wurden bisher als verbotene Stoffe eingestuft. In der CosIng-Datenbank galt bisher nur synthetisch gewonnenes CBD als zulässiger Inhaltsstoff. Die WHO („world health organisation“) hat hierbei aber kein Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotenzial oder sonstige gesundheitliche Probleme erkannt. Auch der EuGH kam zu dem Ergebnis, dass CBD aus Sicht der Wissenschaft keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit habe. Demnach sei natürlich gewonnenes CBD kein Betäubungsmittel.
Es ist also nach der Entscheidung klar, dass CBD in Kosmetika verwendet werden darf. Hersteller müssen jedoch weiterhin im Einzelfall prüfen, ob alle Vorschriften, insbesondere diejenigen zum Inverkehrbringen und zur Kennzeichnung kosmetischer Produkte, beachtet werden. Außerdem muss der THC-Wert eingehalten werden. In Deutschland liegt dieser aktuell bei 0,2. Damit eine legale Vermarktung des CBD-haltigen Kosmetikprodukts sichergestellt werden kann, sollten Sie unbedingt unsere Experten konsultieren. Der Einzelfall ist hier maßgeblich.
Bisher ist noch unklar, ob CBD-Produkte als Arzneimittel oder Nahrungsmittel eingestuft werden können. Die Europäische Kommission hat die Prüfung der Zulassungsanträge von Produkten mit dem Wirkstoff Cannabidiol (CBD) als neuartige Lebensmittel („Novel Food“) wiederaufgenommen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist darauf hin, dass vor Abschluss des Zulassungsverfahrens noch keine verbindliche Aussage darüber getroffen werden kann, ob CBD-haltige Produkte tatsächlich als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden können.
Neuartige Lebensmittel müssen von der Europäischen Kommission und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelassen werden. Der Europäischen Kommission liegen derzeit über 50 Anträge vor, deren Prüfung sie nach dem EuGH-Urteil wiederaufgenommen hat. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Es ist daher offen, ob CBD-haltige Produkte künftig tatsächlich als Lebensmittel („Novel Food") oder doch als Arzneimittel einzustufen sind. Bei der Prüfung wird auch die in dem jeweiligen Produkt eingesetzte Menge Cannabidiol zu berücksichtigen sein. Dem BVL geht davon aus, dass CBD-Produkte als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel nicht verkehrsfähig sind.
Es ist also noch nicht bestätigt, dass CBD in Lebensmitteln erlaubt ist. Demnach sind solche Aussagen mit Vorsicht zu genießen. Achten Sie darauf, vorher entsprechenden Rechtsrat einzuholen. Unsere Experten werden Sie dabei unterstützen.
Der Umsatz mit Kosmetikprodukten steigt produktübergreifend jedes Jahr kontinuierlich an. Mit dieser ungebrochenen Beliebtheit wächst zudem der Anteil am Online-Geschäft mit Kosmetikprodukten. Innovative Produkte, die zunehmend nachhaltiger (v.a. Naturkosmetik) werden, lassen sich hier besonders gut präsentieren.
Die Beratung der SBS Legal Rechtsanwälte im Lebensmittelrecht reicht von Produktentwicklung bis hin zu Kennzeichnung und Bewerbung von Lebensmitteln aller Produktgruppen.
Eine Besonderheit im Lebensmittelrecht besteht darin, dass es Bezüge zu allen Teilen der Rechtsordnung aufweist. Lebensmittelrechtliche Vorschriften finden sich sowohl im Zivilrecht und im öffentlichen Recht als auch im Strafrecht. Viele Regelungen beruhen zudem auf europarechtlichen Vorgaben.
Vergleichsweise wenige Rechtsanwälte beraten regelmäßig und vertieft im Lebensmittelrecht. Der Titel Fachanwalt/Fachanwältin für Lebensmittelrecht wird nicht vergeben, erfahrene Rechtsanwälte im Lebensmittelrecht sind häufig zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht und/oder Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.