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| Datenschutzrecht, Sonstige Rechtsgebiete
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Viele Jahre lang wurden die Aufnahmen auf Google Street View nicht aktualisiert, doch seit 2023 fahren die Kameraautos wieder durch die deutschen Straßen. Dabei nehmen die Kameras alles auf, was ihnen auf dem Weg begegnet, um die Aufnahmen anschließend auf Google Maps im Internet zu veröffentlichen. Wer datenschutzrechtliche Bedenken hat und sein eigenes Haus bei Street View ausblenden will, muss dafür einen gesonderten Antrag einreichen und Widerspruch erheben.
Google Street View wurde bereits 2010 eingeführt. Die Aufnahmen dafür starteten damals bereits 2008. Um den neuen Dienst gab es bei der Einführung einen großen Wirbel - allerdings nicht nur positiv. Die damalige Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner warb sogar dafür, Google die Verwendung der Fotos zu verbieten. Als später zudem öffentlich wurde, dass die Kameraautos im Vorbeifahren auch die Daten von Internetanschlüssen erfasst hatten, folgte eine Welle an Verpixelungsanträgen, um die eigenen Daten zu schützen. Es folgten zunächst keine neuen Aktualisierungen seitens Google und spätere Kamerafahrten dienten lediglich dazu, neue Straßenschilder für die Navigation mit Google Maps zu erfassen.
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Während Google selbst jahrelang auf Aktualisierungen verzichtete, hielt sich auch die Konkurrenz zurück, bis Apple 2022 mit Apple Maps ein eigenes Angebot einführte. Dieses Mal folgte keine Verpixelungswelle aus Datenschutz-Bedenken. Auch Google erreichten immer mehr Anfragen zu der Unterschieden zwischen der Darstellung auf Street View und der echte Welt, weshalb der Konzern ebenfalls im Juni 2023 wieder mit Aufnahmefahrten begann. Die letzten Aufnahmen fanden im April laut Google im April 2024 statt.
Wer nun Bedenken in Bezug auf den eigenen Datenschutz hat, kann der Veröffentlichung von Bildern des eigenen Hauses widersprechen. Die Verpixelung muss allerdings neu beantragt werden und Widersprüche, die bereits 2010 erhoben wurden, gelten nicht mehr. Der "neue" Widerspruch ist per e-Mail, Webformular oder Brief möglich. Für letzteres ist ein Beispielexemplar von der Hamburger Datenschutzbehörde veröffentlicht worden. Daneben besteht die Möglichkeit, die Funktion "Problem melden" bei Google Maps zu nutzen und das Anliegen dort zu schildern.
Alle, die besorgt sind, dass auch Gesichter oder Autokennzeichen auf Street View zu sehen sein werden, können jedoch beruhigt sein. Während die Verpixelung von Gebäuden explizit beantragt werden muss, werden Gesichter und Kennzeichen automatisch unkenntlich gemacht. Ein Widerspruch ist dafür nicht erforderlich.
Zunächst bestand Verwirrung darüber, welche Aufnahmen Google tatsächlich für Street View verwenden wollte. So sagte der zuständige Hamburger Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs, dass Google zwar im März 2023 Fragen rund um die Veröffentlichung neuer Bilder gestellt hatte, die Öffentlichkeit zum Zeitpunkt der Aufnahmen im Jahr 2022 allerdings nicht darüber informiert war, dass die Bilder auch für Street View verwendet werden könnten. Laut Google finden die Aktualisierungen nun in enger Abstimmung mit Fuchs statt. Fuchs kann als zuständiger Beauftragter in Hamburg dabei helfen, den Datenschutz zu gewährleisten, weil die deutsche Zentrale des Google-Konzerns in Hamburg ansässig ist.
Das Datenschutzrecht ist vielseitig und befindet sich in einem stetigen Wandel. Um dabei stets den Überblick zu behalten, ist ein erfahrener Rechtsbeistand von höchster Bedeutung. Unsere Anwälte von SBS LEGAL überzeugen mit ihrer fachlichen Expertise und beraten Sie optimal.
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