Rechtsanwalt und Spezialist für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Dr. Christian Hadan
Das Gesetz zum besseren Schutz von Geschäftsgeheimnissen wurde am 21. März 2019 vom Bundestag mit fast einjähriger Verspätung verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen sich Unternehmen künftig einfacher bei Rechtsverletzungen, zum Beispiel bei der unerlaubten Erlangung, Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen, wehren können.
Ab wann gilt das neue GeschGehG?
Das Gesetz wird voraussichtlich noch im Jahre 2019 in Kraft treten. Da das GeschGehG jedoch auf einer EU-Richtlinie (EU-Richtlinie 2016/943 zum "Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung") basiert, deren Umsetzungsfrist für die Mitgliedsstaaten bereits im Jahre 2018 abgelaufen ist, können deutsche Gerichte die EU-Richtlinie bereits jetzt direkt anwenden.
Was bezweckt das neue GeschGehG?
Mit dem neuen Gesetz soll der bereits bestehende Schutz von Unternehmen gegenüber Wettbewerbern verbessert und mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Bislang erfolgte der Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor allem über die Strafvorschriften der §§ 17 ff. des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie über die §§ 823, 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine gesetzliche Definition für die Begrifflichkeit „Geschäftsgeheimnis“ gab es bislang nicht. Dies wird sich mit dem neuen GeschGehG nunmehr ändern.
Die Legaldefinition des Geschäftsgeheimnisses nach dem neuen GeschGehG
Wörtlich heißt es in § 2 GeschGehG-Entwurf wie folgt:
„Im Sinne diese Gesetzes ist
Geschäftsgeheimnis, eine Information die
Was ändert sich danach für die Inhaber eines Geschäftsgeheimnisses?
Da es nach der neuen Rechtslage für die Einordnung einer Information als Geschäftsgeheimnis nicht mehr auf den subjektiven Willen des Inhabers der Informationen ankommt, sondern vor allem auf die Einhaltung von objektiven Geheimhaltungsmaßnahmen, müssen die Inhaber von geheimhaltungsbedürftigen Informationen künftig angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergreifen und solche im Falle eines gerichtlichen Rechtsstreits auch nachweisen können.
Je nach wirtschaftlichen Wert der im Einzelnen schutzbedürftigen Informationen kommen unter anderem folgende Maßnahmen in Betracht:
Gerne unterstützten wir Sie bzw. Ihr Unternehmen bei der Implementierung von im Einklang mit dem neuen Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen stehenden rechtlichen Schutzmechanismen.
Für weitere Infos zu diesem Thema oder bei anderen Rechtsfragen kontaktieren Sie uns gern H I E R !