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Künstliche Intelligenz (KI) ist etwas, wovon die Meisten schon gehört haben, sei es bei Robotern oder Bilderstellungsprogrammen. Doch immer wieder kommen künstliche Intelligenzen auch in Zusammenhang mit Schreibprogrammen in Erscheinung. 2016 veröffentlichte Microsoft einen Chatbot namens Tay der grade einmal 24 Stunden online war. Einige Zeit später veröffentlichte der Facebook-Konzern Meta das Programm Galactica, welcher allerdings auch nur drei Tage online war. Doch am 30.11.2022 veröffentlichte das US Start-up OpenAI ein Schreibprogramm auf KI-Basis namens ChatGPT. Da ChatGPT im Vergleich zu seinen Vorgängern immer noch online verfügbar ist und es immer mehr Nutzer gibt, die ChatGPT verwenden, wird die Frage, wie die rechtliche Lage von ChatGPT ist, immer präsenter. Unsere rechtliche Betrachtung von ChatGPT versuchen wir hier einmal zu erläutern.
ChatGPT oder genauer „Chat Generative Pre-trained Transformer“, ist eine künstliche Intelligenz (KI), welche menschliche Eingaben versteht, speichert und verwendet, um Texte zu erstellen. Die Texte werden dabei so menschennah und verständlich wie möglich geschrieben, egal ob Gedichte, Aufsätze oder Zusammenfassungen
Besonders interessant ist natürlich, wie ChatGPT zu rechtlich zu betrachten und zu behandeln ist. Einerseits stellt sich die Frage, wie wir mit dem erstellten Texten von ChatGPT verfahren können und ob ChatGPT selbst gegen rechtliche Vorschriften verstößt.
ChatGPT ist eine künstliche Intelligenz, welche auf der Grundlage von zuvor eingepflegten Texten und Sprachmodellen, selbst Texte erstellt und so programmiert ist, dass aus neuen Texten von Nutzern gelernt wird. Wenn wir selbst ein Text erstellen, so ist das, was wir erschaffen, unser geistiges Eigentum und von § 2 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) geschützt, doch heißt es im Paragrafen: „Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen“. ChatGPT hat als künstliche Intelligenz demnach kein Recht auf geistiges Eigentum, denn der KI ist es nicht möglich, persönliche geistige Schöpfungen in dem Sinne des Gesetzes zu erschaffen, da dieses ein menschliches, zielgerichtetes Schaffen meint. Die Texte von ChatGPT sind demnach nicht urheberrechtlich geschützt. Was allerdings geschützt sein kann, sind die Inhalte. Da ChatGPT aus anderen Texten lernt und diese benutzt, können möglicherweise Rechte Dritter verletzt werden, wenn diese von Menschen geschrieben und somit unter das geistige Eigentum fallen. Aus dem Bezug von anderen Texten ergeben sich weitere Probleme, wie die Datensicherheit.
Da ChatGPT aus anderen und gesammelten Daten lernt, können Texte sensible Informationen, wie zum Beispiel persönliche Daten enthalten, wenn ein Nutzer diese in ChatGPT eingegeben hat, um seinen Text persönlicher zu machen. Des Weiteren muss man sich bei ChatGPT anmelden, um diesen nutzen zu können. Wie bei jeder Technologie, welche personenbezogene Daten speichert, besteht das Risiko von Datenschutzverletzungen oder anderen Sicherheitsproblemen. So könnte ChatGPT bei der Erstellung von Spam-Nachrichten oder auch Bots helfen, die automatisiert z. B. Malware verbreiten.
Ein weiteres Problem, durch die eingespeisten Texte, besteht darin, dass möglicherweise falsche Informationen, geänderte Informationen oder sogar Hassreden, Diskriminierung, oder generell abwertende Sprache übernommen wird. ChatGPT kann nämlich nicht zwischen Wahrheit und Fiktion, richtig und falsch unterscheiden.
Das ChatGPT von OpenAI bezieht zwar nur aus dem inneren Wissensstand und zieht keine Quellen aus dem Internet mit ein, doch wird sich dies in Zukunft womöglich ändern und das Thema noch komplizierter werden.
So plant Microsoft ChatGPT bei Bing zu verwenden. Der Verbraucher soll eine Frage Googeln und direkt eine Antwort erhalten, ohne sich durch verschiedene Seiten klicken zu müssen. Möglich wird dies, indem Bing-ChatGPT Quellen durchsieht, nach Ähnlichkeiten durchsucht und diese zu einem Text zusammenfügt. Die aktuellen Fassungen gibt unter dem Text die Quellen an, doch wird oft nicht auf alle Quellen verwiesen. Nach ein paar Quellen wird durch ein +2 nur angegeben, dass es weitere Quellen gibt. Der Nutzer muss sich demnach bewusst entscheiden, die weiteren Quellen sehen zu wollen. Ändert Microsoft diese Tatsache noch, sodass alle Quellen sind zu sehen, so gilt es gem. § 51 UrhG als Zitat und die Nutzung fremder Inhalte ist zulässig.
Es ist weiter auch unklar, wie die Betreiber der Seiten verhindern und erfahren können, dass ihre Texte verwendet werden. Augenscheinlich muss jeder Urheber aktiv dagegen vorgehen. Für Online-Händler kann dies sehr schädlich sein, da durch fehlende Besuche auf der Seite zum Beispiel Einnahmen aus Werbequellen verloren gehen können.
Auch bestehen Sorgen im Thema Wettbewerbsrecht. Wenn ChatGPT von Bing, einem Fragen beantworten soll, so kann es sein, dass bald konkrete Empfehlungen ausgesprochen werden, wenn der Nutzer nach Sachen wie, „Der beste Bäcker in der Nähe“ fragt. Künstliche Intelligenz kann demnach entscheidend auf den allgemeinen Markt Einfluss nehmen. Unternehmer, die dies befürchten und sich an das Gericht gewendet haben, wurden zurückgewiesen, da noch keine Sorge bestehen würde, es bleibt demnach abzuwarten.
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