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Die Auswirkungen des Brexit auf EU-weite Schutzrechte


Welche Auswirkugen hat der Brexit in diesem Fall?

Ob der Brexit geregelt oder ungeregelt ablaufen wird und welche Auswirkungen er auf die europäische Zusammenarbeit in allen Bereichen haben wird, ist bis jetzt nur zum Teil einschätzbar. 

1. Geregelter Brexit:

Falls sich die EU mit Großbritannien auf einen geregelten Brexit einigt, wird voraussichtlich in dem Abkommen vereinbart werden, dass die Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster nach dem Brexit ebenfalls auch nationale britische Rechte erhalten.

2. Ungeregelter Brexit:

Die möglichen Auswirkungen eines ungeregelten Austritts auf die EU-weit gültigen Schutzrechte scheinen ebenfalls schon absehbar und stellen sich differenzierter als bei einem geregelten Austritt dar.

a. Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster:

Bereits eingetragene Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Hier entsteht voraussichtlich ein gleichwertiges Schutzrecht, das auch in Großbritannien Gültigkeit hat. Dieses geschieht ohne die Erforderlichkeit einer weiteren extra Anmeldung. Eine Anmeldegebühr entsteht nach aller Wahrscheinlichkeit nicht. Da die Rechteinhaber automatisch informiert werden, besteht für sie in diesem Falle kein Handlungsbedarf.  

Angemeldete Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster, die zum Zeitpunkt des Brexit zwar schon angemeldet, aber noch nicht eingetragen sind, erfordern hingegen mehr Einsatz. Die Marke bzw. das Design muss als nationales Schutzrecht neu angemeldet werden, damit ihr Schutz auch in Großbritannien aufrechterhalten werden kann. Dabei ist die Anmeldung innerhalb einer Frist von neun Monaten durchzuführen. Auf diese Weise ist gesichert, dass der Anmeldetag gewahrt ist, welcher dann mit dem Anmeldetag der EU-Anmeldung übereinstimmt.  

Als Inhaber eines solchen Schutzrechtes sollten Sie darauf achten, sich rechtzeitig zu informieren

b. Patente:

Wer ein europäisches Patent besitzt, braucht höchstwahrscheinlich keine Schritte einzuleiten, denn auch nach dem Austritt aus der EU wird Großbritannien voraussichtlich weiterhin Mitglied des sog. Europäischen Patentübereinkommens bleiben und so wird es hinsichtlich der Patente wohl  keine Änderungen geben.


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