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Stars, Politiker und Influencer wie Joko Winterscheidt, Christian Lindner oder Caro Daur – sie alle sprechen über Clubhouse. Jeder möchte mitmachen bei der Podcast-artigen neuen Plattform. So hat sie sich in kürzester Zeit auf Platz 1 der deutschen App-Store-Charts katapultiert. Aber was genau steckt eigentlich dahinter? Könnte der Social Media Markt um Facebook, Instagram, WhatsApp, Twitter und YouTube wirklich langfristig um Clubhouse ergänzt werden? Die Anwälte von SBS Legal erklären dahingehende juristische Bedenken. Denn: In Sachen Datenschutz muss die App wohl noch einiges verbessern. Und auch Hass und Hetze könnten bald Probleme bereiten…
Es scheint, als würden in Zeiten von Corona viele Leute vor allem den spontanen Austausch mit alten und auch neuen Bekanntschaften vermissen, wo doch die Gespräche an der Kaffeemaschine im Büro, an Messeständen, auf Partys und anderen sozialen Events wegfallen. Dieses Bedürfnis möchte Clubhouse stillen. Die App ist eine Soziale Plattform für interaktive Live-Podcasts. Alles dreht sich um die sogenannten „Events“ und „Räume“ wie „Mittags im Regierungsviertel“ oder „Trash und Feuilleton“: Denen kann man beitreten und dann einem Vortrag oder Gespräch über Politik, Social Media, Sport uvm. live zuschauen – bzw. eher zuhören. Es wird nämlich kein Video, sondern nur die Audiospur übertragen. So geben z.B. Marketing-Profis Tipps, wie man seine Reichweite auf Instagram ausbauen kann. Aber auch Kevin Kühnert (SPD) und Phillip Amthor (CDU) haben schon spätabends in ungezwungener Atmosphäre über Politik diskutiert.
Hat man als Zuhörer eine Frage oder möchte man mitdiskutieren, kann man sich per virtueller Hand melden. Der Moderator entscheidet dann, ob man drankommt, um etwas sagen zu dürfen. Eine Kommentar-Spalte gibt es nicht und auch anderweitige Reaktionen, z.B. in Form von Emojis, sind nicht möglich. Insofern unterscheidet sich Clubhouse von herkömmlichen Podcasts, von Twitter und von Video-Life-Streams also dahingehend, dass man theoretisch live mitmachen, aber nicht jeder einfach seinen Senf dazugeben kann. Außerdem konzentriert man sich statt auf ein Bild nur auf den Ton.
In den USA ist Clubhouse schon im April letzten Jahres online gegangen. Als nun am 15. Januar 2021 die aktuelle Version erschienen ist, ging der Hype in Deutschland richtig los. Investmentfirmen wie Andreessen Horowitz und Kortschak Investment sollen schon viel Geld in die App hineingesteckt haben. Mittlerweile wird sie mit und 100 Millionen US-Dollar bewertet. Dieser Erfolg ist sicherlich kein Zufall. Immerhin sind die Clubhouse-Entwickler keine Neulinge im Business. Paul Davidson und Rohan Seth arbeiteten schon für Pinterest und Google, bevor sie jetzt über ihr Start-up Alpha Exploration Co. in Salt Lake City (Utah, USA) ihre eigene Plattform herausgebracht haben.
Dass die Live-Podcasts sich so einer Beliebtheit erfreuen, ist nicht zuletzt wohl einem gelungenen Marketing verdanken: Promotion durch Influencer. Gleichzeitig kann momentan noch nicht jeder einfach dem durchaus exklusiv anmutenden „Klub“ beitreten. So besteht eine künstliche Verknappung. Und das führt zum FOMO-Effekt, dem „fear of missing out“. Eben weil es nicht jeder kann, möchten alle genau das – mitmachen.
Zutritt zur Plattform haben bisher nur Apple-User und auch nur diejenigen, die eine Einladung erhalten haben. Diese erhält man durch andere Nutzer. Aber: Jeder kann lediglich zwei „Invites“ vergeben. Man muss also quasi zu den zwei besten Freunden von jemandem gehören, der schon bei Clubhouse ist, um von dem eingeladen zu werden… So haben sich mittlerweile (ausgehend vom Doppelgänger Tech Talk Podcast um Phillip Glöckler und Phillip Klöckner) Telegramm-Gruppen gebildet, in denen Clubhouse-Einladungen untereinander vergeben werden. Dort kann man eine Einladung erhalten und dann wiederum seine beiden Invites in die Gruppe stellen.
Künftig soll Clubhouse für jeden frei zugänglich sein. Wann genau, ist aber noch nicht angekündigt worden.
Die deutschen und auch die europäischen Datenschutzbehörden werfen derzeit einen genauen Blick auf Clubhouse. Das sei gar nicht so einfach, da das Unternehmen keine Niederlassung in der EU hat. Erste Kritik gibt es deswegen vor allem an der Intransparenz, der Kontaktübertragung und der Aufzeichnung von Gesprächen.
1. Schattenprofile: Clubhouse hat Zugriff auf das gesamte Adressbuch
Damit man zwei Einladungen an Freunde verteilen kann, muss man Clubhouse erlauben, auf alle seine Kontakte zugreifen zu dürfen – also deren persönlichen Daten aus dem Adressbuch auf Server in den USA überliefern zu dürfen. Wirklich DSGVO-konform ist das nicht, meinen einige Datenschutzbeauftragte der Länder dazu. Denn eigentlich braucht man dafür die Zustimmung jeder einzelnen betroffenen Person. Diese haben ein Recht auf Information und müssen der Datenverarbeitung auch widersprechen können.
„Ob die #Clubhouse-Nutzer vor der Erlaubnis, dass der Anbieter die Daten ihrer Kontakte hochladen kann, auch deren Einwilligungen dafür eingeholt haben?“, schreibt der Bundesdatenschutzbeauftragte deswegen kritisch-ironisch auf Twitter und setzt noch den Hashtag „#sameprocedureaseveryyear“ hintendran. Denn wie Clubhouse verlangt auch WhatsApp von seinen Nutzern, auf deren Kontakte zugreifen zu dürfen. Wahrscheinlich werden mit deren Daten dann sogenannte Schattenprofile erstellt: Aus verschiedenen Datenquellen kann sich eine Plattform dann nämlich ein ziemlich genaues Bild von Leuten machen – auch wenn sie nie selbst ein Profil bei der Plattform erstellt haben. Das versuchen Datenschützer schon seit Jahren zu unterbinden und stattdessen z.B. den Hashwert zu etablieren, der nur eine Zahlenfolge zum Abgleich statt konkreter persönlicher Daten abbildet. Es bleibt fraglich, ob sie das bei Clubhouse durchsetzen können werden…
2. Intransparenz: Wofür werden die Daten verwendet?
Clubhouse speichert u.a. Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Profilfoto, Nutzungsdaten (welche Themen einen interessieren und mit wem man in der App interagiert), Ortsdaten und Daten über das Handy bzw. Tablet – für „future services“. Was genau das sein soll, wird dabei nicht klar. Man weiß also gar nicht, wofür diese ganzen Daten, die über einen gesammelt werden, wirklich verwendet werden.
Dass es bei Clubhouse keinen direkten Ansprechpartner für Datenschutzanfragen gibt, macht die Sache auch nicht leichter. Und es ist im Übrigen auch ein DSGVO-Verstoß, meint der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar.
3. Aufzeichnung von Gesprächen: Datenschutz vs. Hate Speech
Zwar kann man als Nutzer die Talk-Runden bei Clubhouse nur live miterleben und eben nicht auch später noch on demand nachhören, aber trotzdem werden die Gespräche von der App aufgezeichnet. Rassistische oder sexistische Aussagen z.B. sollen so festgehalten und geahndet werden können. Am Ende des Gesprächs werde die Audio-Spur dann auch wieder gelöscht. Aber so ganz sicher ist das nicht. Auch fragwürdig: Sobald es auch nur eine einzige Beschwerde wegen einer möglicherweise unzulässigen Äußerung gibt, wird schlicht das gesamte Gespräch gespeichert.
Hier prallen also Datenschutz und Schutz vor Hate Speech aufeinander. Denn auch letzteres könnte ein Problem werden…
Noch gilt die Clubhouse-Bubble in Deutschland als „akademisch“, „elitär“, „unschuldig“ und „nett“. Denn bislang finden dort nur Tipps für Influencer-Marketing, Gespräche über Sport oder gesittete Politik-Talks statt. Geradezu das Gegenteil also von dem, was sich leider oft auf Twitter oder Facebook abspielt. Doch Fälle aus den USA zeigen: Auch Clubhouse ist nicht immun gegen Inhalte voller Hass und Hetze. Dort gibt es bereits Räume, in denen Verschwörungs„theorien“, Fake News sowie rassistische und sexistische Inhalte geteilt werden. Die Community-Guidelines von Clubhouse verbieten solche Inhalte zwar, aber oft wird das nicht hinreichend durchgesetzt.
Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und Sexismus: Die Intersektionalität dieser Ideologien und ihre Verbreitung im Internet ist kein neues Phänomen. Von Facebook, Twitter und Co. ist es bisher noch nicht gelöst worden. Das sollte Clubhouse aber nicht von seiner Verantwortung befreien, dagegen vorzugehen. Zum Beispiel müssten Nutzer (Moderatoren wie Zuhörer), die gegen Gesetze und Richtlinien verstoßen, konsequent gesperrt werden – damit die Live-Podcasts nicht bloß ein neues Sammelbecken für Hass und Hetze werden.
Das Internet stellt die Rechtswelt immer wieder vor neue Herausforderungen. Bevor beispielsweise eine neue App auf den Markt kommt, gibt es so einiges in juristischer Hinsicht zu klären. Und wie der Fall Clubhouse zeigt, sind insbesondere der Datenschutz sowie Hate Speech stets im Zentrum der Aufmerksamkeit.
Als Kanzlei für Datenschutzrecht und Internetrecht sind wir von SBS Legal sind auf solche Fälle spezialisiert. Unsere fachkundigen Rechtsanwälte betreuen Sie kompetent in allen entsprechenden Angelegenheiten, sodass Sie die von der Rechtsprechung gesetzten Maßstäbe souverän umsetzen können.
Gern stehen wir auch Ihnen als Partner zur Seite. Kontaktieren Sie uns: Es ist uns ein persönliches Anliegen, Ihren Erfolg zu gestalten.
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