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Der BaFin-Brief: Sie haben Post!


Unternehmen sollen Fragen zur Geschäftstätigkeit beantworten

Unternehmen erhalten zur Zeit verstärkt Post von der Deutschen Bundesbank oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit dem Betreff einer möglichen unerlaubten Erbringung von Finanzdienstleistungen und/oder Betreibens von Bankgeschäften. In dem Schreiben werden die Unternehmen aufgefordert, Informationen zur Geschäftstätigkeit abzugeben. Dies ist ein durchaus ernstes Unterfangen. Hiermit möchten die deutschen Behörden den Betroffenen ermöglichen, auf unschlüssige Fragen hinsichtlich ihres Geschäftsmodells einzugehen. Diese Umfragen zielen darauf ab, einen Eindruck darüber zu bekommen, wie viele erlaubnispflichtige Geschäfte in Deutschland geführt werden.


Wann werden Unternehmen von der BaFin angeschrieben?

Wenn Sie den BaFin-Brief erhalten haben, dann werden der BaFin Fakten vorliegen, die auf eine unerlaubte Tätigkeit schließen lassen. Solche Schlussfolgerungen kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bereits aus der Aufmachung einer Werbeanzeige oder Ihrer Homepage ziehen. Eine Homepage in deutscher Sprache ist bereits als eine zielgerichtete inländische Geschäftstätigkeit zu verstehen, obwohl sich der Geschäftssitz außerhalb von Deutschland befindet. Folglich kann die BaFin bereits wegen eines deutschen Internetauftritts auf ein Unternehmen aufmerksam werden.
Melden Sie sich gerne bei unseren Anwälten zum Kryptorecht, wenn Sie die Deutsche Bundesbank oder Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angeschrieben hat. Eine anwaltliche Beratung ist in diesem Fall nämlich durchaus von Vorteil! Und zwar ebenso, wenn sich ihr Geschäftssitz außerhalb von Deutschland befindet. Obwohl die Tätigkeit unter das Aufsichtsrecht des Herkunftslandes fällt, könne man nicht ausschließen, dass die Tätigkeit auch einen Bezug zu Deutschland hat. Entscheiden Sie sich dazu, nicht auf die Post von der BaFin zu reagieren, hat dies gravierende Folgen: So müssen Sie damit rechnen, dass von der BaFin Anordnungen gegen Sie im World Wide Web publiziert werden.

Mit welchen Konsequenzen müssen Sie rechnen, wenn Sie nicht auf den BaFin-Brief reagieren?

Eine schriftliche Erlaubnis ist bei der BaFin einzuholen, sobald Sie Zahlungsdienste, Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen bzw. andere erlaubnispflichtige Tätigkeiten in Deutschland erbringen. Wurde hingegen keine Erlaubnis bei der BaFin für diese Tätigkeiten eingeholt, ist die BaFin dazu in der Lage, die Abwicklung der getätigten Geschäft anzuordnen und den Geschäftsbetrieb einzustellen. Verstößt man gegen den Erlaubnisvorbehalt, untergräbt man die Integrität des Finanzsystems, was eine Straftat darstellt und mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.
Zusätzlich werden Sie von der BaFin öffentlich angeprangert. So ist es wahrscheinlich, dass die BaFin die bestehenden Forderungen an den Finanzdienstleister sowie den Unternehmensnamen auf ihrer Homepage veröffentlicht. Ebenso wird die BaFin Publik machen, dass sie angeordnet hat, dass Ihre getätigten Geschäfte abgewickelt werden und der Geschäftsbetrieb eingestellt wird. Dies kann extreme Schäden für Ihre Reputation bei Geschäftspartnern, Kunden und der Hausbank bedeuten. Daher ist es von höchster Priorität rechtzeitig auf den BaFin-Brief zu reagieren, um keine schwerwiegenden Konsequenzen zu verursachen.

Welche Schritte sind beim Umgang mit der BaFin zu beachten?  

Beim Erhalt des BaFin-Briefs sind einige Schritte bei der Kontaktaufnahme mit der BaFin zu beachten: So müssen zunächst die getätigten Geschäfte dargelegt, das Vorhaben aufsichtsrechtlich eingeordnet und die Handlungsmöglichkeiten abgewogen werden. Nur so zeigen Sie ein angemessenes Vorgehen mit der BaFin und schützen sich vor möglichen Anordnungen der Behörde.
Macht Ihre Geschäftstätigkeit es des Weiteren notwendig eine BaFin-Lizenz einzuholen, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Entweder erfolgt eine Umstellung der Geschäftstätigkeit, um diese ohne Erlaubnis weiterhin ausführen zu können oder das BaFin-Erlaubnisverfahren findet im Einzelnen statt, so dass die Finanzdienstleistung ohne Veränderungen ausgeführt werden kann.
Egal für welche Option Sie sich entscheiden, unsere Rechtsanwälte für Kryptorecht stehen dabei gerne an Ihrer Seite und helfen Ihnen beim richtigen Umgang mit der Bundesbank und der BaFin.


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