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CBD und THC sind Bestandteile von Cannabis, bzw. Hanf. Cannabis ist eine Pflanze, bei welcher die Blüten geraucht werden, oder aus welchem Öl oder andere Produkte generiert werden können. Manche Cannabis-Erzeugnisse fallen unter das Betäubungsmittelgesetz, kurz BtMG. Während THC als berauschende Substanz in Deutschland daher illegal ist, sieht das bei dem Bestandteil CBD anders aus. CBD fällt aufgrund der fehlenden berauschenden Wirkung nicht unter das BtMG und kann daher unter bestimmten Umständen in Deutschland legal vertrieben werden.
Zunächst stellt sich die Frage, was genau CBD ist. CBD oder besser gesagt Cannabidiol, ist eins von 113 entdeckten Bestandteilen des weiblichen Hanfs. Im Gegensatz zu THC, hat CBD grundsätzlich keine berauschende Wirkung. Im Gegenteil zu dem berauschenden THC wird dem Cannabis-Bestandteil CBD positive Eigenschaften zugeschrieben, wie entzündungshemmende, entkrampfende, oder auch angstlösende Wirkungen. Auch wenn CBD bis zu 40 % der Bestandteile ausmachen kann, enthalten alle CBD-Produkte dennoch oft einen THC-Gehalt. Beim Vertrieb von CBD-Produkten ist daher einiges zu beachten.
Nicht jeder darf CBD verkaufen. So dürfen Haftprodukte und somit auch CBD nur in den Verkehr gebracht werden, wenn der Vertrieb ausschließlich gewerbliche oder wissenschaftliche Zwecke verfolgt. Durch diese Regelung soll der Missbrauch zu Rauschzwecken und ein Verstoß gegen das BtMG verhindert werden.
Doch wie genau ist die Rechtslage in Deutschland und worauf muss der Vertreiber achten, wenn dieser CBD vertreiben möchte? Wie bereits erwähnt ist CBD in der Regel legal, da CBD keinen Suchtstoff darstellt, auch die World Health Organization (WHO) hat CBD als undenklich eingestuft. Doch immer wieder ist unklar, unter welchen Voraussetzungen CBD nicht legal ist. Der häufigste Grund, der dafür sorgt, dass CBD-Produkte nicht mehr legal sind, ist nicht das CBD selbst, sondern andere neben dem CBD enthaltenen Stoffe. Reines CBD ohne andere Substanzen zu erhalten ist nahezu unmöglich, da CBD schließlich von einer Pflanze mit mindestens 113 anderen Bestandteilen stammt. Konstellationen in welchen CBD illegal wird, sind natürlich oft Konstellationen mit Bestanteilen, welche von sich aus bereits illegal sind. Besonders oft liegt dieser Fall vor, wenn ein zu hoher THC-Gehalt in den CBD-Produkten vorliegt.
Der THC-Gehalt in CBD-Produkten darf einen Wert von 0,2 % nicht übersteigen, da die Produkte sonst illegal sein würden. Diese Grenze einzuhalten ist oft besonders dann kein Problem, wenn die Cannabispflanze weiterverarbeitet wird und CBD Öl oder Kapseln daraus hergestellt werden. Bei CBD-Blüten muss allerdings besonders auf den Gehalt geachtete werden, da hier der verbotene Missbrauch zu Rauschzwecken schneller eintreten kann. Meist werden die Pflanzen gezielt mit einem geringen THC-Gehalt gezüchtet und der Gehalt regelmäßig überprüft. Doch immer wieder kommt es zu Gerichtsverfahren gegen Unternehmen, welche CBD-Produkte mit einem zu hohen THC-Gehalt vertreiben.
Anfang des Jahres 2022 hat das Landgericht Berlin ein Verfahren gegen fünf Angeklagte geführt. Die fünf Personen waren der Geschäftsführer, welcher für den Vertrieb zuständig war, zwei Angestellte und zwei Teilhaber der Unternehmergesellschaft (UG) namens „Bunte Blüte“. Das Unternehmen vertrieb auf einer Online-Plattform und in Spätverkaufsstellen CBD-Produkte, besonders Blüten in Portionen von 2 bis 5 Gramm. Folgende Geschäftstätigkeiten führten schließlich dazu, dass die fünf Personen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes angeklagt wurden.
Das Landgericht Berlin hat die fünf Angeklagten im Klageverfahren freigesprochen, obwohl die CBD-Produkte objektiv unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Als Begründung hatte das Gericht aufgeführt, dass die Angeklagten ihr strafrechtliches Fehlverhalten weder erkannt noch fahrlässig verkannt hätten. Den Angeklagten war scheinbar nicht bewusst, dass ihre CBD-Produkte zu Rauschzwecken missbraucht werden könnten und daher dem BtMG unterfallen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist allerdings anderer Meinung. Da der BGH höhergestellt ist, als das Landgericht, hat er das Recht, das Urteil des Landesgerichtes Berlin zu widerrufen und hat dies auch getan. Der BGH hat das Urteil als rechtsfehlerhaft gesehen, da bestimmte Umstände, wie die Vorstrafen der Angeklagten oder persönliche Verhältnisse, nicht berücksichtigt wurden, welche möglicherweise Anhaltspunkte für das Bewusste verstoßen gegen das BtMG aufgezeigt hätten. Zudem haben die Angeklagten auf ihrer Onlineseite bewusst mit dem Satz geworben, dass ihre Produkte keine Rauschwirkung enthalten. Der Fall wird nun erneut verhandelt und es bleibt abzuwarten, welche Entscheidung das Gericht treffen wird.
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