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Steuerparadies Deutschland? Das scheint zunächst kaum überzeugend. Immerhin sind die Steuerpflichten im Vergleich zu zahlreichen anderen Ländern hier ziemlich hoch. Doch für die Versteuerung von Krypto-Gewinnen könnte das Ganze anders aussehen. Eine interessante Regelung ermöglicht steuerfreie Auszahlung hoher Gewinne.
Laut einer Studie der OECD liegen wir auf dem zweiten Platz von 38 untersuchten Ländern. Noch heftiger trifft es nur die Belgier. Ein deutscher Single mit durchschnittlichem Einkommen musste danach im vergangenen Jahr 47,9 Prozent seines Gehalts in Form von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen an den Staat abführen. Der Durchschnitt dieser Studie lag bei bloß 34,8 Prozent.
Grundsätzlich ist das Gefühl also richtig, dass in Deutschland hohe Steuern anfallen- sowohl für Kapitalgesellschaften als auch bei der Besteuerung von Arbeitsleistungen Privater. Für Selbstständige sieht das Ganze auch nicht besser aus- sie fühlen sich häufig und begründet durch die Steuerlage entmutigt.
Doch was macht Deutschland im Bezug auf Kryptowährungen ausnahmsweise attraktiv? Grundsätzlich fallen Gewinne aus Geschäften mit Kryptowährungen unter die Einkommensteuer. Die wichtige Vorschrift in Deutschland findet sich jedocch in § 23 Einkommensteuergesetz (EStG). Dort sind sogenannte private Veräußerungsgeschäfte aufgezählt, welche grds. steuerpflichtig sind.
Eine Ausnahme sieht die Norm nämlich in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EstG vor, welche Kryptogewinne betrifft: Die Steuerpflicht für den Verkauf von bspw. Bitcoin gilt nur innerhalb eines Verkaufs nach weniger als einem Jahr des Haltens. Hält man Kryptowährungen also länger als ein Jahr im Besitz, ohne damit Handelsvorgänge zu tätigen, so erklärt sich die mögliche Steueroase. Dann fallen auf die damit erzielten Gewinne nämlich keine Steuern an.
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Dies sind in anderen europäischen Ländern anders aus. So versteuern etwa Frankreich, Italien, Spanien etc. den Verkauf von Kryptowährungen. Zwar in unterschiedlicher Höhe, aber trotzdem: Deutschland kann hier deutlich attraktiver sein.
Deshalb gibt es bereits einige Investoren, welche allein deshalb einen Umzug nach Deutschland erwägen. Dabei sollte man jedoch nicht zu vorschnell sein. Es gilt, einige Besonderheiten zu beachten.
So muss zunächst der jeweilige Kryptohandel einen privaten Charakter haben und keinen gewerblichen. Glücklicherweise ist das deutsche Steuerrecht hier etwas großzügiger als einige andere. So genügt bloß ein häufiges Traden noch nicht für die Gewerbsmäßigkeit.
Kurz mal nach Deutschland zu reisen und dort seine Kryptowährungen zu veräußern, reicht nicht für die Steuerfreiheit. Denn eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass der Handelnde unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig sein muss. Das geht nur, wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt hierzulande liegt.
Für ein abweichendes Herkunftsland bedeutet dies, dass der Anleger nach dem jeweiligen nationalen Recht seine unbeschränkte Steuerpflicht komplett beenden muss. Für einen gewöhnlichen Aufenthalt empfehlen Experten bspw. eine Dauer von mindestens einem Jahr. Dies bedeutet die Aufgabe der dortigen Ansässigkeit und die anderweitige Abwesenheit der sonstigen Steuerpflichten dort.
Beachtet werden müssen dabei insbesondere eine Wegzugsbesteuerung und sonstige nachgelagerten Besteuerungen. Professionelle Beratung auch im Heimatland kann dabei essenziell sein, um zu verhindern, dass die Krypto-Steuerfreiheit durch eine sonstige Steuerpflicht blockiert wird. Das jeweilige nationale Recht des Heimatlandes kann dabei zu wesentlichen Unterschieden führen, ein möglicherweise zwischen dem Heimatland und Deutschland geschlossenes Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) muss ebenfalls beachtet werden. Auch Aspekte wie Familie im Heimatland führen zu beachtlicheren Hürden.
Wenn man die Schritte zum steuerfreien Verkauf von Kryptowährungen vornimmt, sollten diese sorgfältig dokumentiert werden. Doch nicht nur die genaue ausschließlich deutsche Steuerpflichtigkeit, sondern auch die Herkunft des Vermögens muss dokumentiert werden.
Der Anleger sollte darauf vorbereitet sein, dass die Bank einen Herkunftsnachweis verlangt. Er sollte also nachweisen können, dass er sein Kryptovermögen auf legale Weise erworben hat. Hier die wichtigsten zu dokumentierenden Inhalte:
Kauf- und Verkaufspreise: Marktwert der Kryptowährungen zum Zeitpunkt des Erwerbs und Verkaufs
Haltedauer: Sauberer Nachweis für die Bank, dass die Kryptowährungen mindestens ein Jahr gehalten wurden
Erwerbs- und Verkaufsdaten: Datum des Erwerbs und des Verkaufs der Kryptowährungen
Hierbei lassen sich externe Tools nutzen. Wir empfehlen eine professionelle Beratung, damit am Ende keine Dokumentationen fehlen.
Wenn es um saubere Versteuerung geht, lohnt sich stets eine professionelle Beratung. Insbesondere bei Bezügen zu mehreren Ländern (etwa aufgrund verschiedener Einkommensquellen oder der Familie) kann die Lage schnell unübersichtlich werden.
Eine weitere Gefahr bei schlechter Dokumentation ist ein mögliches Steuerstrafverfahren. Steuerbehörden haben den Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin besonders genau im Blick. Solche Transaktionen eignen sich nämlich für Geldwäsche, da sie gut verschleiert werden können. Deshalb lohnt es sich besonders, keine Aufmerksamkeit auf die eigenen Verkäufe durch lückenhafte Angaben zu ziehen.
Wir sind eine Kanzlei, welche an die Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Kryptorecht erfolgreich navigiert. Bei SBS Legal begleiten wir Mandanten auf jedem Schritt, um den rechtlichen Vorschriften bestmöglich zu entsprechen.
Das Steuerrecht gehört zum öffentlichen Finanz- oder Abgabenrecht und kann grob unterteilt werden in das Einkommenssteuerrecht, Gewerbesteuerrecht, Körperschaftssteuerrecht Umsatzsteuerrecht und das Steuerstrafrecht.
Die Tätigkeit eines Beraters für Steuerrecht teilt sich auf in Steuerberatung und der anwaltlichen Beratung in Steuerrecht. Die Steuerberatung erfolgt zumeist über den Steuerberater und umfasst Tätigkeiten wie die Erstellung des Jahresabschlusses, der Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung oder Umsatzsteuererklärung. Der Anwalt für Steuerrecht ist dagegen regelmäßig mit Steuerverwaltungsverfahren wie etwa einem Einspruch gegen Steuerbescheide oder einer Klage gegen den Steuerbescheid vor einem Finanzgericht betraut.
Sie brauchen eine Steuerberatung oder einen Anwalt für Steuerrecht? Etwa, um die aktuelle Situation Deutschlands als Krypto-Steuerparadies prüfen zu lassen? Dann sind Sie bei uns richtig.