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So ein seltsames Weihnachten und Silvester hatten wir noch nie! Darüber waren sich viele einig. Doch bei dem Bund-Länder-Treffen vom 05.01.2021 wurde schnell deutlich, dass die Einigkeit hier auch schon aufhört. Die härteren Maßnahmen aufgrund von immer noch zu hohen Infektionszahlen und der neuen COVID-19 Mutation stießen nicht bei allen Bundesländern auf Zuspruch. Was entschieden wurde und welche Länder aus der Reihe springen, haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Der Lockdown geht weiter und zwar mindestens noch bis zum 31.01.2021. Alle Maßnahmen die vorerst bis zum 10.01.2021 beschlossen wurden, gelten weiterhin. Stärkere Regelungen treten hinzu: Freizeiteinrichtungen, Restaurants und Cafés bleiben geschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin dazu angehalten zuhause zu bleiben und ihre Kontakte auf ein Minimum zu beschränken. Das Arbeiten vom Home-Office soll den Arbeitnehmern möglich gemacht werden. Betriebskantinen bleiben soweit es geht geschlossen. Mitnahmemöglichkeiten dürfen angeboten werden. Der Verzehr des Essens vor Ort ist nicht gestattet.
Über die Feiertage haben wir die Einschränkungen schon zu spüren bekommen. Doch nun sind die Kontaktbeschränkung auf zwei Haushalte bereits wieder hinfällig. Sie wird durch eine härtere Maßnahme abgelöst: Ab sofort ist es einem Haushalt nur noch gestattet sich mit bloß einer Person aus einem anderen Haushalt zu treffen. Die Spezialregelungen für Kinder bis zu 14 Jahren gelten ebenfalls nicht mehr.
Um den Wohnort herum wird die Bewegungsfreiheit auf 15 km eingeschränkt, sofern man sich in einem Hotspot befindet. Der Radius beginnt ab der Stadtgrenze. In Folge eines triftigen Grundes darf davon eine Ausnahme gemacht werden. Ein Tagesausflug zählt nicht als solcher. Gerade nach den Schneeausflügen der letzten Tage, sei dies ausgeschlossen, so Kanzlerin Angela Merkel. Diese Regelungen gelten für Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Obwohl aus der Erklärung des Bund-Länder-Treffens hervorgeht, dass Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen eine Bedeutsamkeit zugesprochen wird, um nicht nur die Bildung der Kinder zu garantieren, sondern auch beiden Elternteilen einen Beruf zu ermöglichen. So werden dennoch die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen bezüglich dieses Bereichs nach dem Beschluss vom 13.12.2020 bis Ende Januar ausgeweitet. Die Schulen und Kitas werden damit angewiesen weitestgehend geschlossen zu bleiben. Dabei wird zugestanden, dass der Distanzunterricht über längere Zeit negative Einwirkungen auf die sozialen Fähigkeiten und die Bildungsbiographien der Schülerinnen und Schüler haben könnte. Der Bund und die Länder seien sich dessen bewusst.
Üblicherweise wird Kinderkrankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse ausgezahlt, wenn Elternteile von der Arbeit fern bleiben müssen, da sie ihr krankes Kind zuhause gesundpflegen müssen.
Der Bund plant gesetzlich zu regeln, dass aufgrund der Corona Pandemie das Kinderkrankengeld in 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (bei Alleinerziehenden sogar 20 weitere Tage) gestattet wird. Dies soll auch für die Fälle gewährt werden, wenn die Schulen oder die Kitas die Kinder aufgrund der pandemiebedingten Schließung nicht aufnehmen können oder eine Präsenzpflicht im Unterricht vorübergehend aufgehoben und daher eine häusliche Betreuung notwendig ist.
Einreisende aus Risikogebieten müssen in Zukunft mit einer Testpflicht rechnen. Ab dem 11.01.2021 sind betroffene Reisende dazu verpflichtet bis zu 48 Stunden vor der Anreise oder sofort nach der Einreise einen Test durchführen zu lassen. Die zehntägige Qurantänepflicht bleibt weiterhin bestehen. Diese kann bei einem weiteren negativen Corona Testergebnis (2-Test-Strategie) frühestens am fünften Tag der Quarantäne aufgehoben werden. Die digitale Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten bleibt weiterhin bestehen. Der Bund und die Länder weisen aber verstärkt darauf hin , dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund gemieden werden sollten. Aufgrund der neuen Mutation des Coronavirus wird die Bundespolizei bei unvermeidbaren Einreisen aus Gebieten, wo diese Mutation bereits vorgekommen ist, die Einhaltung der speziellen Einreisebestimmungen insbesondere überprüfen.
In früheren Beschlüssen war der Impfbeginn ab 2021 geplant. Nun war es u.a. wegen einer früheren Zulassung des Impfstoffes von BioNTech / Pfizer möglich am 27.12.2020 mit den Impfungen in ganz Deutschland zu starten. Bis zum 01.02.2021 sollen 4 Millionen Impfdosen an alle Länder ausgeliefert werden, so dass Mitte Februar in allen Alten- und Pflegeheimen die Impfoption angeboten werden kann. Weitere Produktkapazitäten sollen so schnell wie möglich erschlossen werden. Weitere Impfstoffe werden im 1. Quartal 2021 erwartet. So ist aktuell der Impfstoff von "Moderna" zuletzt als weiterer Impfstoff zugelassen worden.
Aufgrund hoher Inzidenzahlen und weiteren Corona Ausbrüchen in den Alten- und Pflegeheimen sollen nun Freiwillige rekrutiert werden, um umfangreiche Schnelltests von Besuchern und Personal durchzuführen. Zumindest bis die dortigen Impfungen mit beiden Impfdosen abgeschlossen sind und sich eine dementsprechende Immunität gebildet hat. Die Einrichtungen sind dazu verpflichtet eine umfangreiche Umsetzung der Testanordnung zu gewährleisten.
Alle Beschränkungsmaßnahmen wurden bisher durch finanzielle Hilfsprogramme von Bund und Ländern so gut es ging ausgeglichen. So soll bis zum 10.01.2021 eine vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder vollzogen werden. Dezemberhilfen können seit Mitte Dezember 2020 beantragt werden und werden seit Anfang Januar ausgezahlt. Die ersten Auszahlungen der Überbrückungshilfe III, die noch bis Ende Juni 2021 läuft, werden durch die Länder im 1. Quartal 2021 vollzogen.
Der Beschluss von Bund und Ländern war erst wenige Stunden alt, da sprachen sich bereits die ersten Bundesländer gegen die Maßnahmen aus. So will Thüringen aus dem Beschluss über den 15 km Bewegungsradius keine Verpflichtung, sondern lediglich eine Empfehlung herleiten.
Niedersachsen tut sich ebenfalls schwer mit den Bewegungsbeschränkungen in Hotspots. Dies soll anhand der Verhältnismäßigkeit untersucht werden.
Baden-Württemberg will hingegen Grundschulen und Kitas ab dem 18.01.2021 wieder öffnen, soweit die Infektionszahlen dies zuließen.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern sprach man sich gegen eine Schließung der Schulen aus. Schüler der Abschlussklassen sollen noch in der kommenden Woche wieder zur Schule gehen können.
Am 25.01.2021 werden der Bund und die Länder sich erneut zusammenfinden, um die Maßnahmen für Februar zu entscheiden.