Rechtsanwalt & Spezialist für Kryptorecht & KI-Recht, Zertifizierter Geldwäschebeauftragter (TÜV)
T (+49) 040 / 7344 086-0
| Bank- und Kapitalmarktrecht, Kryptorecht
Blog News, Kryptonews
Bis Ende September 2026 können Krypto-Unternehmen der EU-Kommission noch mitteilen, wo die MiCA-Verordnung in der Praxis hakt. In Washington fehlt ein vergleichbares Gesetz dagegen weiterhin. Dort ist der Clarity Act, der geplante Rechtsrahmen für den US-Kryptomarkt, im Senat gescheitert. Seitdem handelt die Börsenaufsicht SEC allein und lässt den Blockchain-Handel tokenisierter Aktien unter Auflagen zu. Zwei Wirtschaftsräume, zwei Wege: Europa prüft ein geltendes Gesetz, die USA regeln per Behördenentscheidung.
Der Clarity Act (Digital Asset Market Clarity Act, H.R. 3633) scheiterte am 15. September 2026 an einer Verfahrensabstimmung im US-Senat. Für die sogenannte Cloture, also die Eröffnung der Plenardebatte, wären 60 Stimmen nötig gewesen. Der US-Senat stimmte über die Cloture auf die Motion to Proceed zu H.R. 3633 (Digital Asset Market Clarity Act) ab. Das Ergebnis lautete 49 Ja- zu 50 Nein-Stimmen.
Inhaltlich sollte das Gesetz einen alten Zuständigkeitsstreit beenden. Es hätte festgelegt, wann die Securities and Exchange Commission (SEC) und wann die Commodity Futures Trading Commission (CFTC) einen Kryptowert beaufsichtigt. Zuständig ist die SEC für Wertpapiere, die CFTC für die Warenterminmärkte. Ob ein Token ein Wertpapier ist, prüfen US-Gerichte weiterhin nach dem Howey-Test des Supreme Court aus dem Jahr 1946.
Politisch scheiterte der Entwurf nach Medienberichten an Ethikregeln. Demokratische Senatoren verlangten strengere Grenzen dafür, dass der Präsident und hohe Amtsträger an Kryptogeschäften verdienen. Auch einzelne Republikaner votierten mit Nein. Weil der Senat ab dem 5. Oktober 2026 in die Wahlkampfpause geht, gilt ein zweiter Anlauf in diesem Jahr als unwahrscheinlich.
Am 17. September 2026 hat die SEC eine befristete Ausnahme erlassen, die sie Innovation Exemption nennt. Danach dürfen sogenannte Tokenized Securities Venues (TSV) tokenisierte US-Aktien handeln, ohne als Börse nach dem Securities Exchange Act of 1934 registriert zu sein (SEC-Pressemitteilung 2026-90).
Gehandelt wird über automatisierte Liquiditätspools, an denen nur zugelassene Teilnehmer mitwirken. Liquiditätsanbieter, die dort eigenes Kapital einsetzen, befreit die Behörde unter Auflagen von der Registrierung als Händler. SEC-Vorsitzender Paul S. Atkins betonte, man bewege sich damit innerhalb der gesetzlichen Befugnisse. Folgende Auflagen gelten:
Fünf Jahre nach ihrer Veröffentlichung läuft die Ausnahme aus. Bis dahin sammelt die SEC Stellungnahmen, um über dauerhafte Regeln zu entscheiden.
Eine tokenisierte Aktie ist ein digitaler Token, der eine echte Aktie samt Stimm- und Dividendenrechten abbildet. Technisch beruht sie auf der Blockchain-Technologie. Rechtlich zählt sie zu den Security Token, also zu Token mit wertpapierähnlichen Rechten. Produkte, die nur einen Kurs nachbilden, erfüllen die Bedingungen der SEC nicht, weil ihnen die Aktionärsrechte fehlen. Emittenten erhalten über das Widerspruchsrecht Einfluss darauf, ob eine fremde Tokenversion ihrer Aktie überhaupt gehandelt wird.
Seit dem 20. Mai 2026 prüft die EU-Kommission in einer gezielten Konsultation, ob die MiCA-Verordnung (EU) 2023/1114 nach den ersten Praxiserfahrungen noch zweckmäßig ist. Antworten nimmt sie nach einer Fristverlängerung noch bis zum 30. September 2026, 23:59 Uhr, entgegen.
MiCA steht für Markets in Crypto-Assets. Die Verordnung gilt seit dem 30. Dezember 2024 vollständig und regelt EU-weit die Ausgabe von Kryptowerten sowie Dienstleistungen wie Verwahrung, Tausch oder den Betrieb von Handelsplattformen. Man kann sich den Review wie eine Hauptuntersuchung beim Auto vorstellen. Das Fahrzeug ist zugelassen und fährt, doch nach den ersten Kilometern schauen die Prüfer genau hin, wo nachgebessert werden muss.
Rechtlich stützt sich die Kommission auf Art. 140 und Art. 142 MiCA. Art. 140 verlangt bis zum 30. Juni 2027 einen Bericht über die Anwendung der Verordnung. Art. 142 betrifft Entwicklungen, die MiCA bisher nicht erfasst. Beiden Berichten kann die Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag beifügen, wenn sie das für geboten hält. Ein solcher Vorschlag müsste anschließend das reguläre Verfahren mit Europäischem Parlament und Rat durchlaufen.
Die gezielte MiCA-Konsultation richtet sich an ein Fachpublikum. Genannt werden vor allem Kryptowerte-Dienstleister (CASPs), Emittenten von Kryptowerten sowie Behörden wie Aufseher, Zentralbanken und Finanzministerien.
CASP steht für Crypto-Asset Service Provider, also Unternehmen, die etwa Kryptowerte verwahren, tauschen oder eine Handelsplattform betreiben. Berücksichtigt werden nur Antworten über den Online-Fragebogen der Kommission. Niemand muss jede Frage beantworten. Erwünscht sind vor allem belegte Praxisbeispiele und Lösungsvorschläge. Veröffentlicht werden die Antworten je nach gewählter Datenschutzoption. Eine allgemeine öffentliche Konsultation zum selben Thema endete bereits am 31. August 2026.
Das Konsultationsdokument umfasst 86 Fragen in vier Teilen. Im ersten Teil geht es um den Anwendungsbereich und um Kryptowerte ohne Stablecoin-Charakter, etwa um Whitepaper, Marketing und Haftung. Teil zwei widmet sich Stablecoins, also E-Geld-Token und vermögenswertreferenzierten Token, mit Fragen zu Reserven, Eigenmitteln und dem Zinsverbot.
Anschließend stehen die Kryptowerte-Dienstleister im Fokus, etwa beim Mindestkapital und bei möglichen Berichtspflichten. Der vierte Teil reicht über MiCA hinaus. Er fragt nach Regeln für Decentralized Finance, Staking, Kryptokredite, NFTs, Prognosemärkte und tokenisierte Bankeinlagen.
Auffällig ist das Ziel der Vereinfachung. Ausdrücklich will die Kommission wissen, welche Verwaltungslasten aus MiCA sich verringern oder streichen lassen. Die Aufsicht über CASPs klammert sie aus, weil diese im Paket zur Marktintegration und Aufsicht vom 4. Dezember 2025 behandelt wird. Laut Konsultationsdokument sind im Register der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) rund 170 CASPs aus 18 Mitgliedstaaten verzeichnet.
Ob tokenisierte Aktien künftig unter MiCA fallen, ist offen, denn die EU-Kommission stellt genau diese Frage im MiCA-Review. Bisher gelten tokenisierte Finanzinstrumente nicht als MiCA-Kryptowerte und unterliegen dem Wertpapierrecht nach MiFID II (Art. 2 Abs. 4 Buchst. a MiCA).
Gleich die erste Frage des Konsultationsdokuments zielt darauf, ob es dabei bleiben soll. Alternativ könnten alle Vermögenswerte auf einer Blockchain grundsätzlich unter MiCA fallen. Dabei räumt die Kommission ein, dass die Abgrenzung schwierig sein kann, weil der Wertpapierbegriff teils im nationalen Recht festgelegt ist. Zudem fragt sie nach der zivilrechtlichen Seite, etwa nach Eigentum an Token, ihrer Übertragung und ihrer Behandlung in der Insolvenz.
Deutschland hat diese Seite bereits geregelt. Seit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz vom Dezember 2023 erfasst das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) auch Aktien. Namensaktien können als Kryptoaktien in ein Kryptowertpapierregister nach § 16 eWpG eingetragen werden. Voraussetzung ist nach § 10 Abs. 6 AktG, dass die Satzung die Verbriefung dieser Aktien ausschließt und die Eintragung in ein Kryptowertpapierregister ausdrücklich zulässt. Inhaberaktien können dagegen nur in ein zentrales Register nach § 12 eWpG eingetragen werden (§ 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG). Für den Handel solcher Security Token gibt es in der EU die DLT-Pilotregelung, die Verordnung (EU) 2022/858. Sie gilt seit dem 23. März 2023.
Mit der SEC-Ausnahme hat das alles nichts zu tun. Sie gilt nur für den US-Markt und bindet weder europäische Handelsplätze noch die BaFin. Wer von Deutschland aus Anleger in den USA anspricht, muss in der Regel beide Rechtsordnungen beachten.
Anbieter in Deutschland sollten beide Entwicklungen jetzt zusammen betrachten. Fünf Schritte helfen dabei:
Wer ohne MiCA-Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt, muss mit Maßnahmen der Aufsicht rechnen. Übergangsfristen für bereits tätige Anbieter sind EU-weit spätestens am 1. Juli 2026 ausgelaufen (Art. 143 Abs. 3 MiCA).
Mit Blick auf die Planbarkeit spricht Mitte September 2026 mehr für den europäischen Weg. MiCA ist geltendes Recht, und jede Änderung braucht ein förmliches Verfahren mit Europäischem Parlament und Rat. In den USA entstehen Regeln vorerst durch Behördenentscheidungen, die eine künftige SEC-Führung leichter ändern kann.
Ein neuer Anlauf für den Clarity Act müsste im nächsten Kongress ab Januar 2027 von vorn beginnen. Branchenbeobachter halten laut Medienberichten eine Verabschiedung erst 2029 für realistisch. Europa nutzt die Zeit, um ein bestehendes Gesetz nachzujustieren. Wer sich jetzt mit einer Stellungnahme einbringt, kann die nächste Fassung von MiCA mitprägen.
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand von Mitte September 2026 wieder und ersetzt nicht die Prüfung Ihres Vorhabens im Einzelfall.
SBS LEGAL begleitet Kryptowerte-Dienstleister, Emittenten und Handelsplattformen im europäischen Aufsichtsrecht. Wir prüfen, ob ein Token unter MiCA oder das Wertpapierrecht fällt, bereiten Erlaubnisanträge vor und vertreten Unternehmen gegenüber der BaFin. Auf Wunsch erarbeiten wir mit Ihnen eine Stellungnahme zur MiCA-Konsultation. Bei Vorhaben mit Bezug zu Österreich, der Schweiz, Schweden oder Polen arbeiten unsere Standorte dort mit.
Als einer der bundesweit führenden Spezialisten im Kryptorecht stehen wir Ihnen mit voller Expertise zur Seite! Schildern Sie uns Ihr Geschäftsmodell über das Kontaktformular. Gemeinsam klären wir, ob sich eine Stellungnahme lohnt und welche Regeln für Ihre Token gelten.