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| Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht

Datenschutz im digitalen Handelsregister verbessert!


Mit der Einführung des digitalen Handelsregisters im August 2022 wurde vieles einfacher. Denn dieses ist nun für jeden frei einsehbar. Früher musste man hierfür bezahlen oder sich registrieren. Heute kann man mit wenigen Klicks Informationen zu Hunderttausenden Unternehmen einsehen. Problematisch ist dabei, dass hier teilweise Dokumente mit personenbezogenen Daten hochgeladen werden. So konnte etwa jeder Ausweiskopien oder Erbscheine sehen. Und das, obwohl das für den Rechtsverkehr nicht erforderlich ist.  Datenschutz ist jedoch sehr wichtig, und dieser wurde hier regelmäßig verletzt. Daher hat das Bundesjustizministerium nun Abhilfe geschaffen und die Handelsregisterverordnung angepasst. Diese regelt, wie das Handelsregister einzurichten und zu führen ist.

Wieso ist das Handelsregister jetzt digital?

Aufgrund der Digitalisierungsrichtlinie der EU ist das Handelsregister nun digital, um einen grenzüberschreitenden Informationsaustausch zu ermöglichen. Zudem soll es einfacher werden, eine Gesellschaft zu gründen. Aber durch das im August 2022 online gegangene Handelsregister sind auch Gefahren entstanden. Denn die Dokumente der Gesellschaften enthalten oft Geburtstage, Adressen, Kontodaten und Unterschriften. Dies stellt aufgrund der Möglichkeit, diese personenbezogenen Daten jederzeit überall kostenlos abrufen zu können, ein großes Datenschutzproblem dar.

Anpassung der HRV zum Schutz von personenbezogenen Daten

Um personenbezogene Daten in Zukunft besser zu schützen, wurden daher insbesondere der §9 und der §12 der Handelsregisterverordnung anpasst. Grund hierfür waren Berichte, die auf Datenschutzbedenken aufgrund von frei zugänglichen personenbezogenen Daten hingewiesen haben, die für den Rechtsverkehr nicht erforderlich sind. Ab sofort müssen daher nur Dokumente, welche aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften eingereicht werden müssen, in das digitale Handelsregister eingetragen werden. Also gerade keine Ausweiskopien mehr. Zudem sollen ausdrücklich keine Dokumente mehr aufgenommen werden, welche das Registergericht zur Amtsermittlung zur Würdigung des Sachverhalts angefordert und übermittelt hat.

Es wird zudem klargestellt, dass Einzahlungsbelege, Erbscheine, Erbverträge, öffentliche Testamente und europäische Nachlasszeugnisse nicht mehr in den Registerordner aufgenommen werden dürfen.

Die Änderungen der Handelsregisterverordnung sind bereits zum 23.12.2022 in Kraft getreten.

Zudem neu: Dokumentenaustausch

In dem neuen §9 Absatz 7 der HRV wird nun die Möglichkeit des Dokumentenaustauschs geregelt. Dies wurde so bereits in der Praxis gehandhabt und hat jetzt seinen Weg in die gesetzliche Regelung gefunden. Danach ist es jetzt möglich, ein Dokument, welches personenbezogene Daten enthält, welche nun nach §9 HRV nicht mehr ins Handelsregister gehören, durch ein Dokument ohne diese Angaben zu ersetzen. Dafür reicht man ein solches einfach beim Handelsregister ein. Das ursprüngliche Dokument ist dann zukünftig für den Rechtsverkehr nicht mehr einsehbar.

Weitere Anpassungen jederzeit möglich

Mit dem digitalen Handelsregister steht das Bundesjustizministerium vor einer neuen Herausforderung. Da dies noch nicht lange online ist, können sich jederzeit weitere Probleme bilden. Um auf solche möglichst schnell reagieren und passende Änderungen vornehmen zu können, steht das Bundesjustizministerium mit den Landesjustizverwaltungen und der Bundesnotarkammer in Kontakt. So kann auf mögliche Probleme zeitnah reagiert werden.

Die Digitalisierung geht voran: BGBL ausschließlich online!

Die Digitalisierung hat nun auch das Bundesgesetzblatt erreicht. Dieses wird seit dem 01.01.2023 nur noch ausschließlich auf der Internetseite www.recht.bund.de veröffentlicht. Gesetze und Verordnungen werden zukünftig nur noch dort verkündet. Damit ist die papiergebundene Ausgabe des BGBL Geschichte.

Zahlreiche Vorteile für den Bürger

Die bisher gedruckte amtliche Fassung war bislang immer schwer zu beschaffen. Entweder man musste diese gegen Entgelt beziehen oder eine Bibliothek aufsuchen. Das waren große Umstände für den Normalbürger. Online gab es nur die Kopie des BGBL und nicht die verbindliche amtliche Fassung. Mit der Digitalisierung ist die Informationsbeschaffung nun deutlich erleichtert worden und vor allem für den Normalbürger kostenlos.

Zudem wird der ganze Prozess erleichtert und es können alle digitalen Features genutzt werden: Das Bundesgesetzblatt kann ausgedruckt, geteilt, herunterladen oder nach bestimmten Schlagwörtern durchsucht werden.

Wie sieht es mit der Sicherheit aus?

Mit der Digitalisierung des BGBL müssen jedoch auch technische Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Um diesen gerecht zu werden, soll unter anderem jede Nummer des  Bundesgesetzblatts mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen werden. Dadurch kann die Echtheit sowie die Unverfälschtheit jederzeit überprüft werden.


SBS LEGAL - Ihr Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht und Gesellschaftsrecht wird ständig erneuert, gerade auch im Wege der Digitalisierung. Gesellschafter haben es oft nicht einfach, die Regelungen zu durchblicken. Wir als Kanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht sind immer auf dem aktuellsten Stand und wissen, worauf Gesellschafter achten müssen.

Haben Sie Fragen zu den Änderungen der Handelsregisterverordnung oder haben Bedenken bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten? Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Rechte gerichtlich sowie außergerichtlich durchzusetzen.

Wir beraten Sie jederzeit fachbasiert und zielorientiert in allen Belangen des Handels- und Gesellschaftsrechts.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Ich habe die Datenschutz-Richtlinien gelesen und stimmen diesen hiermit zu.

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