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Viele Startups erfüllen jedoch nicht die Kriterien, um diese staatlichen Fördermaßnahmen beanspruchen zu können. Somit fallen sie zwischen den ganzen Möglichkeiten und Auffanghilfen hindurch, wobei gerade für sie aktuell eine der drängendsten Fragen ist, wie sie ihre Liquidität aufrechterhalten sollen. Die meisten von ihnen sind eigenkapitalfinanziert und eher in den Ausnahmen über Kredite.
Weder Kurzarbeitergeld noch Steuerstundung, verringerte Steuervorauszahlungen, KfW Unternehmerkredite, KfW Schnellkredite oder die länderspezifischen Förder- und Bürgschaftsprogramme werden für die meisten Start-Ups in Deutschland infrage kommen.
Es ist zwar zu begrüßen, dass die Beantragung von Kurzarbeitergeld in diesen Zeiten erheblich vereinfacht wurde, allerdings wird diese Möglichkeit für die meisten Start-Ups nicht in Betracht kommen. Viele von ihnen beschäftigen bisher wenig Mitarbeiter und diese müssen zwingend weiterarbeiten und beschäftigt werden, um das jeweilige Geschäft am Laufen zu halten. Die Kurzarbeit würde also in vielen Fällen dazu führen, dass die meisten Unternehmen binnen kurzer Zeit nicht mehr existieren könnten.
Da besonders junge Unternehmen wie Start-Ups am Anfang Verluste machen, sodass keine oder nur wenig Steuer anfällt, käme auch die Steuerstundung nicht in Betracht, da es eben keine Steuer gibt, die zu stunden wäre.
Ähnliches gilt für verringerte Steuervorauszahlungen. Diese Möglichkeit gilt als gutes Mittel, um die Belastung der Liquidität zu verringern. Jedoch wird auch hier vorausgesetzt, dass bereits Umsätze erzielt werden. Wie vorher bereits aufgeführt, verzeichnen viele Start-Ups anfangs jedoch eher Verluste, als dass sie Umsätze generieren, wodurch auch diese Variante für viele junge Unternehmen nicht infrage kommen wird.
Um einen KfW Unternehmerkredit beantragen zu können, muss das jeweilige Unternehmen seit mindestens fünf Jahren am Markt sein. Dies bewirkt, dass die meisten Start-Ups und junge Unternehmen bei dieser Anforderung direkt rausfallen.
Vor Kurzem wurde zudem der KfW Schnellkredit zugelassen. Um diesen beantragen zu können, muss ein Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter aufweisen und seit mindestens Januar 2019 am Markt sein. Zudem muss es in der Summe der Jahre 2017 – 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben. Sind diese Kriterien erfüllt, so kann das Unternehmen für Anschaffungen und laufende Kosten – beispielsweise Miete, Leasingraten, usw. – bis zu 500.000 Euro bei bis zu 50 Mitarbeitern Kredit bei der Hausbank aufnehmen, der von der KfW gefördert wird. Die KfW übernimmt hierbei bis zu 100% des Ausfallrisikos gegenüber der Hausbank. Die Laufzeit kann bis zu 10 Jahre mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren betragen.
Jedoch stellen sich auch hierbei wieder Probleme für viele Start-Ups, denn nicht alle haben beispielsweise mehr als 10 Mitarbeiter oder sind seit Januar 2019 am Markt. Auch tritt wieder das Problem des in vielen Fällen nicht generierten Umsatzes hinzu, wodurch diese Möglichkeit ebenfalls für diese Unternehmen entfällt. Zu guter Letzt verfügen einige Start-Ups noch nicht einmal über eine Hausbank, wodurch sie die notwendige Anlaufstelle gar nicht haben, um einen solchen Kredit beantragen zu können.
Außerdem werden Kredite und Förderungen von den spezifischen Infrastrukturbanken der jeweiligen Bundesländer vergeben. Diese haben allerdings immer als Voraussetzung die Einbindung der Hausbank, die mit in die Haftung gehen muss. Wie oben bereits aufgeführt, gibt es für einige Start-Ups gar keine entsprechende Hausbank. Selbst wenn dies jedoch der Fall sein sollte, so sind die Antrags- und Verfahrensabläufe sehr langwierig und somit nicht geeignet, um schnelle Hilfe zu leisten. In vielen Fällen ist zudem eine Mithaftung der Gründer erforderlich, die von Start-Ups selten gestemmt werden kann.
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Aus diesen Ausführungen geht hervor, dass Start-Ups bisher bei all den Maßnahmen in der Corona-Krise vergessen worden sind. Sie sind oft erst seit kurzer Zeit am Markt, haben kaum Umsätze oder machen sogar viele Verluste und sind eigen- und nicht fremdkapitalfinanziert. Aus diesem Grund haben sich bereits Initiativen gebildet, welche versuchen, auf die Politik einzuwirken, eben diese Unternehmen nicht auf der Strecke liegen zu lassen.
Das Business Angels Netzwerk Deutschland hat einen Vorschlag gemacht, wie das bestehende Programm INVEST – Zuschuss Wagniskapital genutzt werden kann, um privates Kapital zur Bewältigung der Krise zu mobilisieren.
Auch der Bundesverband Deutscher Start-Ups setzt sich dafür ein, dass entsprechende Maßnahmen zur Unterstützung von Start-Ups definiert werden. Lesen Sie >H I E R< den Vorschlag des Bundesverband Deutsche Startup e.V. vom 19.03.2020.
André Schenk (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Rechtsanwalt für Wettbewersbrecht)
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