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| Datenschutzrecht, Internetrecht
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Mit einem neuen Gesetz will die EU, dass Internet-Konzerne dazu verpflichtet werden, schneller und besser gegen Hetze, Desinformation und gefälschte Produkte vorzugehen. Im Beitrag erfahren Sie, was das bedeutet und für wen es gilt.
Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments haben sich auf ein Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act – kurz: DSA) geeinigt. Ähnlich wie die EU-Verordnung für Online-Plattformen 2020 soll dieses Gesetz eine strengere Aufsicht von Online-Plattformen und für mehr Schutz der Verbraucher sorgen. Wir zeigen Ihnen, was das Gesetz genau besagt.
Die Gesetze gelten für digitale Dienste, die den Verbrauchern beispielsweise Zugang zu Waren und Inhalten ermöglichen. Darunter fallen auch große Online-Konzerne, also Suchmaschinen und Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern, wie z.B. Google, YouTube, Meta (Facebook), Instagram, Linked In, Amazon, Apple und Twitter. Diese großen Konzerne sollen mehr Regeln befolgen, als kleinere Unternehmen. Ausnahmen gibt es bei Online-Konzernen, die weniger als 45 Millionen aktive Nutzer im Monat haben.
Das EU-Digitalgesetz besagt, dass alles, was offline illegal ist, auch online illegal sein soll. Beispielsweise Hassreden, Terrorpropaganda, aber auch gefälschte Produkte, die auf Online-Marktplätzen verkauft werden. Die Unternehmen haben nun also eine größere Verantwortung und müssen darauf achten, was die Nutzer und Nutzerinnen auf ihren Plattformen treiben.
Unternehmen müssen illegale Inhalte wie Hassreden, Gewaltaufrufe oder Terrorpropaganda zügig entfernen, wenn sie darüber informiert werden. Hier gilt ein Zeitlimit von 24 Stunden. Die folgenden Möglichkeiten haben die Nutzer und Nutzerinnen:
Wenn Nutzer und Nutzerinnen häufig illegale Inhalte posten und verbreiten, sollen die meisten Online-Plattformen die Möglichkeit haben, sie zu sperren. Hiervon müsse allerdings die Meinungsfreiheit geschützt bleiben.
Das Datenschutzrecht spielt weiterhin natürlich eine große Rolle. Insbesondere bei den Werbeanzeigen. Zwar können wir sie momentan nur eingeschränkt personalisieren, aber das Gesetz sieht vor, sensible Daten, wie Sexualität, Religion und Politik nur begrenzt für Werbung zu verwenden. Minderjährige sollen hiervon komplett freigestellt werden.
Außerdem sollen soziale Netzwerke die Algorithmen, die sie für Empfehlungen verwenden, transparenter gestalten und in ihren AGB die wichtigsten Kernpunkte hierfür angeben, und auch die Möglichkeit anbieten, diese Parameter zu ändern.
Irreführende Benutzeroberflächen, wie zum Beispiel Cookie-Einstellungen, sollen weitgehend verboten werden. Dadurch sollen weniger Fälschungen im Internet landen. Als irreführende Benutzeroberfläche gelten auch sogenannte „dark patterns“, also manipulative Design-Praktiken.
Ein Krisenmechanismus, den die EU-Kommission wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine nachträglich vorgeschlagen hatte, soll in Fällen wie Krieg, Pandemie oder Terror Manipulatioenn im Netz einschränken. Online-Plattformen könnten etwa gezwungen werden, Informationen an Aufsichtsbehörden und Experten abzugeben, um weitere Desinformation zu stoppen.
Bei Verstößen gegen das EU-Digitalgesetz drohen den Unternehmen Bußgelder von bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. bei einem Umsatz von 118 Milliarden Dollar können das bis zu sieben Milliarden Dollar sein. Bei wiederholten Verstößen können Unternehmen sogar von Geschäften in der EU ausgeschlossen werden. Außerdem soll ein Zwangsgeld von fünf Prozent des Tagesumsatzes verhängt werden können, um einen Verstoß gegen den DSA zu beenden.
Die großen Online-Konzerne sollen der EU-Kommission Zugang zu ihren Daten gewähren, damit sie die Einhaltung der Regeln beaufsichtigen kann. Bei den kleineren Unternehmen soll eine zuständige Behörde mit Ermittlungs- und Sanktionsbefugnissen in dem jeweiligen EU-Land, in dem die Firma ihren Hauptsitz hat, die Einhaltung der Regeln kontrollieren. In Deutschland kommen hierfür die Bundesnetzagentur und die Landesmedienanstalten in Frage.
Schon vor Jahren hatte Deutschland mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ein Gesetz zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede. Dieses dürfte durch den DSA nun hinfällig werden, weil der DSA einen größeren Geltungsbereich hat. Das zuständige Bundesverkehrsministerium teilte inzwischen mit, dass ein Digitale-Dienste-Gesetz erarbeitet werden solle und die bestehenden nationalen Gesetze umfänglich überarbeitet werden müssten.
Das EU-Parlament und die EU-Staaten müssen das Abkommen erst noch formell bestätigen. Danach gibt es eine Übergangsfrist von 15 Monaten, bis es in Kraft tritt. Für große Unternehmen und Suchmaschinen (siehe oben) sollen die Regeln bereits 4 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes gelten.
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