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In Zeiten der Corona-Pandemie herrscht auf vielen Ebenen große Unsicherheit. Es besteht der Wunsch nach Rechtssicherheit! Vielen Menschen fehlt eine Planungsperspektive. Auch für viele andere Bereiche wissen wir oft nicht, was wir tun und wie wir handeln sollen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unternimmt nun mit einem Gesetz zur mobilen Arbeit den Versuch, zumindest im Bereich des Homeoffices für mehr rechtliche Sicherheit zu sorgen.
Bereits am 30. November 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur mobilen Arbeit vorgelegt. Die Verbände haben nun die Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen.
In den letzten Monaten, in denen Homeoffice so wichtig war, wie nie zuvor, hat dennoch für viele Arbeitnehmer ein hohes Maß an Unsicherheit im Raum gestanden. Das Mobile-Arbeit-Gesetz soll da nun Abhilfe schaffen. Das Gesetz soll nun einen rechtlichen Rahmen im Homeoffice schaffen. Die Arbeitnehmer sollen so nun besser bei Fragen bezüglich der Erfassung der Arbeitszeiten oder bezüglich des Unfallversicherungsschutzes informiert werden. Trotz aller Erwartungen findet sich in dem vorgelegten Entwurf allerdings kein Anspruch auf regelmäßige mobile Arbeit bis zu 24 Tagen im Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche.
Neben einem inoffiziellen Entwurf und einer schriftlichen Anhörung des Sozialausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages zu steuerlichen und arbeitszeitrechtlichen Aspekten von Homeoffice hat die Bundesrechtsanwaltskammer eine Stellungnahme zu Homeoffice und mobilem Arbeiten abgegeben.
Die Bundesrechtsanwaltskammer weist auf viele ungeklärte Fragen hin, die sich alle im Zusammenhang mit der Arbeit im Homeoffice stellen. Bis dato ist nicht eindeutig geklärt, wer zum Beispiel die Haftung für Arbeitsmittel übernimmt, wie soll die Zeiterfassung ablaufen, bzw. wer haftet dafür, wie kann ein Unfallversicherungsschutz aussehen, wie läuft der Arbeitsschutz ab und in welcher Form ist diese Veränderung steuerlich zu berücksichtigen. Gerade jetzt, wo bereits in den vergangenen Monaten und voraussichtlich auch in den kommenden Monaten, viele Arbeitnehmer verschiedene mobile Arbeitsgestaltungen in Anspruch nehmen.
Die derzeit rege diskutierte politische Frage nach einem Anspruch auf Arbeit im Homeoffice hat sich die Bundesrechtsanwaltskammer jedoch, wie es scheint, bewusst nicht geäußert. So heißt es, dass sie lediglich die Position eines neutralen Rechtsanwenders einnimmt. Die Stellungnahme beziehe sich daher lediglich auf die für die Anwartschaft, also aus Rechtsberater-, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerperspektive, relevanten Inhalte.
Unser Team von SBS Legal rund um unsere Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht steht Ihrem Unternehmen zu allen Rechtsfragen zur Verfügung, um Sie kompetent und erfolgreich anwaltlich zu begleiten.
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