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| Compliance, Wirtschaftsrecht
Blog News
Der aktuelle Koalitionsvertrag 2025 bringt weitreichende Änderungen im Bereich Compliance mit sich – und damit Chancen und Risiken für Unternehmen in Deutschland. Also aufgepasst: Wer rechtssicher aufgestellt sein will, sollte die wichtigsten Entwicklungen kennen und frühzeitig reagieren. Wir geben einen Überblick über die wesentlichen Punkte – und zeigen auf, wo konkreter Handlungsbedarf besteht.
Die Koalition kündigt an, das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abzuschaffen – de facto geschieht dies jedoch gestaffelt. Die Berichtspflicht wird kurzfristig gestrichen, Sanktionen sollen nur noch bei „massiven Menschenrechtsverletzungen“ erfolgen. Spätestens mit Umsetzung der europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), auch bekannt als EU-Lieferkettenrichtlinie wird das LkSG voraussichtlich in ein neues Gesetz überführt.
Was das für Unternehmen bedeutet: Wer bislang unter das LkSG fiel, kann kurzfristig aufatmen – sollte aber die geplanten Pflichten aus der CSDDD bereits jetzt antizipieren und interne Prozesse entsprechend vorbereiten.
Für Holz, Kaffee, Kakao & Co. gelten ab Ende 2025 neue Nachweispflichten. Die Bundesregierung setzt sich für eine „Null-Risiko“-Kategorie ein – eine Art Freifahrtschein für unkritische Waren. Doch ob sich dieser Vorstoß auf EU-Ebene durchsetzen lässt, ist offen.
Wir empfehlen daher, dass Unternehmen bereits jetzt ihre Lieferketten analysieren und geeignete Sorgfaltsprozesse aufbauen sollten – unabhängig vom Risikostatus des Herkunftslandes.
Die Berichtspflichten aus der CSRD werden für viele Unternehmen um zwei Jahre verschoben. Auch Taxonomie und CBAM sollen vereinfacht und entbürokratisiert umgesetzt werden. Die Devise: kein deutsches „Goldplating“.
Es gilt nun: JETZT handeln! Gerade mittelständische Unternehmen sollten die gewonnene Zeit nutzen, um Reporting-Strukturen aufzubauen. Bei CBAM gilt: Wer importiert, muss seine Lieferketten im Griff haben.
Das Außenwirtschaftsrecht soll verschlankt, Ausfuhrprozesse vereinfacht werden. Gleichzeitig steigt das Risiko: Stichproben statt Vollprüfung, mehr Pflichten zur Selbstkontrolle, höhere Strafen. Insbesondere die Nutzung Allgemeiner Genehmigungen erfordert fundierte Compliance-Strukturen.
Unternehmen brauchen jetzt robuste Exportkontrollsysteme, inklusive Risikoanalyse und Schulungen. Wer hier nachlässig ist, riskiert empfindliche Sanktionen.
Die Datenschutzaufsicht soll zentralisiert, Einwilligungslösungen durch Widerspruchsmechanismen ersetzt und kleine Unternehmen entlastet werden. Gleichzeitig bleiben viele Fragen offen – etwa zur Rolle des Datenschutzbeauftragten oder zur Reichweite der DSGVO-Ausnahmen.
Wer also auf digitale Geschäftsmodelle setzt, muss den Datenschutz ernst nehmen – gerade in Zeiten möglicher Deregulierung.
Die Umsetzung der EU-Digitalrechtsakte steht bevor – mit weitreichenden Folgen für IT-Sicherheit, Datenmanagement und Künstliche Intelligenz. Die Koalition verspricht Unterstützung, liefert aber bislang wenig Konkretes zur nationalen Umsetzung.
Unternehmen mit digitalem Fokus sollten sich jetzt auf NIS-2 und den AI Act vorbereiten – insbesondere durch Risikoanalysen, interne Verantwortlichkeitsstrukturen und rechtssichere IT-Systeme.
Der Koalitionsvertrag 2025 kündigt zahlreiche Entlastungen für Unternehmen an – doch vieles bleibt unkonkret oder verschiebt sich lediglich. Zugleich steigt der Druck durch europäische Regulierungen. Unternehmen sollten die Zeit nutzen, um ihre Compliance-Strategien neu zu bewerten und gezielt zu optimieren.
Wir unterstützen Sie bei Fragen zu neuen Vorgaben und ihrem Unternehmen - strategisch, rechtssicher und praxisnah! Kontaktieren Sie uns jetzt.