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Corona: Alles Wichtige rund um die Impfung in Deutschland


Wer ist wann dran, wie bekommt man einen Termin, welche Impfstoffe sind zugelassen, …?

Als vor rund einem Jahr das (damals noch neuartige) Coronavirus auftrat, sich in allen Ländern ausbreitete und zu Kontaktbeschränkungen zwang, war schnell klar: Um diese Krankheit zu besiegen, brauchen wir einen Impfstoff. Mit Hochdruck arbeiteten Wissenschaftler aus aller Welt daran. Schließlich konnte die deutsche Firma Biontech in Kooperation mit der US-Firma Pfizer die erste erfolgreich durchgeführte Phase-3-Studie vorweisen. Mit einer Notfallzulassung startete Anfang Dezember das Vereinigte Königreich schon die Impfung mit diesem Biontech-Pfizer-Impfstoff. Am 21. Dezember hatte er dann auch das „ordentliche“ Zulassungsverfahren in der EU bestanden.

So wird seit dem 27.12. in Deutschland damit geimpft – zuerst hauptsächlich in Alten- und Pflegheimen durch mobile Impfteams, mittlerweile auch weitere Personen in den Impfzentren der Bundesländer. Aber wer genau gehört zu dieser Gruppe, die sich nun impfen lassen darf? Und wie geht es eigentlich nach ihnen in der Reihenfolge weiter? Wie bekommt man einen Termin? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um die Impflage in Deutschland:


Wie viele Leute wurden in Deutschland schon geimpft?

Tagesaktuelle Zahlen: Das digitale Impfquotenmonitoring des RKIs


Impfstoffe: Was ist zugelassen und wie viel steht zur Verfügung?

Bis vorgestern (05.01.2021) durfte in der EU auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) nur das Biontech-Pifzer-Vakzin verwendet werden. In der klinischen Erprobung hatte es sich mit einer Wirksamkeit von 95% als sehr effektiv erwiesen. Bis Ende Dezember waren 1,3 Millionen Impfdosen in Deutschland ausgeliefert worden, bis Ende Januar sollen weitere 2,68 Millionen dazukommen. Insgesamt stehen rund 90 Millionen Biontech-Dosen in Aussicht. Sie werden je nach Bevölkerungsanteil an die Auslieferungszentren der Bundesländer geschickt, von dort dann an die regionalen Zentren weiterverteilt und geimpft. Dabei können die niedergelassene Ärzteschaft, insbesondere Kassenärztliche Vereinigungen und ggf. medizinisches Personal der Krankenhäuser sowie Hilfsorganisationen, die Bundeswehr und Logistikunternehmen unterstützen.

Weitere Impfstoffe: Moderna, AstraZeneca, Curecav &Co.

Gestern Nachmittag, am 06.01.2021, wurde nun auch der Moderna-Impfstoff in der EU von EMA empfohlen und von der EU-Kommission genehmigt. Er hatte die Erprobung mit einer Wirksamkeit von 94% bestanden. Mindestens 50 Millionen Dosen dieses Vakzins soll Deutschland erhalten. Davon würden im ersten Quartal aber erst 2 Millionen ausgeliefert werden können, beginnend mit nächster Woche.

Außerdem werden noch weitere Zulassungen anderer Hersteller erwartet, beispielsweise von AstraZeneca (56 Mio. Dosen), der seit kurzem bereits in Großbritannien geimpft wird, und vom deutschen Curevac, deren Vakzin derzeit in der Phase-3-Studie an Probanden getestet wird (42 bis 62 Mio. Dosen). Wenn schließlich all diese Impfstoffe zugelassen sein sollten, hätte Deutschland über EU-Verträge und weitere nationale Absprachen den Herstellern insgesamt 300 Millionen Dosen zur Verfügung – genug also, um theoretisch alle unserer 80 Millionen Einwohner zu impfen. Bis zum Sommer könne eine Herdenimmunität erreicht werden – so jedenfalls das Ziel. Dafür sollen noch im Januar u.a. alle rund 80.000 Alten- und Pflegeheim-Bewohner geimpft werden.


Impfreihenfolge: Wer kommt wann dran?

Als absehbar wurde, dass der erste Impfstoff kommt, haben die 18 Experten der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) eine Priorisierungsempfehlung ausgesprochen. Auf dieser Grundlage hat das Bundesgesundheitsministerium zum 15.12.20 die Impfreihenfolge auch rechtlich verordnet. Solch eine Reihenfolge sei derzeit nötig, da noch nicht genug Impfstoff für alle verfügbar ist. Die vorhandenen Dosen sollen deswegen dafür genutzt werden, um die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und Sterbefälle zu reduzieren.

Das heißt, dass besonders gefährdete zuerst geimpft werden: diejenigen, die besonders anfällig für einen schweren oder gar tödlichen Krankheitsverlauf sind, diejenigen, die beruflich besonders häufig Corona-Viren ausgesetzt sind und diejenigen, die engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben. Konkret: Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, über 80-Jährige, bestimmtes medizinisches Personal sowie Altenpfleger werden zuerst geimpft. Dazu sagte Gesundheitsminister Jens Spahn in einem ZDF-Interview: „Dann nehmen wir dieser Pandemie schon einen großen Teil ihres Schreckens. Jeder zweite Todesfall ist jemand über 80.“ Deswegen habe diese Personengruppe mitunter die höchste Priorität.

Weiter wird unterschieden zwischen Gruppen mit hoher Priorität (u.a. über 70-Jährige, geistig Behinderte sowie den engen Kontaktpersonen, bestimmte Polizeikräfte) und erhöhter Priorität (über 60-Jährige, spezifisch Erkrankte, Erzieher und Lehrer). Wenn also alle aus der Gruppe „höchste Priorität“ geimpft wurden, sind anschließend die mit hoher Priorität dran, danach die mit erhöhter. Diese Reihenfolge wird eingehalten, solange es noch nicht genug Impfstoff für alle gibt.


Wie bekommt man einen Termin?

Generell informieren die Bundesländer, wer bei ihnen an der Reihe ist, geimpft zu werden. Denn: Im föderalen System der Bundesrepublik sind die Länder für die Organisation der Impfzentren bei sich verantwortlich. Insofern unterscheidet sich das Terminvergabesystem allerdings auch. In einigen Teilen Deutschlands wird eine konkrete Impf-Einladung per Post verschickt, in anderen Teilen ist eine Online-Terminbuchung möglich und in wieder anderen Teilen kann man sich nur telefonisch einen Termin holen. Die Hotline dafür ist bundeseinheitlich die 116117. Man wird dann an sein regional zuständiges Impfzentrum weitergeleitet. Oder man informiert sich gleich über die spezifische Telefonnummer im eigenen Postleitzahl-Gebiet. Wer sich nicht sicher ist, ob man überhaupt zur Risikogruppe zählt, die jetzt schon prioritär geimpft wird, sollte das mit seinem Hausarzt klären.


Rund um die Impfung selbst: Kostenübernahme, Nachweise, Durchführung

Die Impfung in Heimen durch die mobilen Impfteams und in den Impfzentren, wie sie derzeit ausschließlich erfolgt, ist kostenlos – ganz egal, ob man versichert ist oder nicht. Der Bund zahlt den Impfstoff, die Länder sowie die gesetzliche und private Krankenversicherung zahlen Aufbau und Organisation der Impfzentren. So sieht es die entsprechende Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die auf dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz basiert.

Wenn irgendwann eine Impfung auch in Arztpraxen möglich ist, gilt diese als ärztliche Leistung und wird entsprechend von der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung übernommen. So weit ist es aber noch nicht – und noch sind auch nur die Personen mit „höchster Priorität“ an der Reihe. Um nachzuweisen, dass man zu dieser Gruppe gehört, muss man seinen Personalausweis (oder einen anderen Lichtbildausweis) vorzeigen und je nachdem eine Bescheinigung als Heim-Bewohner (stellt die Einrichtung aus), ein ärztliches Zeugnis bei chronischen Erkrankungen oder eine Bestätigung als Kontaktperson (von der Person, die man betreut).

Liegen also diese Formlaien vor, kann es zur Impfung selbst gehen. Die Impfaufklärung darf nur von einem Arzt kommen, das Injizieren selbst kann aber auch medizinisches Personal übernehmen. Damit der Biontech-Impfstoff seine volle Wirkung entfalten kann, erhält man drei Wochen nach der ersten Impfung eine zweite, beide intramuskulär.

Und was ändert sich dann für einen, wenn man „fertig“ geimpft ist? Allem voran natürlich: Eine (höchstwahrscheinliche) Immunität gegen das Coronavirus. Man braucht eigentlich keine Angst mehr haben, zu erkranken oder gar zu sterben. Aber: Trotzdem muss man alle Regeln zum Infektionsschutz weiterhin einhalten. Das heißt Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske tragen. Trotz eigener Immunität kann es nämlich evtl. immer noch sein, dass man das Virus an andere überträgt. Gerade deswegen sei für die viel diskutierte „Herdenimmunität“ von 70% der Bevölkerung der Individualschutz so wichtig. Bedeutet: Möglichst viele geimpfte Einzelpersonen.


Informieren Sie sich hier ausführlich zu COVID-19 und der Impfung:

Bundesgesundheitsministerium: Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung

RKI: COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen


SBS Legal, Kanzlei in Hamburg – Corona-Updates

Seit rund einem Jahr beschäftigt das Thema Corona nun schon die ganze Welt. Regelmäßig werden neue Regierungsbeschlüsse zur Eindämmung der Pandemie auf den Weg gebracht. Kontaktbeschränkungen, Schließung bestimmter Geschäfte, Corona-Nothilfen, Impfstoff-Zulassung, … Da kann man schnell mal den Überblick verlieren. Noch dazu kommen etliche weitere rechtliche Herausforderungen, die sich aus der Gesamtsituation ergeben. Beispielsweise beim Homeoffice, in dem viele sich derzeit zwangsläufig befinden: Wie muss man dabei aus Sicht des Datenschutzes mit personenbezogenen Daten umgehen? Was muss man bei Livestreams beachten? Was gilt laut Arbeitsrecht, wenn man sich im Urlaub mit Corona angesteckt hat?

Das SBS Legal Anwaltsteam hält Sie mit unseren regelmäßigen Corona-Updates auf dem Laufenden. Auf unserer Website bieten wir Ihnen einen aktuellen Überblick zu allem Wichtigen rund um das Thema Corona-Pandemie, Regierungsbeschlüsse und Gesetzeslagen.

Haben Sie darüber hinaus noch weitere Fragen oder suchen Sie rechtlichen Rat, z.B. zur Situation Ihres Unternehmens in dieser Krise? Unsere kompetenten Anwälte stehen Ihnen mit ihrer Expertise und langjährigen Erfahrung gern zur Verfügung – für die erfolgreiche juristische Absicherung Ihres Unternehmens. Kontaktieren Sie uns gern. Es ist uns ein persönliches Anliegen, Ihnen zu helfen.

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