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Interview mit Philipp Skerbek und IT-Business
Gerade beim Thema Homeoffice und während der Quarantäne gibt es unterschiedliche Meldungen im Internet zu finden. So steht auf der Seite des Deutschen Gewerkschaftsbunds: „Personen, die unter amtlich angeordneter Quarantäne stehen oder dem sogenannten beruflichen Beschäftigungsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz unterliegen, sind von ihrer Arbeitsverpflichtung befreit.“
Ganz so einfach ist das allerdings nicht, wie Philipp Skerbek, Rechtsanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz & IT- und Internetrecht, erklärt.
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