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Die Besteuerung von Kryptomining-Erträgen im Ausland


Mit der stetig wachsenden Bedeutung von Kyrptowährungen wie Bitcoin nimmt auch die Wichtigkeit des Kryptominings immer weiter zu. Viele Investoren verlegen ihr Mining ins Ausland, um von steuerlichen Vorteilen und geringeren Kosten zu profitieren. Doch die Verlagerung des Kryptominings ins Ausland bedeutet nicht zwangsläufig eine Umgehung des deutschen Steuerrechts und der hier geltenden Regeln zur Besteuerung.


Die Bedeutung von Kryptomining und Blockchain

Um die Besteuerung von Einkünften aus Kryptomining nachvollziehen zu können, ist es wichtig, zu verstehen, was Mining überhaupt bedeutet.

Der Begriff Mining ergibt sich aus dem deutschen Wort Goldschürfen. Er bezeichnet den Prozess, bei welchem Rechenleistung zur Transaktionsverarbeitung, Absicherung und Synchronisierung aller Nutzer und Nutzerinnen in einem Blockchain Netzwerk durch sogenannte Miner zur Verfügung gestellt wird.

Ein Blockchain Netzwerk bildet die technische Grundlage für das Schürfen von Kryptowährungen. Vereinfacht gesagt, handelt es sich um eine digitale Datenbank, welche auf mehreren Computern gleichzeitig gespeichert wird. Es wickelt Transaktionen ab, indem es alle Transaktionen eines bestimmten Zeitraums sammelt und in einem sogenannten Block zusammenfügt. Jeder Block enthält dann neue Informationen, beispielsweise zu Überweisungen, einen Zeitstempel und die Verbindung zum bisherigen Block.

Durch das Kryptomining wird das Blockchain Netzwerk laufend mit neuen digitalen Münzen versorgt und ist somit zentraler Bestandteil. Die Miner, also Einzelpersonen oder Unternehmer, die die speziellen Computersysteme betreiben, lösen komplexe mathematische Aufgaben. Diese Aufgaben basieren auf kryptografischen Verfahren, zum Beispiel dem sogenannten Hashing. Beim Hashing wird aus beliebigen Transaktionsdaten ein einzigartiger digitaler Fingerabdruck beziehungsweise Code erzeugt, auch Hash-Wert genannt. Der Hash-Wert muss errechnet werden, ohne die Transaktionen zu verändern. Dazu nutzen die Miner einen Art Zufallszahl namens Nonce, die zusammen mit dem Hash-Wert verarbeitet wird. Diese Zahl wird durch die Miner immer wieder verändert, bis sie zu dem jeweiligen Hash-Wert passt. Der Hash-Wert erfüllt dann eine bestimmte Bedingung. Dann darf der Miner den Block zur Blockchain hinzufügen.

Der Miner erhält als Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte Rechenleistung eine Belohnung in Form neu geschürfter digitaler Coins. Daher ist das Kryptomining eine Art Wettlauf zwischen den Minern.

Die Höhe der Belohnung richtet sich nach der zur Verfügung gestellten Rechenkapazität und soll als Anreiz für die Miner dienen.


Die inländische Besteuerung von Mining-Einnahmen

Die deutschen Finanzämter sehen im Kryptomining nicht nur einen technischen Vorgang, sondern eine wirtschaftliche Tätigkeit, da die erhaltenen Coins als Gegenleistung für die Rechenleistung gelten und somit steuerlich relevante Einnahmen darstellen. Bereits ab dem ersten erhaltenen Coin tritt die potentielle Steuerpflicht ein.

Die Besteuerung richtet sich danach, ob das Mining als privat oder gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird. Entscheidende Kriterien zur Beurteilung sind unter anderem Dauerhaftigkeit und Planmäßigkeit, eine Gewinnerzielungsabsicht und eine gewerbliche Organisation.

Das deutsche Recht beurteilt das Kryptomining in der Regel als gewerbliche Tätigkeit und stuft die Einnahmen folglich als gewerbliche Einkünfte ein. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem gesamten Einkommen und des geltenden Steuersatzes. Versteuert werden muss der Wert der Coins in Euro zum Zeitpunkt des Erhalts. Ab einem jährlichen Gewinn von 24.500€ fällt zusätzlich eine Gewerbesteuer an.

Die Einordnung als gewerbliche Tätigkeit hat zudem zur Folge, dass Gewinne, die ein Anleger aus der Veräußerung der durch Mining erlangten Coins erlangt, auch unabhängig von der einjährigen Haltefrist, der sogenannten Spekulationsfrist gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG), versteuert werden müssen. Das liegt daran, dass die erlangten Coins steuerlich nicht wie privat gekaufte Coins gelten.


Mining im Ausland bedeutet nicht zwangsläufig Steuervorteile

Viele deutsche Investoren verlagern das Mining ins Ausland. Gründe dafür können beispielsweise weniger Bürokratie und niedrigere Regulierungen oder steuerliche Vorteile sein. Auch günstiger Strom ist ein Anreiz zum Outsourcing, da Mining einen hohen Energieverbrauch mit sich bringt.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass Investoren mit Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichem Aufenthaltsort (§ 9 AO) in Deutschland als unbeschränkt Steuerpflichtige verpflichtet sind, ihr gesamtes Welteinkommen im Inland zu versteuern. Darunter fallen auch Einkünfte aus Krypto-Geschäften oder im Ausland durch Mining generierte Einkünfte. Nur wenn der Wohnort oder der gewöhnliche Aufenthaltsort vollständig ins Ausland verlagert wird, kann die ausländische Besteuerung gelten.

Betreibt jemand nun dauerhaft Geschäfte an einem festen geschäftlichen Standort im Ausland, wird eine ausländische Betriebsstätte angenommen. Das führt dazu, dass der Gewinn dem jeweiligen Land zugeordnet und auch dort versteuert wird. Um zu verhindern, dass der Steuerpflichtige die selben Einkünfte sowohl in Deutschland als auch im Ausland versteuern muss, gelten oft Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Ländern. Der Gewinn aus der ausländischen Betriebsstätte kann dann in Deutschland entweder steuerfrei gestellt und nur für den Steuersatz berücksichtigt werden oder die bereits im Ausland gezahlte Steuer wird von der Gesamteinkommensteuer abgezogen.

Dubai als attraktiver Standort für Kryptomining

Dubai ist aufgrund der modernen Infrastruktur, den steuerlichen Vorteilen und der strategisch guten Lage ein attraktiver Standort für Kryptomining.

Dort fallen grundsätzlich keinerlei Steuern auf Einkommen und Vermögen an, folglich auch nicht auf Mining-Einkünfte. Erst, wenn eine Einkommensgrenze von einer Millionen AED, umgerechnet rund 261.000€ pro Jahr überschritten wird, fällt seit dem 01.06.2023 eine Körperschaftssteuer in Höhe von 9% an. Es gibt jedoch einen Freibetrag von 375.000 AED, rund 98.000€.

Daher nutzen viele Investoren aus Deutschland für Mining die Dienste von Hosting-Unternehmen, welche die Installation und Wartung von Mininggeräten in ihren Rechenzentren in Dubai anbieten. Sie müssen sich dann bei der lokalen Steuerbehörde registrieren und ihre Steuererklärung innerhalb von neun Monaten nach Ende des Geschäftsjahres einreichen.

Da es seit dem 31.12.2021 kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr zwischen Dubai und Deutschland gibt, hat Deutschland das volle Besteuerungsrecht für die Mining-Einkünfte. Grundsätzlich würde zwar die ausländische Steuer nach § 34c Abs. 1, 2 EStG angerechnet beziehungsweise abgezogen werden, da es sich um ausländische Einkünfte im Sinne des § 34d Nr. 2a EStG handelt, weil in den Vereinigten Arabischen Emiraten jedoch keine Einkommensteuer erhoben wird, findet dies hier keine Anwendung.


Was Investoren beachten sollten

Gewerbliches Mining im Ausland, unter anderem in Dubai, kann steuerlich komplex sein. Deutsche Investoren müssen sowohl das deutsche Steuerrecht und dessen Regeln beachten, als auch die steuerlichen Vorgaben des jeweiligen Landes. Grundsätzlich gilt die Besteuerung des Welteinkommens in Deutschland, jedoch müssen der Bestand einer möglichen ausländischen Betriebsstätte und diesbezügliche Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt werden. Wichtig sind besonders die detaillierte Dokumentation und lückenlose Angaben in der Steuererklärung, um steuerliche Konsequenzen zu vermeiden. Das gilt in Deutschland, aber auch im jeweiligen Ausland.


SBS Legal – Kanzlei für Kryptorecht

Aufgrund der wachsenden Bedeutung von Kryptowährungen und dem Handel mit diesen, gewinnt auch das Kryptorecht an Relevanz. Das Kryptorecht ist ein Querschnitt aus verschiedenen Rechtsgebieten wie dem IT-Recht, dem Vertrags- und Wettbewerbsrecht und dem Steuerrecht. Besonders im Hinblick auf die Komplexität des Steuerrechts bezüglich Kryptowährungen kann es ratsam sein, die Unterstützung eines Fachanwalts wahrzunehmen.

Haben Sie noch Fragen zum Kryptomining?

Bei Fragen rund um das Kryptomining und die Besteuerung der daraus erzielten Einnahmen, sind wir bei SBS Legal der richtige Ansprechpartner für sie. Wir beraten Sie zu ihren steuerlichen Rechte und Pflichten innerhalb Deutschlands und unterstützen Sie bei der Verlagerung des Minings in Ausland, damit Sie optimal von den finanziellen Vorteilen profitieren und steuerrechtliche Konsequenzen vermeiden können. Melden Sie sich gerne!

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