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Viele Unternehmen neigen dazu, sich Kundenbewertungen auf Amazon einfach zu kaufen, um bei möglichen Kunden besser anzukommen. Doch ist das überhaupt zulässig und worauf sollte man eventuell achten, um nicht wettbewerbswidrig zu handeln?
Dabei hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass der Händler bei gekauften Kundenrezensionen darauf hinweisen muss, dass der Rezensent hierfür einen finanziellen Vorteil erhalten hat, da dies ansonsten wettbewerbswidrig sei (LG Hamburg, Urt. v. 07.10.2021 - Az.: 327 O 407/19).
In diesem Fall klagte Amazon gegen ein Unternehmen, das Amazon-Händlern gekaufte Kundenbewertungen und Rezensionen anbot. Dabei können Händler dem Unternehmen Geld bezahlen, und dieses veröffentlicht dann unter dem jeweiligen Produkt Rezensionen. Auch Produkttester waren hierunter, die dann Produkte begünstigt oder sogar kostenlos erhielten. Amazon hielt dies für wettbewerbswidrig, denn es wurde nicht darauf hingewiesen, dass die getesteten Produkte begünstigt oder kostenlos erhalten worden sind.
Dies verstoße nämlich gegen §§ 3, 5a Absatz 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Demnach muss man den Zweck einer geschäftlichen Handlung kenntlich machen und gerade das Nichtkenntlichmachen muss dazu geeignet sein, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Handlung zu veranlassen, die er ansonsten nicht getroffen hätte. Dies sei hier der Fall. Denn der Kunde schenkt den Kundenbewertungen und Rezensionen, die unentgeltlich gekauft werden, ein höheres Vertrauen als welchen, die gekauft wurden sind. Und tätigt bei ersterem eher den Kauf. Zudem verwirrt dies den Verbraucher und erzeugt bei diesem eine falsche Verkehrsvorstellung.
Grundsätzlich haftet die Firma bei Verstößen. Das Landgericht Hamburg entschied jedoch, wenn im Hintergrund aktiv noch andere Personen die Handlungen unterstützen, haftet nicht nur die Firma, sondern auch der Geschäftsführer, wenn er aus einer Gesamtschau und -würdigung der Umstände die wettbewerbswidrigen Handlungen, nämlich das Rezensionen schreiben, aktiv gesteuert hat.
Kundenbewertungen zu kaufen ist grundsätzlich erstmal nicht unzulässig. Jedoch muss man unbedingt darauf achten, diese als entgeltlich zu kennzeichnen, da man sonst wettbewerbswidrig handelt und der Gefahr unterläuft, dass jemand hiergegen klagt. So kann man leicht Fehler machen und sollte lieber echte Kundenbewertungen nutzen.
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